Der Vermögenshaushalt 2022 wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 05.12.2022 vorberaten und dem Gemeinderat mit 10:1 Stimmen zur Beschlussfassung empfohlen.
Es haben sich mittlerweile noch Änderungen ergeben, welche nachträglich eingearbeitet wurden. Diese Änderungen sind im beigefügten aktualisierten Vermögenshaushalt mit Finanzplanung in grüner Farbe dargestellt:
Einnahmen:
HHSt: 1312.3612: Die Einnahmen (Investitionszuweisungen für FFW Heimstetten) für digitale Funkmeldeempfänger wurden im Hinblick auf entsprechende Ausgaben veranschlagt.
HHSt: 5601.3600: Die Einnahmen (Bundesförderung Flutlichtanlage Kirchheimer SC) wurden im Hinblick auf die Ausgaben veranschlagt.
HHSt: 5900.3612: Die Investitionszuweisungen für die Landesgartenschau wurden im Hinblick auf die Ausgaben veranschlagt, wobei 1 Mio. Euro für das Jahr 2022 eingeplant war, jedoch erst in 2023 fließen werden.
HHSt: 6701.3600: Die Investitionszuweisung vom Bund für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED wurde gestrichen, da derzeit kein Förderprogramm aufliegt (s. GR-Sitzung 13.12.22).
HHSt: 7915.3600: Die Investitionszuweisungen vom Bund für den Digitalen Zwilling wurden im Hinblick auf die Ausgaben gem. GR-Beschluss vom 13.12.22 veranschlagt.
HHSt: 9161.3000: Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt musste nach konkretisierter Planung reduziert werden.
Ausgaben:
HHSt: 0601.9350: Die Ausgaben für die EDV-Anlage konnten wegen Ausstattung im neuen Rathaus reduziert werden (s. HS 05.12.22).
HHSt: 1312.9400: Die Ausgaben für das FW-Gerätehaus mussten geringfügig erhöht werden (s. BA 24.01.23).
HHSt: 4640.9420: Die zeitliche Zuordnung der jährlichen Ausgaben musste nach Vorliegen eines Zeitplanes durch die BML korrigiert und somit für die Jahre 2023 und 2024 erhöht werden.
HHSt: 7915.9500: Die Ausgaben für den Digitalen Zwilling mussten gem. GR-Beschluss vom 13.12.22 nun eingeplant werden.
HHSt: 6701.9680: Die Ausgaben für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED konnten nach aktualisierten Berechnung (s. GR-Beschluss 13.12.22) reduziert werden.
HHSt: 5601.9880: Es wurde ein Investitionskostenzuschuss an den KSC für den Umbau der Stockhütte nach Antrag veranschlagt.
Konsequenz:
HHSt. 9121.3770 = Kreditaufnahmen: All diese Korrekturen erfordern eine Erhöhung der Kreditaufnahme im Jahr 2023 um rund 2,3 Mio. Euro und im Jahr 2024 um ca. 2,2 Mio. Euro.
HHSt. 9101.9100 = Zuführung allg. Rücklage: Zudem erhöht sich der Überschuss (= Zuführung allg. Rücklage) im Jahr 2025 um 4,5 Mio. Euro und reduziert sich im Jahr 2026 um 168 Tsd. Euro.
Die resultierenden Zahlen zum Rücklagen- und Schuldenstand sind der Übersicht zu entnehmen und ebenfalls in grüner Farbe markiert.