Rodung einer Hecke, Hauptstraße 13


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Bauausschuss, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Mit Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes vom 09.01.2023 wird die Rodung einer Hecke (Thuja) auf dem Grundstück Fl.Nr. 67 der Gemarkung Heimstetten, Hauptstraße 13 in 85551 Kirchheim b. München beantragt. 

Das Grundstück Fl.Nr. 67 der Gemarkung Heimstetten, Hauptstraße 13 in 85551 Kirchheim b. München befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr, 74 H „Alter Ortskern Heimstetten“ und ist als Dorfgebiet ausgewiesen. Für das Grundstück ist zudem an der Nordgrenze ab dem Nord-Östlichen Grenzpunkt an der Heimstettener Straße Richtung Westen ein zu erhaltender Baum- und Gehölzbestand gemäß Festsetzung durch Planzeichne Nr. 8.3 festgesetzt. 

Für die Zaunerneuerung nach Neubau auf dem nördlich angrenzenden Nachbargrundstück Fl.Nr. 1/3 der Gemarkung Heimstetten ist die Entfernung der vorhandenen und durch Bebauungsplan als zu erhaltender Baum- und Gehölzbestand notwendig. Nach Fertigstellung der Maßnahme soll eine Ersatzpflanzung an selber Stelle gemäß Pflanzvorschlag Nr. 8.6 der Festsetzungen erfolgen.

Für die Rodung der Hecke ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8.3 zu erhaltender Baum- und Gehölzbestand erforderlich. 

Mit Empfehlung des Umweltamtes vom 10.01.2023 wird wie folgt Stellung genommen:
Aus Sicht des Umweltamtes kann der Entfernung der Thujenhecke zugestimmt werden, da hier als Ersatz eine ökologisch wertvollere Hecke mit heimischen Gehölzen gemäß Artenliste des Bebauungsplanes vorgesehen ist.
Die Stellungnahme des Umweltamtes vom 10.01.2023 samt Anlagen wurde dem Gremium zugestellt. 

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 74 H „Alter Ortskern Heimstetten“, Nr. 8.3 zu erhaltender Baum- und Gehölzbestand wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass nach Erneuerung der Einfriedung, spätestens jedoch in der der Rodung übernächsten folgenden Pflanzperiode, eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle gemäß Artenliste Nr. 8.6 des rechtskräftigen Bebauungsplanes erfolgt. 

Beschluss

Dem Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 74 H „Alter Ortskern Heimstetten“, Nr. 8.3 zu erhaltender Baum- und Gehölzbestand wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass nach Erneuerung der Einfriedung, spätestens jedoch in der der Rodung übernächsten folgenden Pflanzperiode, eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle gemäß Artenliste Nr. 8.6 des rechtskräftigen Bebauungsplanes erfolgt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des BebPlanes (.pdf)

Datenstand vom 10.02.2023 10:44 Uhr