Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit, Benzstraße 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Bauausschusssitzung, 22.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschusssitzung 22.06.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Beantragt wird die Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit im ehemaligen Betriebsgebäude (die letzte Genehmigung wurde für eine Änderung im Jahr 1997 erteilt) für den Einbau einer Großküche für die Produktion von Essen für Kindergärten und Schulen in München und Umland auf dem Grundstück Fl.Nr. 187 der Gemarkung Kirchheim, Benzstraße 1.

Den im Anhang dieser Sitzungsvorlage befindlichen Eingabeplänen, der Betriebsbeschreibung mit Erläuterungen können das Konzept und die Gebäudeeckdaten der Umplanung entnommen werden.

Folgende Änderungen werden neu geplant:
  • im Kellergeschoss: Aufzug, Technikzentrale, Vorbereitungsküche mit Kühlzelle, Spülanlagenraum
  • im Erdgeschoss: Aufzug, Küche mit Vorbereitung, Büro der Betriebsleitung, Personalbereiche, befahrbarer Flüssiggastank, Abstellbereich für Fahrräder
  • im 1. Obergeschoss: Aufzug, Lager für Tiefkühlkost, Milchprodukte und Fleisch, Trockenlager, der Abfüllbereich, Personalbereiche
  • im 2. Obergeschoss: Büros mit zugehörigen Personalbereich
  • im Dachgeschoss: eine dem Betrieb zugeordnete Wohnung

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6/K für das Gewerbegebiet Kirchheim Ost. Bei der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist die Zulässigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Für den Stellplatznachweis ist die Stellplatz- und Fahrradsatzung zu verwenden, die seit 2019 rechtswirksam ist.

Nach Art. 63 BayBO können Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von örtlichen Bauvorschriften und städtebaulichen Satzungen durch die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden. Dazu sind diese gesondert schriftlich zu beantragen und zu begründen. Die Abweichungsanträge sind mit dem Bauantrag zu stellen.

Mit dem vorliegenden Baugesuch wird kein Abweichungsantrag gestellt.
Das Baugesuch enthält keinen Freiflächengestaltungsplan.
Aufgrund der üppigen Bestandsgrünanlage sollte geprüft werden können, ob für den Stellplatznachweis dieser Nutzungsänderung Veränderungen dieser Grünfläche erforderlich werden. Deshalb wird das Landratsamt gebeten, auf die Vorlage eines Freiflächengestaltungsplans zu bestehen.

Vorausgesetzt, dass die örtlichen Bauvorschriften eingehalten werden, kann das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit des ehemaligen Betriebsgebäudes mit den in den vorliegenden Eingabeplänen dargestellten Bereichen auf dem Grundstück Fl.Nr. 187 der Gemarkung Kirchheim, Benzstraße 1, erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit des ehemaligen Betriebsgebäudes mit den in den Eingabeplänen dargestellten Bereichen auf dem Grundstück Fl.Nr. 187 der Gemarkung Kirchheim, Benzstraße 1, wird gemäß Sachvortrag erteilt.

Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften wird nicht zugestimmt.

Das Landratsamt wird gebeten, auf die Vorlage eines Freiflächengestaltungsplans zu bestehen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit des ehemaligen Betriebsgebäudes mit den in den Eingabeplänen dargestellten Bereichen auf dem Grundstück Fl.Nr. 187 der Gemarkung Kirchheim, Benzstraße 1, wird gemäß Sachvortrag erteilt.

Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften wird nicht zugestimmt.

Das Landratsamt wird gebeten, auf die Vorlage eines Freiflächengestaltungsplans zu bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
2020-06-09, Anlage zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 22.06.2020, 20/23, Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit, Benzstraße 1 (.pdf)
2020-06-09, Fotos für Anlage zur Beschlussvorlage Bauausschuss vom 22.06.2020, 20/23, Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit, Benzstraße 1 (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 11:15 Uhr