Vermögenshaushalt 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Hauptausschuss, 05.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Hauptausschuss 17.01.2023 ö vorberatend 3
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Hauptausschuss 05.12.2022 ö vorberatend 2

Sachverhalt

Kurze Zusammenfassung:
Im Jahr 2023 ist nach der vorliegenden Planung trotz des mittlerweile ansteigenden Zinsniveaus wegen der weiterhin erforderlichen Investitionen eine Kreditaufnahme wiederum unvermeidbar. Die für das Jahr 2022 genehmigten Kreditaufnahmen werden voraussichtlich nicht in der vollen Höhe bis zum Jahresende erforderlich, die Kreditermächtigung bleibt jedoch bestehen und wird dann im Folgejahr ausgeschöpft. Der  Stand der allgemeinen Rücklage könnte zum Jahresende 2022 unverändert bei ca. 18 Mio. Euro liegen. Rund 4 Mio. Euro sollen aber generell auch weiterhin in den Finanzplanjahren unangetastet als allgemeine Rücklage zur Kassenmittelverstärkung wie bereits in den vergangenen Jahren vorgehalten werden. 
Eine Kreditaufnahme ist auch im Jahr 2023 erforderlich. Es hat sich nichts an der Tatsache geändert, dass der zum Jahresende 2022 geschätzte Stand der allgemeinen Rücklage in Höhe von ca. 18 Mio. Euro die Betriebsmittel der Kasse, d.h. Kassenverstärkungsmittel in Höhe von rund 4,0 Mio. Euro, enthält. Unter Berücksichtigung der anziehenden Zinsen und mit Ausblick auf mittelfristig mögliche Überschüsse im Vermögenshaushalt soll der Kreditbedarf in den Jahren 2023 und 2024 insofern reduziert werden, als ein stärkerer Griff in die Rücklagen vorgesehen ist. Es wird jedoch weiterhin davon abgeraten, den dann noch vorhandenen Rücklagenbestand darüber hinaus zu dezimieren, um für etwaige mögliche, nicht planbare Sonderausgaben zumindest in einem gewissen Umfang gewappnet zu sein. Die Kassenverstärkungsmittel sind auch bei dem angegebenen Rücklagenstand im Finanzplan einkalkuliert und nicht nur die tatsächlich für Investitionen zur Verfügung stehenden Rücklagen. Diese Liquiditätsbevorratung soll weiterhin im Falle von kurzfristig erforderlichen, unvorhersehbaren Ausgaben die Zahlungsfähigkeit gewährleisten.
Hauptausgaben im Hochbau: zwingend erforderliche fortlaufende Investitionen für den Neubau Rathaus und Bürgersaal, den Neubau Haus für Kinder II, die Sanierung und den Ausbau der IT-Infrastruktur im Jugendzentrum in Höhe von insgesamt rund 20 Mio. Euro allein im Jahr 2023. Zusätzlich sind 6,5 Mio. Euro für den Ortspark vorgesehen. Kirchheim 2030 ist der Fokus. 
Die Kosten für den Neubau Gymnasium Kirchheim sowie für Planung und Maßnahmenbeginn für die Erweiterung der Realschule Aschheim sowie den Neubau eines Gymnasiums in Aschheim erscheinen hier nicht, da die Zins- und Tilgungsleistungen im Verwaltungshaushalt veranschlagt sind (wegen Kreditaufnahmen durch den Zweckverband für die Mitgliedsgemeinden). Allerdings sind Investitionsumlagen an den Zweckverband für das Schulschwimmbad sowie das Verwaltungs- und Wohngebäude des Zweckverbandes einkalkuliert, da diese Kosten durch die Eigenmittel der beteiligten Verbandsgemeinden gedeckt werden, ausgenommen im Jahr 2024 – hier soll diese Finanzierung über eine Kreditaufnahme des Zweckverbandes für die Gemeinde sichergestellt werden.
Berücksichtigt sind auch die konkretisierten und aktualisierten Werte aus dem Wirtschafts- und Finanzplan 2020 bis 2026 der Kirchheim 2024 GmbH für die weiteren Planungen zum Projekt Landesgartenschau, welche bereits seit dem Jahr 2021 deutlich zu Buche schlagen und fortgeführt werden. Zu beachten ist hier, dass die Gemeinde für die Vorbereitung und Ausrichtung der Landesgartenschau 2024 finanziell in Vorleistung gehen muss und Förderungen immer erst nachgelagert ausbezahlt werden. Die Investitionssummen für die Landesgartenschau wurden bisher ungekürzt übernommen. Die in der Gemeinderatssitzung am 14.09.2021 beschlossene Baukostenobergrenze von 16 Mio. Euro ist hier berücksichtigt. 
Der vorliegende Planentwurf zum Vermögenshaushalt 2023 beruht zum einen auf der bisherigen Finanzplanung aus dem Haushaltsplan 2022, aber auch auf verschiedenen aktuellen Gemeinderatsbeschlüssen, Entscheidungen und notwendigen Investitionsvorhaben sowie den weiteren Realisierungsschritten für Kirchheim 2030 und die Landesgartenschau in 2024. Einsparmöglichkeiten hat die Gemeindeverwaltung dabei bereits im Vorfeld in die einzelnen Haushaltsstellen integriert. So wurden bei Projekten wie z.B. Bahnhofumbau weiterhin nur noch Planungskosten angesetzt bzw. beim Bürgerhaus und dem Projekt Smart City die finanziellen Mittel vorerst gestrichen. Die Umsetzung dieser Vorhaben sollte später ggfs. nur dann weiterverfolgt werden, wenn eine entsprechend hohe Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt erfolgt oder andere Einnahmen im Vermögenshaushalt dies kompensieren. 
Insgesamt ergeben sich Einnahmen in Höhe von 21.459.000 Euro ohne Kreditaufnahme und Rücklagenentnahme (die angegebene mögliche Zuführung vom VwH ergibt sich aus der bisherigen Planung zum Verwaltungshaushalt 2023, ist aber noch nicht endgültig) sowie Ausgaben in Höhe von 44.698.100 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Ausgaben somit um rund 15 %.
Der Vermögenshaushalt 2023 ist in Einnahmen und Ausgaben dann ausgeglichen, wenn das voraussichtliche Defizit in Höhe von ca. 23,3 Mio. Euro durch Rücklagenentnahme sowie Kreditaufnahme gedeckt wird. Vorgeschlagen wird eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 14,0 Mio. Euro und eine Darlehensaufnahme in Höhe von rund 9,3 Mio. Euro. 
Folgende (Haupt-) Einnahmen sind vorgesehen:
Die größte Einnahmequelle stellt die Entnahme aus den Rücklagen in Höhe von 14 Mio. Euro dar. Bedeutend ist auch die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 9.239.100 Euro.
Erlöse aus Erschließungsbeiträgen sollen in Höhe von rund 2,4 Mio. Euro erzielt werden. Grundstücksverkäufe sind 2023 nicht vorgesehen.
Zuweisungen und Zuschüsse sind mit einem Volumen von insgesamt ca. 11 Mio. Euro veranschlagt.
Einnahmen aus städtebaulichen Verträgen Kirchheim 2030 und sonstigen städtebaulichen Verträgen sollen mit rund 7,4 Mio. Euro realisiert werden.
Folgende (Haupt-) Ausgaben sind veranschlagt:
für verschiedene Hochbaumaßnahmen in Höhe von 21.886.000 Euro insgesamt, wie insbesondere Fortführung Neubau Rathaus (weitere Ausgaben Folgejahre), Neubau eines Kinderhauses (weitere Ausgaben Folgejahre), Fortführung Umgestaltung Freianlagen Grund- und Mittelschule und Planungskosten Generalsanierung, Ausbau IT-Infrastruktur mit Elektroverkabelung im Jugendzentrum; 
für Investitionen für den Tiefbau und verschiedene Straßenbaumaßnahmen in Höhe von 5.456.700 Euro insgesamt, wie insbesondere Umbau „Kirchheimer Ei/Oval“, Sanierung Pflasterarbeiten in der Fahrbahn P-C-M-Platz;
für die Umrüstung auf LED in Höhe von 1.250.000 Euro;
für den Vermögenserwerb Mehrfamilienhaus in Höhe von 4.250.000 Euro (1. Rate);
für die Darlehensgewährung an die Landesgartenschau GmbH in Höhe von 6.484.800 Euro (weitere Ausgaben in den Jahren 2024 und 2025); 
für Investitionszuweisungen in Höhe von 2.309.000 Euro;
für mögliche Grundstückskäufe in Höhe von 50.000 Euro
für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen in Höhe von 811.600 Euro sowie den erforderlichen Tilgungen für Kredite in Höhe von 1.700.000 Euro
Für das Projekt Geothermie sind im Jahr 2023 sowie den Folgejahre derzeit keine Eigenmittel vorgesehen, evtl. 80 %-ige Ausfallbürgschaften - abhängig von der weiteren Entwicklung.

