Nutzungsänderung Mieteinheit M - Umbau SB-Küche in Gastroküche, Gewerbegebäude Hürderstraße 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Bauausschuss, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 13.10.2020 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Beantragt wird die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung der Mieteinheit M mit dem Umbau einer SB-Küche in eine Gastroküche im Gewerbegebäude Hürderstraße 4 auf den Grundstücken Fl.Nr. 162/1 und 162/2 der Gemarkung Heimstetten.

Der Anlage dieser Sitzungsvorlage sind eine Erläuterung des Bauvorhabens, eine Betriebsbeschreibung, ein Lageplan und Zeichnungen beigefügt.

Den Eingabeplänen ist zu entnehmen, dass im 1. Obergeschoss auf der Westseite des Gewerbegebäudes die bestehende SB-Küche in eine Gastroküche umgebaut werden soll.

Die Zulässigkeit des Vorhabens ist auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, weil sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 H befindet. Das Baugebiet ist als Gewerbegebiet festgesetzt. Die geplante Nutzung ist in der Gebietsart zulässig.
Für den Stellplatznachweis ist die neue Stellplatz- und Fahrradsatzung der Gemeinde zu verwenden.

Mit den vorgelegten Unterlagen wird keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach Art. 63 Abs. 2 BayBO oder eine Abweichung von der Stellplatz- und Fahrradsatzung beantragt.

Der Erläuterung zum Bauvorhaben ist zu entnehmen, dass der Umbau der SB-Küche in eine Gastro-Küche nur für die Besucher der Sportstätte gedacht ist und somit nur durch den Umbau eine Veränderung der baulichen Anlage erfolgen soll, die keine Veränderung der bestehenden Nutzung mit sich bringt.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung kann erteilt werden, weil die Gastroküche als Ersatz für die SB-Küche der Sportanlage zugeordnet ist und keine zusätzlichen Gäste bewirtet werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird zum Antrag auf Nutzungsänderung der Mieteinheit M mit dem Umbau einer SB-Küche in eine Gastroküche im Gewerbegebäude Hürderstraße 4 auf den Grundstücken Fl.Nr. 162/1 und 162/2 der Gemarkung Heimstetten gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass sie als Ersatz für die Bestandsküche der Sportanlage zugeordnet betrieben wird und keine Bewirtung zusätzlicher Gäste erfolgt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
2020-10-01, Anlage zur Beschlussvorlage Bauausschuss vom 13.10.2020, 20/47, Nutzungsänderung Mieteinheit M - Umbau SB-Küche in Gastroküche, Gewerbegebäude Hürderstraße 4 (.pdf)

Datenstand vom 18.11.2020 08:43 Uhr