Neubau von 3 Carports (mit 2 STP + 3 STP + 3 STP) und 4 offenen STP, gesamt 12 Stellplätze), Baugebiet "Hausen Südost"


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Bauausschuss, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Bauausschuss 19.07.2022 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Beantragt wird eine Baugenehmigung für den Neubau von drei Carports mit extensiv begrüntem Flachdach mit der Dachneigung von 4° auf Grundstücken, die für Pkw-Stellplätze vorgesehen sind. 
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1054/19 der Gemarkung Kirchheim im Süden des Lavendelwegs sind in der Fläche der Gemeinschaftsanlagen GSt A.2 mit dem 1. Carport zwei Stellplätze (STPL 11 und 12) und mit dem 2. Carport drei Stellplätze (STPL 7, 8 und 9) überdacht geplant. Die Carports sollen durch einen nicht überdachten Stellplatz (STPL 10) voneinander getrennt werden.
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1054/20 der Gemarkung Kirchheim in der Fläche der Gemeinschaftsanlagen GSt A.2 befindet sich im Anschluss an den 2. Carport ein nicht überdachter Stellplatz (STPL 6).
Die genannten Anlagen sollen eine Sichtschutzwand im Bereich der Carports bis zur Unterkante Pfette und im Bereich der nicht überdachten Stellplätze mit der Höhe von 1,20 m erhalten.
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1054/21 der Gemarkung Kirchheim in der Fläche der Gemeinschaftsanlagen GSt A.2 befindet sich im Anschluss ein zweiter nicht überdachter Stellplatz (ohne Angabe).
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1054/23 der Gemarkung Kirchheim sind in der Fläche der Gemeinschaftsanlagen GSt A.1 mit dem 3. Carport drei Stellplätze (STPL 11 und 12) und mit dem 2. Carport drei Stellplätze (STPL 2 ,3 und 4) überdacht geplant. Im Osten des Carports soll ein nicht überdachter Stellplatz (STPL 1) anschließen.
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1054/26 der Gemarkung Kirchheim in der Fläche der Gemeinschaftsanlagen GSt A.1 befindet sich im Anschluss an den 3. Carport ein nicht überdachter Stellplatz (STPL 5).
Die genannten Anlagen sollen eine Sichtschutzwand im Bereich der Carports bis zur Unterkante Pfette und im Bereich der nicht überdachten Stellplätze mit der Höhe von 1,20 m erhalten.

Diese Pkw-Stellplätze sind für die Kfz der 6 Reihenhäuser in den Baugebieten "Hausen Südost" - WA A.8 und WA A.9 geplant.
In der Sitzung des Bauausschusses am 18.05.2021 wurde schon einmal über den Neubau von 2 Carports an gleicher Stelle beraten. Dem im Anhang befindlichen Beschlussbuchauszug kann entnommen werden, dass das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben und zu den damals erforderlichen Befreiungen einstimmig erteilt wurde.

Der Anlage dieser Beschlussvorlage sind die Zeichnungen der Baueingabe (Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte) und der Befreiungsantrag sowie ein Ausschnitt des Bebauungsplans beigefügt, aus denen die wesentlichen Merkmale entnommen werden können. Zusätzlich sind der genannte Beschlussbuchauszug und zugehörige Zeichnungen beigefügt.

Die Baugrundstücke befinden sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 90-3/K für das Gebiet „Hausen Südost“, der am 20.12.2018 Rechtskraft erlangte. Eine Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 1 BauGB. Das Baugebiet ist als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. 

Mit dem Baugesuch werden 4 Befreiungsanträge eingereicht, weil mit dem Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplans abgewichen wird:

1. Befreiungstatbestand:
Carport 1 und Carport 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1054/19 der Gemarkung Kirchheim befindet sich im durch Planzeichen Nr. A.6.1.7 festgesetzten Bauraum GST A.2: „Umgrenzung von Flächen für Gemeinschaftsanlagen mit der Zweckbestimmung Stellplätze mit der Zuordnung zu Bauraum WA A.7, WA A.8 und WA A.9“ für 8 Kfz.

Carport 3 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1054/23, der Gemarkung Kirchheim befindet sich im durch Planzeichen Nr. A.6.1.6 festgesetzten Bauraum GST A.1: „Umgrenzung von Flächen für Gemeinschaftsanlagen mit der Zweckbestimmung Stellplätze mit der Zuordnung zu Bauraum WA A.7 und WA A.8“ für 10 Kfz.

