Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Schulverbandssitzung Mittelschule K-F-A, 25.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Schulverband Mittelschule Kirchheim-Feldkirchen-Aschheim (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Schulverbandssitzung Mittelschule K-F-A 25.11.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Durch das am 01.08.2004 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 wurde die zeitliche Trennung von Feststellung und Entlastung beseitigt. Mit der Entlastung wird das Verfahren der Rechnungslegung förmlich abgeschlossen.
Der Verbandsratsvorsitzende ist wegen persönlicher Beteiligung (Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V. mit Art. 33 Abs. 4 Satz 1 KommZG und Art. 49 GO) von der Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung ausgeschlossen.

Beschlussvorschlag

Die Schulverbandsversammlung beschließt für die Jahresrechnung 2019 über die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Datenstand vom 25.11.2020 10:43 Uhr