Antrag der CSU-Fraktion vom 15.05.2020: "Überprüfung der bestehenden Satzungen bzw. Verordnungen auf ihre Notwendigkeit"; Erste Vorschläge der Verwaltung: Aufhebung der Informationsfreiheitssatzung | Aufhebung von drei Gemeinderatsbeschlüssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Gemeinderatssitzung, 07.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 07.07.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die CSU-Fraktion hat mit Schreiben vom 15.05.2020 (eingegangen via E-Mail am 15.05.2020; siehe Anlage) beantragt, dass die bestehenden Satzungen und Verordnungen auf ihre Notwendigkeit hin überprüft und ggf. Vorschläge zur Entbürokratisierung unterbreitet werden.
Der Gemeinderat hat am 16.06.2020 über den Antrag beraten und folgenden Beschluss gefasst:

„Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Antrag der CSU-Fraktion vom 15.05.2020 inhaltlich zu bearbeiten bzw. dem Gemeinderat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.“

Stellungnahme bzw. Vorschläge der Verwaltung
Die Verwaltung begrüßt das Ansinnen der CSU-Fraktion. Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, die gemeindlichen Normen sowie auch bestehende Beschlusslagen auf ihre Notwendigkeit hin regelmäßig zu überprüfen.

Nachfolgend dürfen wir dem Gemeinderat zunächst drei Vorschläge unterbreiten, die der Verwaltungsökonomie zuträglich sein dürften:

  • Aufhebung der Informationsfreiheitssatzung (IFS)

Der Gemeinderat beschäftigte sich erstmals am 29.02.2016 mit dem Erlass einer Informationsfreiheitssatzung (im Folgenden: IFS). Grund war ein Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.02.2016. Der Gemeinderat hatte die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf einer IFS vorzulegen. Am 04.10.2016 wurde dem Gemeinderat ein Satzungsentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Es wurde der Beschluss gefasst, dass das Thema durch den Verwaltungs- und Personalausschuss (im Folgenden: VPA) vorzuberaten ist. Der VPA hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 die Gründung der Arbeitsgruppe Transparenz beschlossen. Die 1. Sitzung der Arbeitsgruppe fand am 24.01.2017 statt. Dort wurde über den Erlass einer IFS diskutiert.
Letztendlich wurde die Satzung am 15.01.2018 vom Gemeinderat erlassen.
Die Verwaltung hatte sich seinerzeit gegen den Erlass einer IFS ausgesprochen, da Praxisrelevanz und Zweckmäßigkeit fraglich sind. Hinsichtlich unserer Argumentation wird auf die jeweiligen Sachvorträge verwiesen, die dargestellte Meinung wird von uns weiterhin vertreten.
In der Vergangenheit hat lediglich Herr Gemeinderatsmitglied Zwarg regelmäßig Informationen nach dem Auskunftsanspruch in der IFS begehrt. Die Notwendigkeit der IFS wird insofern in Frage gestellt, steht Herrn Zwarg doch ein Informationsrecht aus der Geschäftsordnung des Gemeinderats (vgl. § 30) zu. Ferner sehen wir den § 6 Abs. 4 (Veröffentlichung der Anträge auf Informationszugang) aus verwaltungsökonomischen Gründen als problematisch an. Hier ist geregelt, dass Anträge auf Informationszugang unverzüglich in geeigneter Form zu veröffentlichen sind.

 Die Kommunalaufsicht führte dazu im Schreiben vom 01.02.2019 folgendes aus:

„Allerdings sehen wir den Mehrwert einer entsprechenden Veröffentlichung nicht. Es wäre mit zusätzlichem Arbeitsaufwand verbunden die einzelnen Anträge auf die Möglichkeit der Veröffentlichung zu prüfen und ggf. entsprechend abzuändern. Wir stimmen Ihnen auch zu, dass die Vorschrift ggf. abschreckend wirken könnte.“

Wir schlagen dem Gemeinderat insofern vor, die IFS in einer der nächsten Sitzungen aufzuheben.

  • Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 20.01.2015 unter TOP 6 („Antrag FDP; Vorgehen zur Abstimmung bei Bürgerversammlungen“)

Der Gemeinderat hat am 20.01.2015 unter TOP 6 („Antrag FDP; Vorgehen zur Abstimmung bei Bürgerversammlungen“) folgenden Beschluss gefasst:
Bei zukünftigen Bürgerversammlungen müssen die anwesenden, wahlberechtigten Bürger (Art. 15 Abs. 2 GO i.V.m. Art. 1 GLKrWG) der Verwaltung bei Einlass ein gültiges Ausweisdokument vorweisen, wenn sie über Anträge in der Bürgerversammlung (Art. 18 GO) abstimmen möchten. Jeder wahlberechtigte Bürger erhält eine farbige Abstimmungskarte, die entsprechend mit Gemeindelogo gekennzeichnet ist. Die Farbe und das Design der Karte wechseln jährlich, um Missbrauch bei weiteren Bürgerversammlungen zu vermeiden. Bei der Einladung zu zukünftigen Bürgerversammlungen wird auf der Tagesordnung darauf hingewiesen, dass eine Abstimmung über Anträge nur bei Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes erfolgen kann.
Die Umsetzung des Beschlusses führt zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Vorbereitung und Durchführung der Bürgerversammlung. Aus unserer Sicht steht der Nutzen nicht im Verhältnis zum Aufwand.
Wir haben dem Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom 04.04.2016 vorgeschlagen, den Beschluss vom 20.01.2015 aufzuheben, was abgelehnt wurde. Der Gemeinderat hat in gleicher Sitzung beschlossen, dass der Beschluss vom 20.01.2015 dahin gehend abgeändert wird, dass die Abstimmungskarten nach Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises ausgegeben werden.
Diese Verfahrensweise hat ein Teil des Mehraufwands reduziert, jedoch verbleibt ein erheblicher Aufwand und wir schlagen vor, dass der Beschluss vom 20.01.2015 (mit der Modifizierung vom 04.04.2016) aufgehoben wird.

  • Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 08.12.2015 unter TOP 9 („Antrag der LWK vom 12.11.2015; Aktualisierung der Beschlusskontrollliste“)
Der Gemeinderat hat am 08.12.2015 unter TOP 9 („Antrag der LWK vom 12.11.2015; Aktualisierung der Beschlusskontrollliste“) folgenden Beschluss gefasst:
„Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Beschlusskontrollliste alsbald zu überarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen. Sie ist künftig regelmäßig zu aktualisieren und vorzulegen.“
Die Umsetzung des Beschlusses (insbesondere die fortlaufende Aufbereitung der Liste) führt zu einem erheblichen Mehraufwand innerhalb der Verwaltung, der Nutzen steht auch hier nicht im Verhältnis zum Aufwand. In der Vergangenheit konnte die Liste aus Kapazitätsgründen schlichtweg nicht fortgeführt werden. Aus unserer Sicht ist es ausreichend, wenn sich die Gemeinderatsmitglieder über den Beschlussvollzug mittels einer Anfrage informieren, weshalb wir die Aufhebung des Beschlusses vorschlagen.  

Beschlussvorschlag

  • Der Gemeinderat spricht sich über die Aufhebung der Informationsfreiheitssatzung aus und beauftragt die Verwaltung, den Entwurf einer Satzung zur Aufhebung der Satzung zu entwerfen und dem  Gemeinderat alsbald zur Beschlussfassung vorzulegen.

  •  Der Gemeinderat beschließt, den Gemeinderatsbeschluss vom 21.05.2015 unter TOP 6 („Antrag FDP; Vorgehen zur Abstimmung bei Bürgerversammlungen“)  sowie den zweiten Beschluss vom 04.04.2016 unter TOP 5 („Vorgehen zur Abstimmung bei Bürgerversammlungen; Aufhebung des Beschlusses vom 20.01.2015“) aufzuheben.

  • Der Gemeinderat beschließt, den Gemeinderatsbeschluss vom 08.12.2015 unter TOP 9 („Antrag der LWK vom 12.11.2015; Aktualisierung der Beschlusskontrollliste“) aufzuheben.

Beschluss 1

Der Gemeinderat spricht sich über die Aufhebung der Informationsfreiheitssatzung aus und beauftragt die Verwaltung, den Entwurf einer Satzung zur Aufhebung der Satzung zu entwerfen und dem  Gemeinderat alsbald zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
Antrag abgelehnt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, den Gemeinderatsbeschluss vom 21.05.2015 unter TOP 6 („Antrag FDP; Vorgehen zur Abstimmung bei Bürgerversammlungen“)  sowie den zweiten Beschluss vom 04.04.2016 unter TOP 5 („Vorgehen zur Abstimmung bei Bürgerversammlungen; Aufhebung des Beschlusses vom 20.01.2015“) aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
Antrag abgelehnt.

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen in welcher vereinfachten Form es möglich ist eine Beschlusskontrollliste für die Beschlüsse des neuen Gemeinderates zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2020 07:09 Uhr