In der Festsetzung Nr. A.6.1.8 für private Stellplätze wird begrifflich unterschieden zwischen „Stellplätzen“, „offenen Garagen“ (Carports) und „geschlossenen Garagen“. Deshalb ist davon auszugehen, dass bei den Festsetzungen Nr. A.6.1.6 und Nr. A.6.1.7 mit „Zweckbestimmung Stellplätze“ nicht „überdachte Stellplätze“ festgesetzt sind.
Mit der Errichtung von Carports wird von dieser Festsetzung abgewichen. Dafür ist die Erteilung einer Befreiung erforderlich.
Die Begründung lautet: „Generell sind offene Garagen in dem Baugebiet möglich und werden in den Festsetzungen auch mehrmals in einem Zuge mit den sonstigen Stellplätzen genannt. Aus Gründen des Immissionsschutzes (Schall- und Blendschutz der dahinterliegenden Bebauung) und der Verkehrssicherheit (Schnee- und Wetterschutz) ist bei diesem Vorhaben die Überdachung der Stellplätze mit rückwärtiger Wand vorgesehen.
Der Belag der Stellplätze wird entsprechend den Festsetzungen unversiegelt und mit breitflächiger Versickerung ausgeführt.“

2. Befreiungstatbestand:
Durch Planzeichen Nr. A.6.1.6 wird für den südlichen Stellplatzbereich der Gemeinschaftsanlage GST A.1 eine Fläche von 62,65 m² (12,53 m x 5 m) festgesetzt.
Die Tiefe von 5 m soll Richtung Süden um 0,19 m überschritten werden. 
Die Begründung lautet: „Der Bauraum ist im Bebauungsplan mit 5 m vorgegeben.
Um eine Stellplatz-Lichte von 5 m Tiefe zu gewährleisten, fällt die Breite der Stützwand, bzw. Stütze mit Schalung um 19 cm aus dem Bauraum.“ 

3. Befreiungstatbestand:
Durch Planzeichen Nr. A.6.1.7 wird für den Stellplatzbereich der Gemeinschaftsanlage GST A.2 eine Fläche von 100 m² (20 m x 5 m) festgesetzt.
Die Tiefe von 5 m soll Richtung Osten um 0,17 m und Richtung Süden um 0,10 m überschritten werden.
Die Begründung lautet: „Der Bauraum GST A.2 ist im Bebauungsplan mit 5 m und einer Länge von 20 m vorgegeben.
Um eine Lichte Tiefe des Stellplatzes von 5 m und eine lichte Breite von 2,40 m bzw. 2,50 m (entsprechend der Anforderung aus der GAV (Garagenverordnung)) zu gewährleisten, muss eine Fläche für die Konstruktion aus dem Bauraum bis zu 17 cm an der Ostseite und bis zu 10 cm an der Südseite aus dem Bauraum fällt die Breite der Stützwand, bzw. Stütze mit Schalung um 19 cm aus dem Bauraum fallen." 

4. Befreiungstatbestand:
Für offene und geschlossene Garagen sind Gestaltungsmerkmale festgesetzt, die auch von diesem Carport zu beachten sind:
Gemäß Festsetzung Nr. A.3.4.4 ist die Wandhöhe auf 2,80 m begrenzt.
Gemäß Festsetzung Nr. A.5.3.1 sind sie mit flach geneigtem Pult- oder Satteldach auszuführen (höchstzulässig: 17°). Zulässig sind auch begrünte Flachdächer.
Dem beiliegenden Schnitt a-a.1 ist zu entnehmen, dass Carport 1 auf der Ostseite eine Wandhöhe zur tiefer liegenden Oberkante des Gartens des angrenzenden Reihenhausgrundstücks von maximal 3,17 m und auf der Westseite eine Wandhöhe von 2,84 m erreicht.  
Dem beiliegenden Schnitt b-b.1 ist zu entnehmen, dass Carport 2 auf der Ostseite eine Wandhöhe zur tiefer liegenden Oberkante des Gartens des angrenzenden Reihenhausgrundstücks von 2,935 m und auf der Westseite eine Wandhöhe von 2,98 m erreicht.

Die Begründung lautet: „Überschreitung der geplanten Wandhöhe aufgrund des vorhandenen Gefälles in dem Gelände (jeweils die höchsten Punkte):
Carport 1: Überschreitung um bis zu 4 cm an der Nordseite und bis zu 37 cm auf an der Ostseite (s. Schnitt a-a.1).
Carport 2: Überschreitung um bis zu 18 cm an der Nordseite und bis zu 14 cm auf an der Ostseite (s. Schnitt b-b.1)

Da mit der Errichtung der Carports öffentlich-rechtlich zu schützende nachbarliche Belange offensichtlich nicht berührt werden und aufgrund der unterschiedlichen Geländehöhen negative Auswirkungen (Immissionen durch Abgase und Blenden durch das Abblendlicht der Fahrzeuge) für die angrenzenden Gärten beim Befahren der Stellplätze verhindert werden, kann den erforderlichen Befreiungen für die Errichtung der Carports zugestimmt werden. 

