Jahresrechnung 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Gemeinderatssitzung, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 21.04.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2019 ist gem. §§ 77, 78, 79 KommHV fertig gestellt. Das Haushaltsjahr 2019 schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 41.631.459,89 Euro, im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 14.781.363,16 Euro (s. Anlage: Feststellung des Ergebnisses).
Auf den beiliegenden Rechenschaftsbericht (Anlage A) sowie auf die Übersicht über die zum Ende des Haushaltsjahres 2019 gebildeten (neuen) Haushaltsausgabereste (Anlage B) wird verwiesen.
Die Bestände und Veränderungen der Schulden und Rücklagen gem. § 77 Abs. 3 KommHV werden im Rechenschaftsbericht nachgewiesen.
Es liegen ebenfalls sowohl eine Vermögensübersicht (Beteiligungen) (Anlage 1), eine Aufstellung der mittelbaren Schulden (Anlage 2) und die Anlagennachweise zur Abfallwirtschaft (Anlage 3) sowie dem Bereich Friedhof (Anlage 4) als auch der Rechnungsquerschnitt (Anlage 5) und die Gruppierungsübersicht  (Anlage 6) gem. § 77 Abs. 2 und § 75 KommHV bei.
Weiterhin liegt unter nö TOP 16 .1 Nicht-öffentliche Anlagen der öffentlichen Sitzung als Anlage 7 eine Übersicht zu den unerledigten Verwahr- und Vorschusskonten 2019 (nö) bei.
Bevor die Jahresrechnung vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich zu prüfen ist, sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben lt. beigefügter Aufstellung (Anlage C) vom Gemeinderat zu genehmigen.
Zur Begründung wird jeweils auf die Anlage verwiesen.
Eine Präsentation mit zeitlichem Überblick zu den wichtigsten Einnahmen und Ausgaben Im Verwaltungs- sowie im Vermögenshaushalt liegt dieser Beschlussvorlage zur allgemeinen Information zusätzlich bei.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Fertigstellung der Jahresrechnung 2019 zur Kenntnis gem. Art. 102 Abs. 2 GO (Gemeindeordnung).
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2019 beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Fertigstellung der Jahresrechnung 2019 zur Kenntnis gem. Art. 102 Abs. 2 GO (Gemeindeordnung).
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2019 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Präsentation Jahresrechnung 2019 (.pdf)
Anlage A: Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2019 (.pdf)
Anlage B: Haushaltsreste 2019 (.pdf)
Anlage C: Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2019 (.pdf)
Anlage: Feststellung des Ergebnisses (.pdf)
Anlage 1: Vermögensübersicht (Beteiligungen) (.pdf)
Anlage 1a und 1b (.pdf)
Anlage 2: Aufstellung mittelbare Schulden (.pdf)
Anlage 3: Anlagennachweise Abfallwirtschaft (.pdf)
Anlage 4: Anlagennachweise Friedhof (.pdf)
Anlage 5: Rechnungsquerschnitt 1 (.pdf)
Anlage 5: Rechnungsquerschnitt 2 (.pdf)
Anlage 6: Gruppierungsübersicht (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 06:40 Uhr