Nähere Erläuterungen zu einzelnen Haushaltsstellen sind der beigefügten Übersicht (Notizen zu den Vermögenshaushalt-Ansätzen 2023 = Anlage 1) sowie den nichtöffentlichen Ausführungen zu den Grunderwerben und Erlösen aus Verkäufen (= Anlage 2 unter Top 8 Nicht-öffentliche Anlagen der öffentlichen Sitzung) zu entnehmen.
Eine Übersicht zu den verschiedenen Bereichen der Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt ist in der Anlage A dargestellt.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie mit den Übersichten der Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen im Vermögenshaushalt für die Jahre 2021 und 2022 (Anlage D1).
Sonstige Anlagen:         
a)        Mittelanforderung FW Kirchheim (zu HHSt. 1311.9352 u.a.)
b)        Mittelanforderung FW Heimstetten (zu HHSt. 1312.9352 u.a.)

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt den vorliegenden Vermögenshaushalt 2023 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung.

Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt den vorliegenden Vermögenshaushalt 2023 mit Finanzplan bis 2026 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Dokumente
VmH_Fpl 2023 (.pdf)
Anlage 1: Notizen zum VmH (.pdf)
Anlage a), b) zum VmH (.pdf)
Anlage A, D1 zum VmH (.pdf)

Datenstand vom 10.01.2023 07:15 Uhr