Landesgartenschau 2024; Haus der Natur (Antrag aus der Bürgerversammlung vom 27.01.2020)


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Gemeinderatssitzung, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 16.06.2020 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 28.01.2020 wurde einstimmig  beschlossen, dass der Antrag  aus der Bürgerversammlung vom 21.11.2019 durch die Verwaltung inhaltlich geprüft und für eine der nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Wortlaut des Antrags:
„Es soll in der Mitte der Landesgartenschau ein Haus der Natur gebaut werden, das dort dann immer erhalten bleibt. Dies kann von allen Vereinen, die in dieser Richtung tätig sind, genutzt werden. Das Haus soll auch nach der Landesgartenschau als Informationshaus oder als Treffpunkt für Naturfreunde genutzt werden.“

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kirchheim b. München sowie die Kirchheim 2024 GmbH sieht von einer dauerhaften Integration eines Naturhaus in der LGS ab. Die Kosten für eine dauerhafte Installation (Planung, Bau und Gebäudeanschluss)
übersteigen den für die Landesgartenschau 2024 geplanten Etat.
Im Bebauungsplan 100 Kirchheim 2030 ist ein Baufeld innerhalb der Grünanlage Ortspark für ein etwaiges Gebäude nicht vorgesehen. Ebenfalls wird die Nutzung nach der Landesgartenschau 2024 des Gebäudes kritisch gesehen. Während der Durchführung der Landesgartenschau Kirchheim 2024 werden Ausstellungsflächen für Natur- und Umweltverbände, Bildungseinrichtungen, Vereine, Institutionen und Firmen neben den gärtnerischen Ausstellungen zur Verfügung gestellt und besetzt werden. Die Finanzierung dieser Ausstellungsbeiträge erfolgt durch die Aussteller und die Kirchheim 2024 GmbH.

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz fördert im Zuge des Förderprogramms:
Richtlinien zur Förderung von Wanderwegen, von Unterkunftshäusern und von Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen (Förderrichtlinien für Wanderwege, Unterkunftshäuser und Grün- und Erholungsanlagen – FöR-WaGa)“
folgende Zuwendungsempfänger:
  • Zuwendungsempfänger bei längeren Beiträgen und Aktionen sind gemeinnützige Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Natur- oder Umweltschutz widmen
  • Begünstigte bei kürzeren Beiträgen sind regionale Verbände, Vereine und sonstige Gruppierungen, die sich im Rahmen der Gartenschau für Umwelt- und Naturschutz engagieren wollen
Was wird gefördert:
  • Max. 70 % der Gesamtausgaben des Beitrags. Max. 50.000 €
  • Eigenmittel von mind 10% müssen erbracht werden
  • Gefördert und nachgewiesen werden Kosten für Planung und Umsetzung, Personal ( Standbetreuung ) und Sachausgaben für Außenanlagen, Ausstattung, Öffentlichkeitsarbeit, Materialien ( auch Miete ).

Beschlussvorschlag

Die Kirchheim 2024 GmbH sowie das Planungsbüro SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchitekten wird beauftragt mit dem Antragsteller in Kontakt zu treten, um einen im temporären Bereich der Landesgartenschau sinnvoll positionierten und qualitativ ansprechenden Ausstellungsbeitrag im Rahmen der Landesgartenschau Kirchheim 2024 zu generieren.

Beschluss

Die Kirchheim 2024 GmbH sowie das Planungsbüro SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchitekten wird beauftragt mit dem Antragsteller in Kontakt zu treten, um einen im temporären Bereich der Landesgartenschau sinnvoll positionierten und qualitativ ansprechenden Ausstellungsbeitrag im Rahmen der Landesgartenschau Kirchheim 2024 zu generieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2020 06:54 Uhr