Grundsatzentscheidung - Anschaffung einer Kehrmaschine für den Bauhof


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Gemeinderatssitzung, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 20.09.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der TOP wird vertragt. 
In der Gemeinderatssitzung am 09.11.2021 wurde der Punkt „Neubeschaffung einer Kehrmaschine für den Bauhof“ behandelt und auf eine spätere Sitzung vertagt. 
Da im März 2023 der Leasingvertrag der jetzigen Kehrmaschine ausläuft, muss nun beschlossen werden, ob eine elektrisch- oder eine dieselbetriebene Kehrmaschine für den Bauhof beschafft werden soll.
Elektrisch betriebene Kehrmaschine:

Eine Markterkundung ergab, dass die Anschaffungs- bzw. Leasingkosten (60 Monate) im Bereich von 250.000 - 300.000 € brutto liegen und damit über dem EU-Schwellenwert von 215.000 € für Liefer- und Dienstleistungen. 

Für die Beschaffung einer elektrisch betriebenen Kehrmaschine muss somit ein EU-weites Vergabeverfahren durchgeführt werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen dauert dieses Verfahren ab der Erstellung der Vergabeunterlagen bis zur Auftragsvergabe ca. 4 Monate.

Hinweis:
Dem Bauhof Kirchheim wurden insgesamt drei elektrisch betriebene Kehrmaschinen zu Testzwecken vorgeführt. Alle erfüllen laut Hersteller die erforderlichen technischen Voraussetzungen (z.B. Batterielaufzeit, Ladedauer), die die Anforderungen an einen wirtschaftlichen Betrieb der Arbeitsabläufe sicherstellen.

Gemäß Empfehlung aller Vertriebspartner sollten Elektrisch betriebene Kehrmaschinen ausschließlich geleast werden. Durch fehlende Erfahrungswerte in der Produktion von elektrischen Kehrmaschinen können ggf. später auftretende spätere Mängel zu erhöhten Kosten im Unterhalt führen. Während der Leasingdauer wären diese Risiken durch die Herstellergarantien minimiert.


Diesel betriebene Kehrmaschine:

Eine Markterkundung ergab, dass die Anschaffungs- bzw. Leasingkosten (60 Monate) im Bereich von 130.000 - 180.000 € brutto liegen und damit unterhalb des EU-Schwellenwerts von 215.000 € für Liefer- und Dienstleistungen. 

Dadurch kann eine nationale Vergabe ohne Teilnehmerwettbewerb durchgeführt werden. Dieses Verfahren dauert insgesamt 1-2 Monate.

Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit ist die Art des Antriebes unerheblich, für die Entscheidung sind somit vorrangig wirtschaftliche bzw. ökologische Aspekte ausschlaggebend.

Beschlussvorschlag

Variante 1:
Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung einer dieselbetriebenen Kehrmaschine und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren durchzuführen. 
Innerhalb des Vergabeverfahrens werden Leasing- als auch Kaufangebote abgefragt.
Die entsprechenden Kosten werden im Haushalt 2023 eingestellt.

Variante 2:
Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung einer elektrisch betriebenen Kehrmaschine und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Vergabeverfahren durchzuführen.
Innerhalb des Vergabeverfahrens werden nur Leasingangebote abgefragt.
Die entsprechenden Kosten werden im Haushalt 2023 eingestellt.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine war bereits im VmH 2021 bzw. 2022 unter der HHSt 7710.9352 veranschlagt (mit 300.000 €) – hier bestehen noch Haushaltsausgabereste in dieser Höhe. Bei Entscheidung für Leasing müssten die zusätzlichen Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2023 veranschlagt werden.
Br 15.09.22   

Datenstand vom 08.12.2022 08:15 Uhr