Bebauungsplan Nr. 102/H "Campus Heimstetten"; Änderung des Geltungsbereichs sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss für das Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Gemeinderatssitzung, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 21.04.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Beratungsfolge:
Sitzungs-termin:
TOP-Nr.:
Abstimmung



Ja
Nein

Gemeinderat (Aufstellungsbeschluss)
öffentlich
04.11.2019
5
21
0
Gemeinderat
nicht-öffentlich
30.03.2020
8
z. K.

Gemeinderat
öffentlich
21.04.2020




Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 102/H für das Gebiet „Gewerbepark östlich der Ammerthalstraße“ wurde am 04.11.2019 beschlossen (Abstimmungsergebnis: 21:0).

Durch den weiter fortgeschritten Planungsprozess können die planerische Ziele für die Entwicklung des Standortes detaillierter dargestellt und wie folgt zusammengefasst werden:
1. Ausweisung eines Gewerbegebiets gem. § 8 BauNVO in Form eines Campus mit eigener Identität, dabei liegt der Schwerpunkt auf Unternehmen der Kreativwirtschaft sowie der Technologie, der Forschung, der Lehre und des Gesundheitswesens/Healthcare, d.h. gewerblichen Nutzungen mit hohem Innovationspotential
2. Planung einer großzügigen zentralen Grünfläche von sehr hoher Gestaltqualität vor allem für das Zusammenkommen und den Aufenthalt der dort arbeitenden Menschen und für die sonstige Öffentlichkeit
3. Sichern eines sehr hohen Freiflächenanteils und einer intensiven Durchgrünung der Baugebiete durch eine restriktive Ausweisung von überbaubaren Flächen
4. hohe Dichte zur nachhaltigen Nutzung der zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen mit kompakten Gebäudestrukturen und Vorgaben zu Mindesthöhen
5. vielfältige Mischung aus emissionsarmen, innovativen gewerblichen Nutzungen (hochwertige Büro- und Dienstleistungsangebote, ggf. auch genossenschaftliche Gewerbeformen), Technologieunternehmen, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und Einrichtungen des Sektors Gesundheitswesen/Healthcare. Diese werden ergänzt durch z.B. Einzelhandel, Gastronomie, soziale Infrastruktureinrichtung (z.B. Betriebskindergarten), Sport- und Freizeiteinrichtungen, Kultur- und Konferenzangebote und ggf. Sonderwohnformen (z.B. Werkswohnungen, gewerbliches Wohnen)
6. Ausschluss von Schadstoff emittierenden Betrieben (z.B. produzierendes Gewerbe, Logistikbetriebe) zur Verbesserung der Luft- und Lebensqualität in der Gemeinde
7. Funktionale und gestalterische Maßnahmen in den umgebenden bestehenden Erschließungsstraßen für mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer und zur Adressbildung
8. Stärken des bestehenden Grünkorridors entlang der Autobahn A 99 (Anbauverbotszone) und Einbinden in ein gliederndes Grün- und Freiflächenkonzept, auch im Hinblick auf naturschutzfachliche Belange (z.B. Vernetzungs- und Filterfunktion, Frischluftschneise u.ä.) im Sinne der Bayerischen Klimaanpassungsstrategie
9. weitgehendes Freihalten des Plangebietes von oberirdischem Anliefer- und Kfz-Verkehr durch restriktive Regelung der Zufahrtsmöglichkeiten auf das Plangebiet und durch
10. kompakte Unterbringung aller nachzuweisenden Stellplätze vorzugsweise in
Gemeinschaftsanlagen (Kfz-Verkehrshubs) oder in Tiefgaragen
11. Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen wie z.B. Bike- und Roller-Sharing-Angebote für die gebietsinterne Mobilität, Lastenräder, E-Ladestationen, Flottenpool, Car-Sharing/E-Fahrzeuge, zentrale Packstation (Mobilitätshub)
12. optimale Anbindung und Ergänzung des vorhandenen Fuß- und Radwegenetzes in Ost-West und Nord-Süd-Richtung als Voraussetzung für die Förderung des Umweltverbundes und zur Unterstützung des angestrebten Mobilitätskonzeptes, Brückenschlag nach Norden über die Gleisanlagen
13. Ressourcen schonender Business-Campus durch die Nutzung solarer Energien über Dach und Fassadenflächen, Minimierung von Versiegelung zur Bildung großzügiger Verdunstungsflächen und ggf. quartierseigene Versorgung mit Strom, Wärme und Kälte sowie netzdienliches Lastmanagement
14. Frühzeitige und dauerhafte Qualitätssicherung über ein Quartiersmanagement, das auch die Infrastruktureinrichtungen, das Mobilitätskonzept, die Energieversorgung und den Unternehmensbesatz koordiniert

