Aufstellung eines Stickstofftanks am Gebäude Ammerthalstraße 18/20 zur dringenden Versorgung des Produktionsbetriebs


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Bauausschuss, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Bauausschuss 27.09.2022 ö beschließend 3.10

Sachverhalt

Beantragt wird die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für die Aufstellung eines Stickstofftanks am Gebäude Ammerthalstraße 18/20 zur dringenden Versorgung des Produktionsbetriebs auf dem Grundstück Fl. Nr. 174 der Gemarkung Heimstetten.

Der Anlage dieser Beschlussvorlage sind ein Lageplan, ein Freiflächengestaltungsplan, zwei Befreiungsanträge und eine Beschreibung des Stickstofftanks, sowie ein Flurkartenausschnitt mit Luftbild beigefügt; diesen Unterlagen können die wesentlichen Merkmale entnommen werden.

Auf dem Baugrundstück soll an der Nordwestseite der gewerblich genutzten Gebäude B1 und B2 ein Stickstofftank auf ausreichend verdichtetem und wasserdurchlässigen Untergrund mit Kiesbett errichtet werden. Zur Absicherung ist eine Gittereinhausung mit der Höhe von 2,5 m auf einem Streifenfundament mit Anfahrschutz/Rammschutz über Poller geplant. Die überbaute Fläche beträgt ca. 9 m² (ca. 3 m x ca. 3 m).
Dem Freiflächengestaltungsplan ist zu entnehmen, dass keine Bäume gefällt aber Gebüsch und Kleinsträucher zurückgeschnitten werden sollen.

Die Aufstellung des Stickstofftanks ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr.6 a) der Bayerischen Bauordnung – BayBO – als ortsfester Behälter für Flüssiggas mit einem Fassungsvermögen von weniger als 3t, für nicht verflüssigte Gase mit einem Rauminhalt bis zu 6 m³ verfahrensfrei.
 
Die Zulässigkeit des Vorhabens ist auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, weil sich das Grundstück im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 70 befindet. Das Baugebiet ist als Gewerbegebiet festgesetzt.
 
Mit dem Vorhaben werden folgende Regelungen des Bebauungsplans Nr. 70 berührt:
  1. Durch Planzeichen Nr. A.8.a) ist eine Baugrenze im Abstand von 7 m zur nördlichen Grundstücksgrenze zum Klausnerring festgesetzt, die durch den Neubau des Stickstofftanks um ca. 3 m überschritten wird.
  2. In der Grünordnung finden sich Festsetzungen durch Text unter C.:
„2. Bei den Vegetationsflächen auf privaten Grund, die nicht zu den durch Planzeichen festgesetzten Schutz- und Grenzpflanzungen gehören, ist im Durchschnitt mindestens ein Laubbaum je 150 m² Grünfläche zu pflanzen. Als Mindestpflanzgröße für diese Bäume werden 20 bis 25 cm Baumumfang, gemessen in 1 m Höhe, festgesetzt. Zulässige Arten siehe Ziffer 4.“
Diese Vegetationsfläche wird mit dem Stickstofftank auf beschriebenen Untergrund mit Gittereinhausung um ca. 3 m überbaut.

Für die Errichtung des Stickstofftanks außerhalb des durch Baugrenzen definierten Bauraums wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.

Durch die Überbauung der Vegetationsfläche mit dem Stickstofftank um ca. 3 m wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.
 
Gemäß Art. 63 Abs. 1 und 3 BayBO kann die Gemeinde bei verfahrensfreien Vorhaben über Abweichungen von den Bestimmungen örtlicher Bauvorschriften sowie Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans entscheiden, „wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange insbesondere des Art. 3 Abs. 1 vereinbar sind“. Danach sind Anlagen „unter Berücksichtigung der Belange der Baukultur, insbesondere der anerkannten Regeln der Baukunst, so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.“

Aus Sicht der gemeindlichen Bauverwaltung können die erforderlichen Befreiungen in diesem Fall erteilt werden, weil die Kriterien der BayBO eingehalten werden. 

H. Mayer,
Kirchheim, der 15.09.2022

Beschlussvorschlag

Für die Aufstellung eines Stickstofftanks mit Gittereinhausung mit der Höhe von 2,50 m auf ausreichend verdichteten und wasserdurchlässigen Untergrund mit der Fläche von ca. 9 m² am Gebäude Ammerthalstraße 18/20 zur dringenden Versorgung des Produktionsbetriebs auf dem Grundstück Fl. Nr. 174 der Gemarkung Heimstetten, wird eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 70 wegen der Überschreitung der durch Planzeichen Nr. A.8.a) festgesetzten Baugrenze im Norden zum Klausnerring um ca. 3 m und der Überbauung der in der Grünordnung (Grünordnungsplan Buchstabe C.2.) festgesetzten Vegetationsfläche gemäß Sachvortrag erteilt. 

Beschluss

Für die Aufstellung eines Stickstofftanks mit Gittereinhausung mit der Höhe von 2,50 m auf ausreichend verdichteten und wasserdurchlässigen Untergrund mit der Fläche von ca. 9 m² am Gebäude Ammerthalstraße 18/20 zur dringenden Versorgung des Produktionsbetriebs auf dem Grundstück Fl. Nr. 174 der Gemarkung Heimstetten, wird eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 70 wegen der Überschreitung der durch Planzeichen Nr. A.8.a) festgesetzten Baugrenze im Norden zum Klausnerring um ca. 3 m und der Überbauung der in der Grünordnung (Grünordnungsplan Buchstabe C.2.) festgesetzten Vegetationsfläche gemäß Sachvortrag erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
2022-09-09, Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 27.09.2022, 22/48, Lageplan, Aufstellung eines Stickstofftanks am Gebäude Ammerthalstraße 18/20 zur dringenden Versorgung des Produktionsbetriebs (.pdf)
2022-09-09, Anlage 2 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 27.09.2022, 22/48, Freiflächengestaltungsplan, Aufstellung eines Stickstofftanks am Gebäude Ammerthalstraße 18/20 zur dringenden Versorgung des Produktionsbetriebs (.pdf)
2022-09-13, Anlage 3 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 27.09.2022, 22/48, Stickstofftank, Einzäunung, Aufstellung eines Stickstofftanks am Gebäude Ammerthalstraße 18/20 zur dringenden Versorgung des Produktionsbetriebs (.pdf)
2022-09-09, Anlage 4 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 27.09.2022, 22/48, Antrag auf Befreiung, Aufstellung eines Stickstofftanks am Gebäude Ammerthalstraße 18/20 zur dringenden Versorgung des Produktionsbetriebs (.pdf)
2022-09-09, Anlage 5 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 27.09.2022, 22/48, Antrag auf Befreiung, Aufstellung eines Stickstofftanks am Gebäude Ammerthalstraße 18/20 zur dringenden Versorgung des Produktionsbetriebs (.pdf)
2022-09-09, Anlage 6 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 27.09.2022, 22/48, Beschreibung Tankanlage, Aufstellung eines Stickstofftanks am Gebäude Ammerthalstraße 18/20 zur dringenden Versorgung des Produktionsbetriebs (.pdf)

Datenstand vom 27.10.2022 14:06 Uhr