Erneuerung der Einfriedung auf der Gartenseite der Grundstücke Silberhornstraße 1, 3 und 5 als Gitterzaun


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Bauausschuss, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 20.07.2021 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Für die Erneuerung der Einfriedung auf der Gartenseite der Grundstücke Fl.Nr. 123/66, 123/67 und 123/68 der Gemarkung Heimstetten, Silberhornstraße 5, 3 und 1 an der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche, in Form eines Gitterzauns mit der Höhe von 1,00 m, wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 30 H beantragt.

Der Anlage dieser Beschlussvorlage sind ein Lageplan, eine Zeichnung und eine Beschreibung, sowie Fotos und der Ausschnitt des Grünordnungsplans beigefügt.

Wie den Unterlagen zu entnehmen ist, soll auf den genannten Grundstücken an der Grenze zur Dr.-Johanna-Decker-Straße und Silberhornstraße, einer öffentlichen Verkehrsfläche, auf die Länge von ca. 75 m ein Gitterzaun mit der Höhe von 1,00 m als Ersatz für einen alten Holzzaun errichtet werden, der bereits abgebaut wurde.

Bei der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist die Zulässigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 30 H befindet.

Bei der geplanten Einfriedung handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a) BayBO. Da die Gemeinde durch den Bebauungsplan jedoch andere Regelungen getroffen hat, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.

Gemäß Festsetzung Nr. B 6.2 sind die Grundstücke „auf der seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenze einzufrieden. Zulässiges Material: rostgeschützter Maschendrahtzaun mit Hecke hinterpflanzt oder Jägerzaun. Einfriedungshöhe: maximal 0,80 m über Geländeoberkante.“    
Mit der Verwendung des beschriebenen Gitterzauns wird von dieser Festsetzung des Bebauungsplans abgewichen. Für das Abweichen vom festgesetzten zulässigen Erscheinungsbild und der Überschreitung der maximal zulässigen Höhe von 0,80 m um 0,20 m ist die Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.

Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, „wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
  1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
  2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
  3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.“

Die erforderliche Befreiung kann in diesem Fall erteilt werden, weil es sich bei dem beschriebenen Gitterzaun um eine zeitgemäße und städtebaulich verträgliche Einfriedung handelt und so die genannten Kriterien nach § 31 Abs. 2 BauGB erfüllt werden.

H. Mayer,
Kirchheim, der 12.07.2021

Beschlussvorschlag

Für die Erneuerung der Einfriedung auf der Gartenseite der Grundstücke Fl.Nr. 123/66, 123/67 und 123/68 der Gemarkung Heimstetten, Silberhornstraße 5, 3 und 1, in Form eines Gitterzauns mit der Höhe von 1,00 m wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 30 H hinsichtlich der Festsetzung Nr. B 6.2 wegen der Abweichung vom festgesetzten Erscheinungsbild und der Überschreitung der maximal zulässigen Höhe um 0,20 m gemäß Sachvortrag erteilt.

Dokumente
2021-07-14, Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 20.07.2021 - Lageplan, 21/44, Erneuerung der Einfriedung auf der Gartenseite der Grundstücke Silberhornstraße 1, 3 und 5 als Gitterzaun (.pdf)
2021-07-14, Anlage 2 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 20.07.2021 - Befreiungsantrag, 21/44, Erneuerung der Einfriedung auf der Gartenseite der Grundstücke Silberhornstraße 1, 3 und 5 als Gitterzaun (.pdf)
2021-07-14, Anlage 3 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 20.07.2021 - Fotos, 21/44, Erneuerung der Einfriedung auf der Gartenseite der Grundstücke Silberhornstraße 1, 3 und 5 als Gitterzaun (.pdf)
2021-07-14, Anlage 4 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 20.07.2021 - Flurkarte u. B-PLan, 21/44, Erneuerung der Einfriedung auf der Gartenseite der Grundstücke Silberhornstraße 1, 3 und 5 als Gitterzaun (.pdf)

Datenstand vom 09.08.2021 12:06 Uhr