Vermögenshaushalt 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Hauptausschuss, 24.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Hauptausschuss 24.11.2020 ö vorberatend 2

Sachverhalt

Nachladung:
Aktualisierung wegen erforderlicher Änderungen:
Es haben sich kurzfristig noch Änderungen ergeben, welche nachträglich eingearbeitet wurden. Diese Änderungen sind im aktualisierten Vermögenshaushalt mit Finanzplanung sowie im nachfolgenden Sachvortrag in roter Farbe dargestellt:
  • HHSt: 6100.3550 musste um rund 1,4 Mio. € reduziert werden, da diese Einnahmen dem Kommunalunternehmen zufließen werden.
  • HHSt. 6310.3500 wurde neu veranschlagt für Einnahmen i.H.v. 228 Tsd. € aus dem Durchführungs- und städtebaulichen Vertrag zum Tannenweg
  • HHSt. 2130.9830 wurde für das Jahr 2021 um 14.600 € erhöht, im Jahr 2022 um 257 Tsd. € sowie im Jahr 2023 um 327 Tsd. €. Diese höheren Ausgaben wurden erforderlich, nachdem die Planungen und Durchführung für die Freianlagen der Grund- und Mittelschule kurzfristig noch im Gemeinde- sowie im Schulverbandshaushalt aufgenommen worden waren. Dies wirkt sich auch auf die Höhe der Schulverbandsumlage aus.
  • HHSt. 9121.3770 = Kreditaufnahmen: Diese Korrekturen erfordern eine Erhöhung der Kreditaufnahmen, im Jahr 2021 um rund 1,2 Mio. €, im Jahr 2022 um 257 Tsd. € sowie im Jahr 2023 um 327 Tsd. €.

