Errichtung eines Balkons, Wendelsteinstraße 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Bauausschuss, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Bauausschuss 15.12.2020 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 126/12 der Gemarkung Heimstetten, Wendelsteinstraße 2, 85551 Kirchheim b. München.

Bei der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist die Zulässigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 34 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans 50/H sowie dessen 1. Änderung befindet, die Bebauungspläne aber jedoch keine expliziten Regelungen zu Balkonen trifft.

Das Vorhaben ist städtebaulich vertretbar, zumal es sich um einen Ersatz des bestehenden, aber baufälligen Balkons handelt.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 126/12 der Gemarkung Heimstetten, Wendelsteinstraße 2, 85551 Kirchheim b. München, wird gemäß § 36 BauGB erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 126/12 der Gemarkung Heimstetten, Wendelsteinstraße 2, 85551 Kirchheim b. München, wird gemäß § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage Beschlussvorlage Errichtung eines Balkons, Wendelsteinstr. 2 (.pdf)

Datenstand vom 29.01.2021 08:08 Uhr