Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen, Hausackerstraße 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Bauausschuss, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 20.07.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 64/3 der Gemarkung Kirchheim, Hausackerstraße 4, befindet sich zur Genehmigungsprüfung im Landratsamt München.
Er wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 13.04.2021 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt, den beantragten Befreiungen wurde zum Teil unter einer Maßgabe zugestimmt.
Bei der Antragsprüfung wurde festgestellt, dass noch ein Befreiungstatbestand geklärt werden muss.

Der Anlage dieser Beschlussvorlage ist der Beschlussbuchauszug mit zugehörigen Zeichnungen der Baueingabe (Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte) und der Befreiungsantrag sowie ein Flurkartenausschnitt mit Luftbild und ein Ausschnitt des Bebauungsplans beigefügt.

Im Bebauungsplan Nr. 79 ist unter Nr. A 5.h) für Anlagen zur Energiegewinnung festgesetzt:
„Solaranlagen müssen in Form und Farbe im Einklang mit der Baugestaltung stehen und dürfen nicht störend in das Orts- und Straßenbild hineinwirken.
Verglaste Wintergärten und ähnliche Konstruktionen sind als erdgeschossige Gebäudeteile grundsätzlich zulässig, jedoch nicht an den Giebelseiten zur Dorfstraße, eingeschlossen den Einmündungsbereich Estermannweg, auch nicht im Sichtbereich der Dorfstraße.
Ihre Tiefe ist auf max. 3,00 m, Ihre Grundfläche auf max. 20 m² beschränkt.
Der Anschluß an Wandflächen ist als Pultdach mit einer Dachneigung von mindestens 26° auszubilden. Bei Anschluß an Balkone ist der obere Knickpunkt des Wintergartens an die Balkonbrüstung anzubinden.
Spiegelverglasung, sog. Spiongläser und Ornamentgläser sind unzulässig.“

Den in der Anlage dieser Sitzungsvorlage befindlichen Grundrisszeichnungen und dem Schnitt ist zu entnehmen, dass die hier dargestellte Terrasse auf der Süd- und Westseite des Neubaus mit einem transparenten, verglasten Pultdach überbaut werden soll.
Hier wird von der genannten Festsetzung abgewichen, weil die Überdachung eine Tiefe von 3,50 m, eine Grundfläche von 60,04 m² und eine Dachneigung von 7° aufweist.

Die Begründungen lauten:
  1. „Die Einhaltung der vorgeschriebenen Dachneigung von mind. 26° ist bei Wahrung der Kopffreiheit unter der Terrassenüberdachung selbst bei einer Tiefe von 3 m nicht möglich, da der Firstpunkt der Verglasung in die Fensteröffnungen des 1. Obergeschosses einbinden würde.
  2. Die gewählte Dachneigung ist städtebaulich verträglich. Eine steile Dachform würde verhältnismäßig und deutlich massiver erscheinen.
  3. Die geplante Überdachung ist als ein gestalterisches Element der Süd- und Westfassade zu verstehen. Da es sich lediglich um eine leichte transparente Überdachung handelt, entsteht hier keine zusätzliche Baumasse.
Die Abweichung bleibt auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.“

Dieser Begründung kann sich die gemeindliche Bauverwaltung anschließen.

H. Mayer,
Kirchheim, der 13.07.2021

Beschlussvorschlag

Im Rahmen des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 64/3 der Gemarkung Kirchheim, Hausackerstraße 4, wird für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit der Tiefe von 3,50 m, der Grundfläche von ca. 60 m² und der Dachneigung von 7° der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 79 wegen der Überschreitung der maximal zulässigen Tiefe von 3,00 m um 0,50 m und der maximal zulässigen Grundfläche von 20,00 m² um ca. 40,00 m² sowie der Unterschreitung der zulässigen Dachneigung von mindestens 26° für verglaste Wintergärten und ähnliche Konstruktionen gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Dokumente
2021-07-13, Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Bauasschuss vom 20.07.2021 - Plan, 21/20, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen, Hausackerstraße 4 (.pdf)
2021-07-14, Anlage 2 zur Sitzungsvorlage Bauasschuss vom 20.07.2021 - Plan, 21/20, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen, Hausackerstraße 4 (.pdf)
2021-07-13, Anlage 3 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 20.07.2021 - Flurkarte mit Luftbild + B-Plan, 21/20, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen, Hausackerstraße 4 (.pdf)
2021-07-13, Anlage 4 zur Sitzungsvorlage Bauasschuss vom 20.07.2021 - Beschlussbuchauszug, 21/20, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen, Hausackerstraße 4 (.pdf)

Datenstand vom 09.08.2021 12:06 Uhr