Durch die Gemeindeverwaltung und das Planungsbüro Keller/Damm und Kollegen (München) wurden bei der Aufstellung der Wettbewerbsunterlagen ursprünglich 8,5 Millionen EUR (netto) für den Ortspark als Daueranlage veranschlagt.
Die Baukostensteigerung lt. BKI (Baukostenindex) beträgt ca. 3 % p.a. Dies bedeutet, dass die tatsächliche Bausumme lt. Wettbewerb bei 10.453.929 EUR (netto) liegen würde.
Durch die Bearbeitung des Wettbewerbsentwurfs des Büros SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchitekten wurde am 28.04.2020 eine erste Vorplanung inklusive Kostenschätzung nach DIN 276 vorgelegt, die Baukosten beliefen sich auf 11.636.960 EUR (netto), hier sind bereits folgende zusätzliche Anforderungen der Gemeinde Kirchheim b. München planerisch und kostentechnisch berücksichtigt:
- Verbreiterung der Geh- und Radwegs zwischen Rathaus und Haus für Kinder I auf insgesamt 5 m –Fahrradmagistrale- (22.000 EUR)
- Brückenverbreiterung -von 3,5 auf 5 m- bedingt durch Fahrradmagistrale (300.000 EUR)
Um diese Planungsinhalte zu berücksichtigen und gleichzeitig die Baukosten nicht zu erhöhen, wurden Einsparungen i.H.v. 638.650 EUR im Ausbaustandard (Materialität, Einfassungen und Parkausstattung) vorgenommen, welche das Erscheinungsbild des Parks grundsätzlich nicht beeinträchtigen. Hierbei wurde auch der Entfall Südteil Landschaftssee und Ersatz durch Wasserbalkon mit einer möglichen Einsparung von 785.000 EUR intensiv diskutiert und letztendlich seitens des Aufsichtsrats Landesgartenschau verworfen. Die darauf resultierende Bausumme der Kostengruppe 500 (inklusive der technischen Anlagen für das Gewässer) beläuft sich auf 10.998.310 EUR. Zusätzlich fallen weitere Kostengruppen an:
- KG 500 (Parkpflege): 670.000 EUR
- KG 200 (s. Anlage): 725.946 EUR
- KG 300 (Parkarchitektur): 180.000 EUR
- KG 600 (Kunst): 55.000 EUR
Gesamt: 12.629.256 EUR
Aufgrund der unklaren Finanzlage der Gemeinde Kirchheim wegen der Corona-Pandemie und den möglicherweise zu erwartenden Einbrüchen bei den Steuereinnahmen wird vorgeschlagen, jetzt bereits Einsparungen vorrätig zu beschließen. Diese wären:
Zum Thema staatliche Förderung sei angemerkt, dass wir derzeit von einem Zuschuss i.H.v. 5.000.000 EUR ausgehen. Die Gesellschaft kann nach einer Beratung und Beschlussfassung im Aufsichts- bzw. Gemeinderat über die Vorplanung inkl. Kostenschätzung mit der Regierung von Oberbayern sowie dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz einen Zeitplan für den Maßnahmenbeginn sowie den Förderantrag ausarbeiten.
Wir weisen der guten Ordnung halber darauf hin, dass stets nur die Nettokosten relevant sind, da die Gesellschaft vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Der Aufsichtsrat der Kirchheim 2024 GmbH hat in seiner 3. Sitzung vom 28.05.2020 über den Vorentwurf sowie die dazugehörige Kostenschätzung intensiv beraten.
Es wurde der folgende
einstimmige Beschluss gefasst:
„Der Aufsichtsrat nimmt Kenntnis von der vorgelegten Vorplanung sowie der Kostenschätzung und billigt diese grundsätzlich. Weiterhin spricht sich der Aufsichtsrat ausdrücklich für den Erhalt des Südteils des Landschaftssees aus und empfiehlt dies sogleich dem Gemeinderat. Dem Gemeinderat wird jedoch empfohlen, über eine Dimensionsreduzierung der Brückenbreite von derzeit 5 Metern auf zum Beispiel 3,5 Meter zu beraten. Abhängig von der Haushaltslage der Gemeinde Kirchheim b. München ist dem Aufsichtsrat durchaus bewusst, dass die dargestellten Einsparpotenziale (Wegfall des Peak, Entfall Parkteil Nord, Parkarchitektur und Kunst) gegebenenfalls noch gezogen werden müssen.
Die Geschäftsführung wird beauftragt, die Gespräche mit dem Fördermittelgeber auf dieser Grundlage aufzunehmen und die Planungen mit dem Büro SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH sowie weiteren beteiligten Fachplanungsbüros fortzusetzen.“
Das Büro SINAI wird im Rahmen der Sitzung die Vorplanung sowie die Kostenschätzung vorstellen. Die Präsentation werden wir Ihnen aufgrund der Dateigröße per E-Mail als Downloadlink zukommen lassen.