Errichtung einer Terrassenüberdachung, Hortensienweg 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Bauausschuss, 17.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Bauausschuss 17.11.2020 ö beschließend 3.5

Sachverhalt

Beantragt wird für die Errichtung einer Überdachung der Terrasse eines Reihenmittelhauses als Unterbau des vorhandenen Balkons mit einem Glasdach mit der Länge von ca. 4,35 m und einer Tiefe von ca. 2 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 139/246 der Gemarkung Kirchheim, Hortensienweg 3, die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans.

Der Anlage dieser Beschlussvorlage sind ein Lageplan, Zeichnungen und eine Begründung beigefügt.

Bei der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist die Zulässigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8 K, 1. Änderung befindet.

Gemäß Festsetzung Nr. A 16.a) sind offene und überdachte Pergolen (Glasdachkonstruktionen) je Gebäude nur einmal (bei Geschosswohnungsbau je Wohneinheit) jeweils im Erdgeschoss zulässig. Sie dürfen sich über die gesamte Hausbreite (bei Erdgeschosswohnungen im Bereich unter Balkonen) auf einer maximalen Tiefe von 3 m erstrecken.

Gemäß Festsetzung Nr. A 16.b) ist beim Unterbau vorhanderner Balkone die Oberkante der Pergola auf die Unterkante der Balkonplatte zu beziehen.
Pergolen sind möglichst waagrecht auszuführen. Überdachte Pergolen dürfen eine max. Dachneigung von 10° aufweisen.

Gemäß Festsetzung Nr. A 16.c) gelten für die Ausführung überdachter Pergolen die Festsetzungen unter A. 15.f) für Wintergärten analog.

Gemäß Festsetzung A. 15.f) sind Wintergärten grundsätzlich vollständig als verglaste Skelettkonstruktionen auszuführen. Als Material für das Tragwerk sowie für Fenster und Türen sind einheimisches Holz in naturbelassenem Zustand, eloxiertes Aluminium oder in heller Farbe gestrichenes oder lackiertes Material zulässig.
Die Wand zum Nachbarn ist als verputzte Wandscheibe mit einem Überstand von 0,20 m und einer Blechabdeckung und einem seitlichen Vorsprung von 0,15 m auszuführen. Bei einem Gebäudeversatz über 3 m zum Nachbarn kann die verputzte Wandscheibe auf dieser Seite entfallen.
Spiegelverglasung, sog. Spiongläser und Ornamentgläser sind unzulässig. Die Verwendung von bedampftem Glas mit geringer farblicher Auswirkung ist zulässig.

Beantragt wird eine Befreiung von der Festsetzung Nr. A 16.c) i. V. m. Nr. A 15.f) der 1. Änderung des Bebauungsplans, weil auf die Seitenwände in der Nähe der Grenze zu den benachbarten Grundstücken Fl. Nr. 139/75 mit dem Reihenendhaus Hortensienweg 1 und Fl. Nr. 139/247 mit dem Reihenmittelhaus Hortensienweg 5 verzichtet werden soll.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Errichtung von Terrassenüberdachungen (mit der Grundfläche bis 30 m² und der Tiefe bis 3 m) um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g) BayBO. Da die Gemeinde durch den Bebauungsplan jedoch andere Regelungen getroffen hat, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

In dem in der Anlage befindlichen Schreiben bestätigen die Antragsteller, dass es sich bei der geplanten Terrassenüberdachung um ein verfahrensfreies Vorhaben handelt, da die Tiefe der Terrassenüberdachung (von der Hauswand bis zur Außenkante der Überdachung) von bis zu 3 m eingehalten wird.

Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „befreit werden,
wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte
führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den
öffentlichen Belangen vereinbar ist.“

Die Unterschrift und somit das Einverständnis der Eigentümer des Nachbargrundstücks Hortensienweg 1 liegt vor.
Die Unterschrift und somit das Einverständnis des Eigentümers des Nachbargrundstücks Hortensienweg 5 liegt nicht vor.

Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 139/234, dem Himbeerenweg im Westen, und die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 139/258, dem Hortensienweg im Osten, wurden im Rahmen des Befreiungsantrags nicht beteiligt. Durch den Anbau der Überdachung auf der Terrasse der Gartenseite des Reiheneckhauses werden hier nachbarlichen Belange aus baurechtlicher Sicht nicht berührt. Von der Beteiligung dieser Eigentümer kann deshalb abgesehen werden.

Die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann seitens der Gemeinde erteilt werden, wenn das Landratsamt feststellt, dass die Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften - Art. 6 Abs. 2 Satz 1 (Nichteinhaltung der erforderlichen Abstandsflächen zu Grundstücksgrenzen), Art. 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 (Errichtung tragender Stützen ohne Feuerwiderstandsdauer) und Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 (Errichtung einer Terrassenüberdachung ohne Brandwände an den Grundstücksgrenzen) - erteilt werden können. Dazu sind entsprechende Anträge auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften beim Landratsamt zu stellen, wobei erneut eine Nachbarbeteiligung durchzuführen sein wird.

Beschluss

Für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 139/246 der Gemarkung Kirchheim, Hortensienweg 3, wird eine Befreiung von der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 K wegen des Verzichts auf die Errichtung der „Wände zum Nachbarn“ nach der Festsetzung Nr. A 16.c) i. V. m. Nr. A 15.f) gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass das Landratsamt feststellt, dass die erforderlichen Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften erteilt werden können.

Von der Beteiligung der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 139/234, dem Himbeerenweg im Westen und der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 139/258, dem Hortensienweg im Osten, durch die Antragsteller wird gemäß Sachvortrag abgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
2020-11-06, Anlage zur Beschlussvorlage Bauausschuss vom 17.11.2020, 20/56, Errichtung einer Terrassenüberdachung, Hortensienweg 3 (.pdf)

Datenstand vom 29.01.2021 08:00 Uhr