H. Mayer, 
Kirchheim, der 07.07.2022

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen wird zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau von drei Carports mit extensiv begrüntem Flachdach mit der Dachneigung von 4° auf Grundstücken, die für Pkw-Stellplätze vorgesehen sind auf den Grundstücken Fl.Nr. 1054/19 und 1054/23 der Gemarkung Kirchheim, im WA A.8 und WA A.9 gemäß Sachvortrag erteilt.

Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 90-3/K wegen der Errichtung von drei „offenen Garagen“ mit extensiv begrünten Dächern und der Dachneigung von 4° auf den Flächen für Gemeinschaftsanlagen mit der Zweckbestimmung Stellplätze im durch Planzeichen Nr. A.6.1.6 und Nr. A.6.1.7 festgesetzten Bauraum GST A.1 und GST A.2 wird gemäß Sachvortrag zugestimmt. 

Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 90-3/K wegen der Überschreitung der unter Nr. A.6.1.6 festgesetzten Grenze der Fläche für die Gemeinschaftsanlage GST A.1 an der Traufseite Richtung Süden um 0,19 m durch den Carport 3 wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.  

Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 90-3/K wegen der Überschreitung der unter Nr. A.6.1.7 festgesetzten Grenze der Fläche für die Gemeinschaftsanlage GST A.2 an der Traufseite Richtung Osten um 0,17 m durch Carport 1 und 2 und auf der Giebelseite Richtung Süden um 0,10 m durch Carport 1 wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.  

Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 90-3/K wegen der Überschreitung der unter Nr. A.3.4.4 festgesetzten maximal zulässigen Wandhöhe von 2,80 m bei Carport 1 auf der Ostseite mit maximal 3,17 m um 0,37 m und auf der Westseite mit 2,84 m um 0,04 m auf und bei Carport 2 auf der Ostseite mit maximal ca. 2,94 m um 0,14 m und auf der Westseite mit 2,98 m um 0,18 m wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau von drei Carports mit extensiv begrüntem Flachdach mit der Dachneigung von 4° auf Grundstücken, die für Pkw-Stellplätze vorgesehen sind auf den Grundstücken Fl.Nr. 1054/19 und 1054/23 der Gemarkung Kirchheim, im WA A.8 und WA A.9 gemäß Sachvortrag erteilt.

Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 90-3/K wegen der Errichtung von drei „offenen Garagen“ mit extensiv begrünten Dächern und der Dachneigung von 4° auf den Flächen für Gemeinschaftsanlagen mit der Zweckbestimmung Stellplätze im durch Planzeichen Nr. A.6.1.6 und Nr. A.6.1.7 festgesetzten Bauraum GST A.1 und GST A.2 wird gemäß Sachvortrag zugestimmt. 

Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 90-3/K wegen der Überschreitung der unter Nr. A.6.1.6 festgesetzten Grenze der Fläche für die Gemeinschaftsanlage GST A.1 an der Traufseite Richtung Süden um 0,19 m durch den Carport 3 wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.  

Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 90-3/K wegen der Überschreitung der unter Nr. A.6.1.7 festgesetzten Grenze der Fläche für die Gemeinschaftsanlage GST A.2 an der Traufseite Richtung Osten um 0,17 m durch Carport 1 und 2 und auf der Giebelseite Richtung Süden um 0,10 m durch Carport 1 wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.  

Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 90-3/K wegen der Überschreitung der unter Nr. A.3.4.4 festgesetzten maximal zulässigen Wandhöhe von 2,80 m bei Carport 1 auf der Ostseite mit maximal 3,17 m um 0,37 m und auf der Westseite mit 2,84 m um 0,04 m auf und bei Carport 2 auf der Ostseite mit maximal ca. 2,94 m um 0,14 m und auf der Westseite mit 2,98 m um 0,18 m wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Es wird angeregt, eine Photovoltaikanlage zu installieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
2022-07-07, Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 19.07.2022, 22/36, Zeichnungen, Neubau von 3 Carports (mit 2 STP + 3 STP + 3 STP) und 4 offenen STP, gesamt 12 Stellplätze), Baugebiet "Hausen Südost" (.pdf)
2022-07-07, Anlage 3 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 19.07.2022, 22/36, B-Plan-Ausschnitt, Neubau von 3 Carports (mit 2 STP + 3 STP + 3 STP) und 4 offenen STP, gesamt 12 Stellplätze), Baugebiet "Hausen Südost" (.pdf)
2022-07-07, Anlage 4 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 19.07.2022, 22/36, Beschlussbuchauszug 1. Antrag, Neubau von 3 Carports (mit 2 STP + 3 STP + 3 STP) und 4 offenen STP, gesamt 12 Stellplätze), Baugebiet "Hausen Südost" (.pdf)
2022-07-11, Anlage 2 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 19.07.2022, 22/36, Befreiungsanträge, Neubau von 3 Carports (mit 2 STP + 3 STP + 3 STP) und 4 offenen STP, gesamt 12 Stellplätze), Baugebiet "Hausen Südost" (.pdf)

Datenstand vom 03.11.2022 12:42 Uhr