Daten angezeigt aus Sitzung:
03. Gemeinderatssitzung, 11.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister bringt den Beschluss des Gemeinderates vom 27.05.2020 in Erinnerung, mit welchem die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 - 1. Änderung „Kirchheim 2030“ beschlossen wurde. Ziel der Neuaufstellung ist die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Landesgartenschau 2024 und die Sicherung der dauerhaften Anlagen sowie erforderliche Anpassungen gegenüber den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 100 aufgrund fortgeschrittener Planungen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans trägt zu einer deutlich verstärkten Umsetzung der Ziele der Gemeinde Kirchheim bei. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 100 – 1. Änderung umfasst die in der Gemarkung Kirchheim und Heimstetten liegenden Grundstücke, welche auch dem bisherigen Bebauungsplan Nr. 100 "Kirchheim 2030" entsprechen. Die Verwaltung wurde beauftragt den Aufstellungsbeschluss gemäß „§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Zudem erhielt die Verwaltung den Auftrag, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu den Unterlagen zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 100 - 1. Änderung, aus denen sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, ihrer voraussichtlichen Auswirkungen sowie das städtebauliche und landschaftsplanerische Konzept unterrichten kann, hat durch Auslegung in der Zeit vom 04.02.2021 bis 05.03.2021 stattgefunden. Mit Schreiben vom 27.01.2021 hat die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 bis 05.03.2021 stattgefunden. Die Abwägung der Stellungnahmen aus den Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte am 04.05.2021.
Der Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde am 04.05.2021 gefasst. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 100 - 1. Änderung (Planteil, Textteil der Satzung, Begründung und Umweltbericht) in der Fassung vom 04.05.2021 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 04.06.2021 bis 12.07.2021 beteiligt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des vom Gemeinderat am 04.05.2021 gebilligten Entwurfs des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 100 - 1. Änderung (Planteil, Textteil der Satzung, Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 04.05.2021) hat auf Grundlage der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung vom 04.06.2021 in der Zeit vom 11.06.2021 bis 12.07.2021 stattgefunden. Die Abwägung der Stellungnahmen aus den Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 21.12.2021 gefasst.
Mit Beschluss vom 21.12.2021 wurde die Durchführung des erneuten Beteiligungsverfahrens gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 100 - 1. Änderung (Planteil, Textteil der Satzung, Begründung und Umweltbericht) in der Fassung vom 30.05.2022 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 07.06.2022 in der Zeit bis 12.07.2022 beteiligt. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB auf Grundlage der Bekanntmachung vom 02.06.2022 erfolgte von 13.06.2022 bis 12.07.2022. Die Abwägung der Stellungnahmen aus dem erneuten Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB wurde am 07.11.2023 gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Es wurde dabei bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Hierauf wurde in der Bekanntmachung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB hingewiesen. Die Verwaltung wurde darüebr hinaus ermächtigt, die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen zu verkürzen. Die Einholung der Stellungnahmen durfte auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden.
Mit Bekanntmachung vom 13.03.2024 wurde die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.03.2024 – 14.04.2024 durchgeführt. Gleichzeitig wurden mit Schreiben vom 14.03.2024 gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bis 14.04.2024 beteiligt. Zu den im Rahmen der erneuten und beschränkten Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden durch das planende Büro BGSM in Abstimmung mit der Rechtsberatung der Gemeinde, der Kanzlei BMMF, entsprechende Abwägungsvorschläge erarbeitet und in beigefügten Dokumenten Abwägung eingearbeitet. In den nachfolgenden Dokumenten mit der Endung Änderungsverfolgung sind die Änderungen bei Zustimmung zum Abwägungsvorschlag gegenüber der Fassung der Auslegung kenntlich gemacht. In den Dokumenten ohne Zusatz Änderungsverfolgung sind die Änderungen gemäß Abwägungsvorschlägen für die finale Fassung übernommen.
Dem Gremium wurden folgende Unterlagen zugestellt:
- Eingegangene Stellungnahmen der Bürger im Verfahren nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
- 250211_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Abwägung_4a(3)_Bürger
- Eingegangene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
- 250211_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Abwägung_4a(3)_TöB
- 250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_mitÄnderung_Plan1
- 250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_mitÄnderung_Plan2
- 250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_mitÄnderung_Gesamtplan
- 250211_Satzung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Ändverfolgung
- 250211_Begründung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Ändverfolgung
- 250211_Umweltbericht_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Ändverfolgung
- 250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Plan1
- 250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Plan2
- 250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Gesamtplan
- 250211_Satzung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd
- 250211_Begründung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd
- 250211_Umweltbericht_Kirchheim2030_1.Änd
- Stellungnahme Möhler + Partner Verkehrslärmanalyse Geschwindigkeitsbegrenzung vom 10.12.2024
Beschlussvorschlag
Das Gremium stimmt den durch das planende Büro bgsm erarbeiteten und mit der Rechtsberatung der Gemeinde, der Kanzlei BMMF, abgestimmten Abwägungsvorschlägen zu den jeweiligen Stellungnahmen, gemäß den beigelegten Dokumenten, Stand 11.02.2025, vollinhaltlich zu.
Der Gemeinderat stellt fest, dass aufgrund der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine wesentlich in die Planung eingreifenden bzw. materiellen Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind.
Der Bebauungsplan Nr. 100 – 1. Änderung für das Gebiet „Kirchheim 2030“ wird unter Berücksichtigung der beschlossenen, nicht materiell in die Grundzüge der Planung eingreifenden Änderungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der vorliegenden Fassung vom 11.02.2025 als Satzung beschlossen.
Den Personen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vom 11.02.2025 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).
Beschluss
Das Gremium stimmt den durch das planende Büro bgsm erarbeiteten und mit der Rechtsberatung der Gemeinde, der Kanzlei BMMF, abgestimmten Abwägungsvorschlägen zu den jeweiligen Stellungnahmen, gemäß den beigelegten Dokumenten, Stand 11.02.2025, vollinhaltlich zu.
Der Gemeinderat stellt fest, dass aufgrund der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine wesentlich in die Planung eingreifenden bzw. materiellen Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind.
Der Bebauungsplan Nr. 100 – 1. Änderung für das Gebiet „Kirchheim 2030“ wird unter Berücksichtigung der beschlossenen, nicht materiell in die Grundzüge der Planung eingreifenden Änderungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der vorliegenden Fassung vom 11.02.2025 als Satzung beschlossen.
Den Personen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vom 11.02.2025 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Dokumente
250211_Begründung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd (.pdf)
250211_Begründung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Ändverfolgung (.pdf)
250211_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Abwägung_4a(3)_Bürger (.pdf)
250211_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Abwägung_4a(3)_TöB (.pdf)
250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Gesamtplan (.pdf)
250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_mitÄnderung_Gesamtplan (.pdf)
250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_mitÄnderung_Plan1 (.pdf)
250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_mitÄnderung_Plan2 (.pdf)
250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Plan1 (.pdf)
250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Plan2 (.pdf)
250211_Satzung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd (.pdf)
250211_Satzung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Ändverfolgung (.pdf)
250211_Umweltbericht_Kirchheim2030_1.Änd (.pdf)
250211_Umweltbericht_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Ändverfolgung (.pdf)
Eingegangene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB (.pdf)
Eingegangene Stellungnahmen der Bürger im Verfahren nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB (.pdf)
Stellungnahme Möhler + Partner Verkehrslärmanalyse Geschwindigkeitsbegrenzung vom 10.12.2024 (.pdf)
Datenstand vom 24.04.2025 13:22 Uhr