Errichtung von Werbeanlagen, Räterstraße 9 und 18


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Bauausschuss, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 13.10.2020 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Infrastruktur und Umwelt am 25.03.2019 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde entgegen den Beschlussvorschlag der gemeindlichen Bauverwaltung versagt.

Bei der baurechtlichen Prüfung stellte die bauaufsichtliche Genehmigungsbehörde im Landratsamt fest, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist. Mit dem in der Anlage befindlichen Schreiben wird die Gemeinde von der Rechtslage in Kenntnis gesetzt und gebeten, unter deren Berücksichtigung noch einmal über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu entscheiden, bevor die Baugenehmigung unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens erteilt wird.

Hier der Sachverhalt der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Infrastruktur und Umwelt am 25.03.2019:

Beantragt wird die Baugenehmigung für die Anbringung von Werbeanlagen an der Fassade des Haupt- und des Nebengebäudes des ehemaligen Räter-Park Hotels auf dem Grundstück Fl.Nr. 104/105 der Gemarkung Heimstetten, Räterstraße 9 und der Fl.Nr. 104/156 der Gemarkung Heimstetten, Räterstraße 18.

Wie den in der Anlage dieser Beschlussvorlage befindlichen Zeichnungen und Fotomontagen zu entnehmen ist, sollen an vier Stellen der Fassade selbstleuchtende Werbeanlagen bestehend aus roten Einzelbuchstaben mit und ohne Unterkonstruktion angebracht werden (Pos. 1, 3, 4 und 6).
Das Vordach des Eingangsportals soll schwarz gestrichen und mit roten Einzelbuchstaben beklebt werden. Die Werbeanlagen sollen mit Strahlern direkt beleuchtet werden (Pos. 2).
Der bestehende Lichtkasten über dem Eingang der Räumlichkeiten im Nebengebäude soll mit roten Einzelbuchstaben beschriftet werden (Pos. 5).

Bei der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist die Zulässigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12/II H befindet. Das Baugebiet ist als Mischgebiet festgesetzt.

Gemäß Festsetzung Nr. B.5.2 haben Werbeanlagen folgenden Anforderungen zu entsprechen:
Nr. B.5.2.1: Werbeanlagen sind nur im Bereich unterhalb der Fensterbrüstung des 1. Obergeschosses zulässig.
Nr. B.5.2.2: Die Schrifthöhe darf 0,40 m nicht überschreiten.
Nr. B.5.2.3: Leuchtreklame ist nur innerhalb des Arkadenraumes zulässig.

Die geplanten Werbeanlagen weichen von den Festsetzungen Nr. B.5.2.1, Nr. B.5.2.2 und Nr. B.5.2.3 ab, weil sie teilweise oberhalb der Fensterbrüstung des 1. Obergeschosses errichtet werden sollen (Pos. 1 und Pos. 6), weil die Schrifthöhe größer als 0,40 m ist (Pos. 1, 2, 3 und 6) geplant ist und die Leuchtreklame außerhalb des Arkadenraumes angebracht werden soll.

Den erforderlichen Befreiungen kann zugestimmt werden, weil die Werbeanlagen städtebaulich vertretbar sind und nur die Werbeanlagen des Räter-Park Hotels ersetzen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Anbringung von Werbeanlagen an der Fassade des Haupt- und des Nebengebäudes des ehemaligen Räter-Park Hotels auf dem Grundstück Fl.Nr. 104/105 der Gemarkung Heimstetten, Räterstraße 9 und der Fl.Nr. 104/156 der Gemarkung Heimstetten, Räterstraße 18 wird gemäß Sachvortrag erteilt.

Die Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 12/II H wird hinsichtlich
  1. Nr. B.5.2.1 für die Anbringung von zwei Werbeanlage oberhalb der Fensterbrüstung des 1. Obergeschosses,
  2. Nr. B.5.2.2 für die Errichtung von vier Werbeanlagen mit der Schrifthöhe größer als 0,40 m und
  3. Nr. B.5.2.3 für die Errichtung von fünf selbstleuchtenden Werbeanlagen und einer beleuchteten Werbeanlage außerhalb des Arkadenraumes
gemäß Sachvortrag erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
2019-02-01, Anlage zur Beschlussvorlage BIUA vom 25.02.2019, 19/06, Errichtung von Werbeanlagen, Räterstraße 9 und 18 (.pdf)
2020-10-01, Schreiben LRA - Anhörung als Anlage zur Beschlussvorlage Bauausschuss vom 13.10.2020, 19/06, Errichtung von Werbeanlagen, Räterstraße 9 und 18 (.pdf)

Datenstand vom 18.11.2020 08:43 Uhr