Kurze Zusammenfassung:
Im Jahr 2021 ist nach der vorliegenden Planung angesichts des noch immer sehr niedrigen Zinsniveaus eine Kreditaufnahme zu  befürworten. Auf Grund des voraussichtlich negativen Jahresergebnisses 2020 mit einer erforderlichen Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (Verzögerungen bei der Umlegung K2030 und damit der Auszahlungen seitens der Bauträger; Ergebnis steht noch nicht fest) anstelle der geplanten Zuführung könnten nach vorsichtiger Schätzung möglicherweise nur noch ca. 10 Mio. Euro als allgemeine Rücklage zur Verfügung stehen. Rund 4 Mio. Euro sollen aber generell auch weiterhin in den Finanzplanjahren unangetastet als allgemeine Rücklage zur Kassenmittelverstärkung wie bereits in den vergangenen Jahren vorgehalten werden.
Eine Kreditaufnahme ist im Jahr 2021 erforderlich. Es hat sich nichts an der Tatsache geändert, dass der zum Jahresende 2020 aktualisiert geschätzte Stand der allgemeinen Rücklage in Höhe von ca. 10 Mio. Euro die Betriebsmittel der Kasse, d.h. Kassenverstärkungsmittel in Höhe von rund 4,0 Mio. Euro, enthält. Daher wird weiterhin davon abgeraten, den dann noch vorhandenen Rücklagenbestand darüber hinaus zu dezimieren, um für etwaige mögliche, nicht planbare Sonderausgaben zumindest in einem gewissen Umfang gewappnet zu sein. Die Kassenverstärkungsmittel sind auch bei dem angegebenen Rücklagenstand im Finanzplan einkalkuliert, und nicht nur die tatsächlich für Investitionen zur Verfügung stehenden Rücklagen. Diese Liquiditätsbevorratung soll weiterhin im Falle von kurzfristig erforderlichen, unvorhersehbaren Ausgaben die Zahlungsfähigkeit gewährleisten, insbesondere in Anbetracht der Unwägbarkeiten in der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie.
Der verbleibende Rücklagenbestand dient auch als Puffer für deutlich höhere Ausgaben in den Jahren 2021, 2022 sowie den weiteren Finanzplanjahren, wobei Kreditaufnahmen ab dem Jahr 2021 absehbar und zur Finanzierung der vom Gemeinderat beschlossenen Vorhaben wohl unvermeidbar sind.
Hauptausgaben im Hochbau: zwingend erforderliche fortlaufende Investitionen für den Neubau Rathaus und Bürgersaal, den Neubau Haus für Kinder II, den Wohnungsbau (Rosenstraße) in Höhe von insgesamt rund 15 Mio. Euro allein im Jahr 2021. Kirchheim 2030 ist der Fokus.
Die Kosten für den Neubau Gymnasium Kirchheim sowie für Planung und Maßnahmenbeginn für die Erweiterung der Realschule Aschheim sowie den Neubau eines Gymnasiums in Aschheim erscheinen hier lediglich in geringen Summen (erste Planungskosten für Realschule und Gymnasium Aschheim), da überwiegend Zins- und Tilgungsleistungen im Verwaltungshaushalt veranschlagt sind (wegen voraussichtlicher Kreditaufnahme durch den Zweckverband für die Gemeinde Kirchheim)!
Berücksichtigt sind auch die konkretisierten Werte aus dem Wirtschafts- und Finanzplan 2020 bis 2026 der Kirchheim 2024 GmbH für die weiteren Planungen zum Projekt Landesgartenschau, welche bereits ab dem Jahr 2021 deutlich zu Buche schlagen. Zu beachten ist hier, dass die Gemeinde für die Vorbereitung und Ausrichtung der Landesgartenschau 2024 finanziell in Vorleistung gehen muss und Förderungen immer erst nachgelagert ausbezahlt werden. Die Fördersummen könnten hierfür und auch bei anderen Projekten ggf. noch höher ausfallen. Die Investitionssummen für die Landesgartenschau wurden bisher ungekürzt übernommen.
Der vorliegende Planentwurf zum Vermögenshaushalt 2021 beruht zum einen auf der bisherigen Finanzplanung aus dem Haushaltsplan 2020, aber auch auf verschiedenen aktuellen Gemeinderats-Beschlüssen, Entscheidungen und notwendigen Investitionsvorhaben sowie die weiteren Realisierungsschritte für Kirchheim 2030 und die Landesgartenschau in 2024. Einsparmöglichkeiten hat die Gemeindeverwaltung dabei bereits in die einzelnen Haushaltsstellen integriert. So wurden bei Projekten wie Bürgerhaus und Bahnhofumbau nur noch Planungskosten angesetzt. Die Umsetzung dieser Vorhaben sollte später nur dann weiterverfolgt werden, wenn eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt erfolgt oder andere Einnahmen im Vermögenshaushalt dies kompensieren. 
Insgesamt ergeben sich Einnahmen in Höhe von 22.543.000 Euro ohne Kreditaufnahme (die Zuführung vom VwH steht noch nicht fest, daher vorsichtshalber keine Werte angegeben, da Steuermindereinnahmen sowohl im Jahr 2020 als auch in den kommenden Jahren als Konsequenz der Corona-Pandemie sehr wahrscheinlich sind) sowie Ausgaben in Höhe von 33.192.300 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Ausgaben somit um rund 75 %!
Der Vermögenshaushalt 2021 ist in Einnahmen und Ausgaben dann ausgeglichen, wenn das voraussichtliche Defizit in Höhe von ca. 10,6 Mio. Euro durch Kreditaufnahme gedeckt wird.
Folgende (Haupt-) Einnahmen sind vorgesehen:
Erlöse aus Erschließungsbeiträgen sollen in Höhe von 2.867.400 Euro erzielt werden, Grundstücksverkäufe sind im Jahr 2021 nicht vorgesehen.
Zuweisungen und Zuschüsse sind mit einem Volumen von insgesamt 4.889.100 Euro veranschlagt.
Einnahmen aus städtebaulichen Verträgen Kirchheim 2030 und sonstigen städtebaulichen Verträgen sollen mit 14,79 Mio. Euro realisiert werden.
Folgende (Haupt-) Ausgaben sind veranschlagt:
Verschiedene Hochbaumaßnahmen in Höhe von 15.580.000 Euro insgesamt, wie insbesondere der Beginn Neubau Rathaus (weitere Ausgaben Folgejahre), Neubau eines Kinderhauses (weitere Ausgaben Folgejahre), Baumaßnahme Rosenstraße;
für Investitionen für den Tiefbau und verschiedene Straßenbaumaßnahmen in Höhe von 11.903.000 Euro insgesamt;
für die Darlehensgewährung an die Landesgartenschau GmbH in Höhe von 2.618.000 Euro (weitere Ausgaben in den Finanzplanjahren);
für den Erwerb von Anteilsrechten Genossenschaft LKR München eG in Höhe von 300.000 Euro;
für Investitionszuschüsse in Höhe von 608.000 Euro;
für verschiedene Grundstückskäufe in Höhe von 350.000 Euro;
für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen in Höhe von 743.300 Euro sowie den erforderlichen Tilgungen für Kredite in Höhe von 1.000.000 Euro.
Für das Projekt Geothermie sind im Jahr 2021 sowie den Folgejahre voraussichtlich 80%-ige Ausfallbürgschaften vorzusehen.

Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltsstellen sind der beigefügten Übersicht (Notizen zu den Vermögenshaushalt-Ansätzen 2021 = Anlage 1) sowie den nichtöffentlichen Ausführungen zu den Grunderwerben (= Anlage 2 unter Top 6 Verschiedenes nö) zu entnehmen.
Erläuterung zum voraussichtlichen Rücklagenstand zum 31.12.2020:
Das Jahresergebnis 2020 wird von der ursprünglichen Haushaltsplanung in gewissen Bereichen voraussichtlich wieder deutlich abweichen, insbesondere verursacht durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Zwar kann der endgültige Rücklagenstand erst nach Ermittlung der Jahresrechnung 2020 angegeben werden, es sollte jedoch aller Voraussicht nach eine Rücklagenentnahme anstelle einer Rücklagenzuführung erforderlich werden. Im Ergebnis wird sich der Rücklagenbestand daher insofern verändern, dass der Rücklagenstand zum Ende des Jahres 2020 nach vorsichtiger Schätzung bei nur noch ca. 10 Mio. Euro liegen könnte. Das tatsächliche Ergebnis ist insbesondere noch von der Zuweisung zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen in Folge der COVID-19-Pandemie sowie auch noch von den zum Ende des Haushaltsjahres 2020 zu bildenden Haushaltsausgaberesten abhängig.
Eine Übersicht zu den verschiedenen Bereichen der Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt ist in der Anlage A dargestellt.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie mit den Übersichten der Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen im Vermögenshaushalt für die Jahre 2019 und 2020 (Anlage D1).
Sonstige Anlagen:        
a)        Mittelanforderung FW Kirchheim (zu HHSt. 1311.9352 u.a.)
b)        Mittelanforderung FW Heimstetten (zu HHSt. 1312.9352 u.a.)

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt den vorliegenden Vermögenshaushalt 2021 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung.

Beschluss 1

Der Hauptausschuss beschließt die Absaug- und Abgasanlage sowie die Lüftungsanlage für die Freiwillige Feuerwehr Kirchheim mit 260.000,00 € für das Jahr 2021 einzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen ob die Abgas- und Absauganlage für das Jahr 2021 eingestellt werden kann und die Lüftungsanlage für das Jahr 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Hauptausschuss beschließt die Sanierung Parkplatz Merowinger Hof (HH-Stelle: 56014.9405) zu Verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Hauptausschuss beschließt die HH-Stelle 6300.9510 „Allgemeinen Strassenbaumaßnahmen“ um 15.000,00 € von 135.000,00€ auf 120.000,00 € zu kürzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Hauptausschuss beschließt die HH-Stelle 6300.9520 „Geh- und Radwegenetz“ um 10.000,00 € von 90.000,00 € auf 80.000,00 € zu kürzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Beschluss 5

Der Hauptausschuss beschließt die HH-Stelle 7600.9500 „Einrichtung Ladestationen“ nach 2021 zu kürzen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Beschluss 6

Der Hauptausschuss beschließt die HH-Stelle 6901.9500 „Sanierung Wasserzulauf Brunnen Hausen Süd“ zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 7

Der Hauptausschuss beschließt die HH-Stelle 7910.9520 „Errichtung DFI-Anlagen (dynam. Fahrgastinformationssysteme)“ zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Antrag angenommen.

Beschluss 8

Der Hauptausschuss beschließt die HH-Stelle 5500.9500 „Freianlagen Erweiterungsneubau Gymnasium für außerschulische Nutzung“ zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Antrag abgelehnt.

Beschluss 9

Der Hauptausschuss beauftragt das Planungsteam der Landesgartenschau 2024 GmbH zu prüfen, ob die HH Stelle 5900.9260 „Darlehensgewährung an die Landesgartenschau GmbH“ ,analog zu den anderen HH-Stellen, um 10% gekürzt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 10

Der Hauptausschuss empfiehlt den vorliegenden Vermögenshaushalt 2021 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Dokumente
Nachladung VmH_Fpl 2021 (.pdf)
VmH_Fpl 2021 (.pdf)
Anlage 1: Notizen zum VmH (.pdf)
Anlage a), b) zum VmH (.pdf)
Anlage A, D1 zum VmH (.pdf)

Datenstand vom 10.02.2021 07:20 Uhr