Der Antragsteller beantragt mit Datum vom 07.12.2022 Baugenehmigung zur Sanierung einer Industriehalle und deren Büro- und Sozialbereichen, Neubau eines Einbaus für Prüf-, Verpackungs- und Versandtätigkeiten mit Besprechungs- und Sozialräumen sowie einer außenliegenden Heizungszentrale am Werbering 5 in 85551 Heimstetten.
Gemäß Schreiben des Planungsbüros Voll im Plan vom 02.12.2022 beabsichtigt der Bauherr mit dem Baugesuch eine Nutzungsänderung, welche nach Ar.t 55 Abs. 1 BayBO baugenehmigungspflichtig ist. Mit der neuen Nutzungsaufgabe der Liegenschaft ergibt sich folgende Dienstleistung und Verarbeitung am Standort:
Lagerung, Kommissionierung und Versand von Netzwerkkomponenten, Weiterverarbeitung von Fertig- und Halbfertiggütern durch Aufspielen von Software (codierung), Bearbeitung von Retouren, Durchführung verschiedener Produkttests mit Hilfe elektronischer Geräte, Beratung von Kunden sowie Ausstellung, Beratung und Präsentation von Produkten (Showroom).
Das Grundstück Am Werbering 5, 5A, in 85551 Kirchheim b. München mit den Fl.Nrn. 165/2, 165/5, 165/6, 165/7 der Gemarkung Heimstetten befindet sich im unbeplanten Innerortsbereich gemäß § 34 BauGB und ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen. Darüber hinaus gelten die Freiflächengestaltungssatzung der Gemeinde Kirchheim b. München sowie die Stellplatz- und Fahrradsatzung der Gemeinde Kirchheim b. München.
Für die bestehenden Gebäude liegen der Baugenehmigungsbescheid vom 26.10.1979 (Az. 71-1200/79) für die „Errichtung einer Halle mit Bürospange (Anbau)“ sowie der Baugenehmigungsbescheid vom 07.06.1977 (Az. 71-2059/77) für die „Errichtung einer Zentralversandanlage“ vor.
Zum beantragten Vorhaben wird mit vorläufiger technischer Baubeschreibung vom 30.03.2022 folgendes angegeben: Die Lager- und Industriehalle mit Büroeinheiten liegt am Werbering 5 – 7 in 85551 Kirchheim b. München im Gewerbegebiet Kirchheim. Das gesamte Grundstück ist 26.132 m² groß, ca. 130 m breit und 206 m tief. Der Umbau saniert ehemalige Lagerfläche und erweitert den schon vorhandenen Bürobereich. Die Außenmaße des oberirdischen Gebäudes Halle 1+3 bleiben unverändert. Das Gebäude (Halle 1+3) besitzt weiterhin teilweise zwei Vollgeschosse. Die Belichtung erfolgt mittels einer Bandfassade. Die Fluchtwege aus dem 1. OG erfolgen mittels an das Gebäude angedockte Stahl-Wendeltreppen. Teile des Erdgeschosses erhalten durch die neuen BüroCubes (Holzständerbaukonstruktion) eine neue Gliederung.
Die Eingänge liegen an der Stirnseite Süd sowie ein Nebeneingang an er Westseite des Hallenkomplexes.
Das Gebäude weist 5 Hallen auf die wie folgt gegliedert sind:
Halle A, Halle B, Halle C, Halle D, Halle E
Das gemeinsame Dach der Industriehalle wurde als Flachdach ausgebildet und wird gem. dem Sanierungskonzept vom 28.02.2021 von K2 Architekten aus München saniert. Die Fassade besteht aus Aluminiumfenstern sowie Porenbetonplatten und im Bestand noch ohne Wärmeverbundsystem. Die Tore der An- und Ablieferung entsprechen stellenweises nicht mehr dem heutigen Standard. Es wird davon ausgegangen, dass diese wieder in Stand gesetzt werden können.
Die Raumhöhe der BüroCubes im Erdgeschoss beträgt 3,00 m von OK FFB bis UK Rohdecke. Im oberen Geschoss beträgt die Raumhöhe 3,00 m von OK FFB bis UK Rohdecke.
Die außenliegende Heizungszentrale ist als Neubau mittels Heizungscontainer h = <3,00 m, keine Öffnungen zum Nachbar, als Grenzanbau auf den Fl.Nrn. 165/6 mit 9,00 m und Fl.Nr. 165/7 mit 3,00 m sowie einer Edelstahlkaminanlage am Bestandsgebäude Am Werbering 7 mit einer Höhe von 16,04 m, 1,00 m über OK Bestandsgebäude angegeben.
Mit dem Baugesuch wird eine Stellplatzberechnung vom 21.11.2022 vorgelegt. Gemäß Berechnung sind 57 Stellplätze für das Vorhaben erforderlich., 73 Stellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden. Im Freiflächengestaltungsplan sind weiter 10 Fahrradstellplätze an der Westseite des Grundstücks dargestellt. Eine Befreiung oder Abweichung von der Stellplatz- und Fahrradsatzung der Gemeinde Kirchheim b. München ist nicht beantragt.
Mit dem Baugesuch wurde weiter eine Baumbestandserklärung vom 02.12.2022 vorgelegt. Gemäß Erklärung sind im zu berücksichtigenden Umgriff des Vorhabens geschützte Bäume nicht vorhanden. Der geschützte Baumbestand ist vom Bauvorhaben nicht betroffen.