Daten angezeigt aus Sitzung:
03. Bauausschuss, 25.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Gemeindegebiet werden zwei Pachtflächen verfügbar, welche den ortsansässigen Landwirten gemäß Ausschreibung zur Pacht angeboten wurden.
Es handelt sich dabei um folgende Flächen zum Anbau von landwirtschaftlichen Erzeugnissen:
- Ackerland, Flurnummer 1031/2, Größe 10.418 m², Gemarkung Kirchheim
-> sofort verfügbar
- Ackerland, Flurnummer 211/2, Größe 20.041 m², Gemarkung Aschheim
-> Verfügbar ab 01.04.2025
Die Vergabe erfolgt an den Höchstbietenden.
Das Mindestgebot liegt bei 415,00 € pro Hektar.
Die Laufzeit der Pachtverträge für beide Flächen ist bis 31.10.2030.
Die bisherigen Pächter erhalten die Möglichkeit, zum Höchstgebot, die Fläche weiter zu pachten.
Insgesamt gab es drei Bewerber für Ackerland, Fl.Nr. 1031/2, Größe 10.418 m², Gem. Kirchheim, der Höchstbietende bot 750,00 Euro pro Hektar.
Insgesamt gab es sieben Bewerber für Ackerland, Fl.Nr. 211/2, Größe 20.041 m², Gem. Aschheim, wovon zwei Höchstbietende mit einem Angebot von 750,00 Euro pro Hektar.
Beschlussvorschlag
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den bisherigen Pächtern die Fläche zum Höchstgebot anzubieten. Sollten diese kein Interesse haben wird:
- Der Verpachtung der Flurnummer 1031/2 an den Höchstbietenden zugestimmt.
- Der Verpachtung der Flurnummer 211/2 an den Höchstbietenden zugestimmt. Im Fall des Flurstücks 211/2 entscheidet das Los, welcher der beiden Höchstbietenden den Zuschlag erhält.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Vereinbarungen mit den jeweils Höchstbietenden abzuschließen.
Der Pachtzins ist auf 750,00 Euro pro Hektar (Fl.Nr. 1031/2) bzw. 750,00 Euro pro Hektar (Fl.Nr. 211/2) festzusetzen.
Beschluss
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den bisherigen Pächtern die Fläche zum Höchstgebot anzubieten. Sollten diese kein Interesse haben wird:
- Der Verpachtung der Flurnummer 1031/2 an den Höchstbietenden zugestimmt.
- Der Verpachtung der Flurnummer 211/2 an den Höchstbietenden zugestimmt. Im Fall des Flurstücks 211/2 entscheidet das Los, welcher der beiden Höchstbietenden den Zuschlag erhält.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Vereinbarungen mit den jeweils Höchstbietenden abzuschließen.
Der Pachtzins ist auf 750,00 Euro pro Hektar (Fl.Nr. 1031/2) bzw. 750,00 Euro pro Hektar (Fl.Nr. 211/2) festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Ausschreibung Landpacht 211-2 1031-2 02-2025 (.pdf)
Datenstand vom 06.05.2025 08:07 Uhr