Die formulierten Ziele werden in ein städtebauliches Strukturkonzept und einen Plan zu Planungs- und Entwicklungszielen sowie in eine Aufgabenstellung (Auslobung) für ein konkurrierendes, städtebauliches und landschaftsplanerisches Planungsverfahren überführt. In dieses Wettbewerbsverfahren werden auch die Rückmeldungen aus den Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 (Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) eingespeist. Der über das konkurrierende Verfahren ausgewählte Entwurf wird der weiteren Bauleitplanung zu Grunde gelegt werden. Wenn sich im Fortgang des Bebauungsplanverfahrens abzeichnen sollte, dass die vorhandenen Grundstückszuschnitte an den städtebaulichen und landschaftsplanerischen Entwurf anzupassen sind wird die Gemeinde ein entsprechendes Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff. BauGB durchführen.
Weil die Ziele Nr. 11 und 13 nicht allein durch die Festsetzungen eines Bebauungsplan gesichert werden können, soll zur Umsetzung der Ziele und der Kirchheimer SOBON ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden.

Die vom Planungsbüro bgsm aus München vorgelegten und zu billigenden Unterlagen, bestehend aus einem städtebaulichem Struktur- und Entwicklungsplan, den ausführlich beschriebenen Entwicklungszielen und einem Entwurf der Projektbeschreibung, sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Des Weiteren ist eine Präsentation zur vereinfachten Darstellung beigefügt.

Aufgrund der oben genannten und aus den Anlagen ersichtlichen Unterlagen ist es erforderlich, den Geltungsbereich entsprechend um die nördlich des bisherigen Plangebiets gelegenen Grundstücke zu erweitern. Dies dient der Stärkung des Umweltverbunds und einer Verbesserung der Attraktivität des Straßenraums.

Außerdem wird eine Umbenennung der Bezeichnung des Bebauungsplans Nr. 102/H zu „Campus Heimstetten“ vorgeschlagen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 102/H wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 04.11.2019 um die Grundstücke Flurnummern 179, 178, 169/13, 169/14, 169/9 der Gemarkung Kirchheim b. München, erweitert.
  2. Die Bezeichnung des Bebauungsplans Nr. 102/H wird von „Gewerbepark östlich der Ammerthalstraße“ in „Campus Heimstetten“ geändert.
  3. Der vorliegenden Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 102/H für das Gebiet „Gewerbepark östlich der Ammerthalstraße“, bestehend aus einem städtebaulichem Struktur- und Entwicklungsplan, den ausführlich beschriebenen Entwicklungszielen und einem Entwurf der Projektbeschreibung, werden gebilligt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss 1

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 102/H wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 04.11.2019 um die Grundstücke Flurnummern 179, 178, 169/13, 169/14, 169/9 der Gemarkung Kirchheim b. München, erweitert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Bezeichnung des Bebauungsplans Nr. 102/H wird von „Gewerbepark östlich der Ammerthalstraße“ in „Campus Heimstetten“ geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Beschluss 3

Der vorliegenden Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 102/H für das Gebiet „Gewerbepark östlich der Ammerthalstraße“, bestehend aus einem städtebaulichem Struktur- und Entwicklungsplan, den ausführlich beschriebenen Entwicklungszielen und einem Entwurf der Projektbeschreibung, werden gebilligt.
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Dokumente
Präsentation mit Plan städtebauliche Struktur und Entwicklungsziele (.pdf)
Struktur- und Entwicklungsplan (.pdf)
200327_Kirchheim_B_PLAN_102H_GewerbeCampus_Geltungsbereich (.pdf)
200327_Kirchheim_B_PLAN_102H_GewerbeCampus_Grundstücksflächen (.pdf)
200327_Kirchheim_GewerbeCampus (.pdf)
200325_Kirchheim 102H_Entwicklungsziele Campus Erläuterung (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 06:40 Uhr