Nutzungsänderung von Büro- zu Laborflächen, BT2 EG und 1. OG, Sonnenallee 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Bauausschusssitzung, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Bauausschusssitzung 14.07.2020 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Beantragt wird die Nutzungsänderung von Büro- zu Laborflächen, BT2 EG und 1. OG, des Bürogebäudes Sonnenallee 1 auf dem Grundstück Fl.Nr. 162/18 der Gemarkung Heimstetten, Sonnenallee 1.

Der Anlage dieser Beschlussvorlage sind ein Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten und ein Ausschnitt des Freiflächengestaltungsplans sowie eine Betriebsbeschreibung mit Begründung und ein Stellplatznachweis beigefügt.

Das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss des auf dem Lageplan farblich gekennzeichneten mittleren Gebäudeteils des Bürogebäudes soll eine neue Nutzung erhalten.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 65 -2 für das Gewerbegebiet Kirchheim Ost. Bei der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist die Zulässigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Für den Stellplatznachweis ist die Stellplatz- und Fahrradsatzung zu verwenden, die seit 2019 rechtswirksam ist.

Das Bestandsgebäude soll nicht baulich erweitert werden. Die Fassade soll auf der Südseite eine Fluchttüre erhalten. Wie dem Ausschnitt des Freiflächengestaltungsplans zu entnehmen ist, muss auf der Freifläche im Süden ein Gastank (Gaslager) mit unterirdischem Anschluss an das Gebäude errichtet werden. Dadurch wird die Fällung eines Baumes (Nr. 3) und das Aufkiesen begehbarer Flächen um das Gaslager erforderlich. Ein Ersatzbaum soll auf dem Parkplatz gepflanzt werden.

Der für das Gaslager vorgesehene Ersatzbaum soll in Absprache mit dem gemeindlichen Umweltamt gepflanzt werden. Hierbei sind künftige Änderungsplanungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 162/18 der Gemarkung Heimstetten zu berücksichtigen.

Den Antragsunterlagen wird entnommen, dass mit der Nutzungsänderung weder die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans noch die Zulassung einer Abweichung von der Stellplatz- und Fahrradsatzung erforderlich werden. Somit ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Mit den Antragsunterlagen wird die Zulassung von Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften beantragt. Die bauaufsichtliche Genehmigungsbehörde im Landratsamt wird die Zulässigkeit dieser Abweichungen prüfen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Büro- zu Laborflächen, BT2 EG und 1. OG, des Bürogebäudes Sonnenallee 1 auf dem Grundstück Fl.Nr. 162/18 der Gemarkung Heimstetten, Sonnenallee 1, wird gemäß Sachvortrag erteilt.

Der für das Gaslager vorgesehene Ersatzbaum ist in Absprache mit dem gemeindlichen Umweltamt zu pflanzen. Hierbei sind künftige Änderungsplanungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 162/18 der Gemarkung Heimstetten zu berücksichtigen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Büro- zu Laborflächen, BT2 EG und 1. OG, des Bürogebäudes Sonnenallee 1 auf dem Grundstück Fl.Nr. 162/18 der Gemarkung Heimstetten, Sonnenallee 1, wird gemäß Sachvortrag erteilt.

Der für das Gaslager vorgesehene Ersatzbaum ist in Absprache mit dem gemeindlichen Umweltamt zu pflanzen. Hierbei sind künftige Änderungsplanungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 162/18 der Gemarkung Heimstetten zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
2020-07-08, Anlage zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 14.07.2020, 20/33, Nutzungsänderung von Büro- zu Laborflächen, BT2 EG und 1. OG, Sonnenallee 1 (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 07:15 Uhr