Kinderbetreuung: Mittelfristige Bedarfsplanung Mittagsbetreuung Grundschulkinder; Neubau Haus für Kinder II


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Gemeinderatssitzung, 03.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 03.07.2018 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 10. Gemeinderatssitzung 11.09.2018 ö beschließend 4.3
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 07.10.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Aktuelle Situation:
 
Die Grundschule Kirchheim an der Martin-Luther-Str. hat derzeit rund 200 Schüler, ab dem Schuljahr 2018/19 etwa 220 Schüler. Davon benötigen ebenfalls ab September 2018 rund 170 Schüler eine Mittagsbetreuung.
 
Der momentane Bedarf wird mit rund 110 Plätzen an der Schule selbst, 20 Plätzen in umliegenden Horten, und rund 40 Plätzen in den temporären Mittagsbetreuungen in den Pfarrheimen St. Andreas und Cantate gedeckt.
 
Zukünftige Situation Kapazität Grundschule:
 
Neben den steigenden Schülerzahlen folgen zeitnah Zuzüge in folgenden Baugebieten:
 
-       Wohnungsbau an der Martin-Luther-Str mit einem prognostizierten Zuzug von neun Grundschülern, sechs Kindergartenkindern und sechs Krippenkindern
-       Wohnungsbau Hausen Süd Quartier A und B mit einem prognostizierten Zuzug von 44 Grundschülern, 26 Kindergartenkindern und 24 Krippenkindern
 
Weitere Bauprojekte im Umfeld der Schule werden aufgrund des Planungsstatus zwar noch nicht berücksichtigt (Estermannweg, Hausen, Flurstraße), werden jedoch ebenfalls absehbar realisiert.
Durch den Zuzug durch Kirchheim 2030 (prognostizierte 300 Personen jährlich, davon knapp 7% Grundschüler) sind etwa 21 Grundschüler pro Jahr Zuzug zu erwarten.
Da die erstgenannten Baugebiete in den Sprengel der Schule fallen, ist hier Handlungsbedarf gegeben. Die Schule ist baulich ausgelegt für acht Klassen. Ab September 2018 werden bereits durch Auflösung zweier Fachräume zehn Klassen beschult werden können. Durch den Zuzug ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren die Schule dreizügig werden könnte und somit Platz für bis zu zwölf Klassen plus Fachräume bieten muss.
Laut Rückmeldung der derzeitigen und zukünftigen Schulleitung gewährleistet das aktuelle Stundenplankonzept einen Betrieb mit 10 Klassen, wobei die Fachräume ausgelastet sind. Eine elfte und zwölfte Klasse ist im Bestandsbau nicht realisierbar.
 
Zukünftige Situation Kapazität nachschulische Betreuung:
 
Es ist davon auszugehen, dass sich der Trend der letzten zehn Jahre fortsetzt und immer mehr Schüler einen Mittagsbetreuungsplatz benötigen. Daher dürfte der Bedarf auch in der Mittagsbetreuung durch die steigenden Schülerzahlen steigen, aller Voraussicht nach in Richtung Vollversorgung. Zudem muss Ersatz für die 40 temporären Plätze in den Pfarreien geschaffen werden (was mit 26 Plätzen im Haus für Kinder Ludwigstr. ab 2019 zumindest teilweise in Aussicht steht).
 
Kombinierter Lösungsansatz für Schule und Mittagsbetreuung:
 
Angrenzend an die Schule im Bebauungsplangebiet Kirchheim 2030 befindet sich das Grundstück 116/2 Gemarkung Kirchheim, an dem die Gemeinde mit 29/100 Teilen Miteigentümer ist. Im Zuge der Umlegung durch Kirchheim 2030 soll das Grundstück komplett in das Eigentum der Gemeinde übergehen. Der Planungsstand des Bebauungsplans sieht bereits die Nutzung durch soziale Zwecke der Kinderbetreuung vor und eignet sich dadurch optimal für den Neubau eines Hauses für die Mittagsbetreuung bzw. als „Haus Für Kinder II“.
Die Planung sollte auf 200 Mittagsbetreuungsplätze ausgelegt sein (110 Bestandsplätze, 40 Pfarreiplätze und 50 neue Plätze). Damit einhergehend könnte der jetzige Anbau der Mittagsbetreuung dann Platz bieten für die benötigen Klassenzimmer elf und zwölf. Da die Schule auch Fachräume benötigen wird, sollte der Neubau als Nachbargebäude zur Schule ebenso Fachräume zur Verfügung stellen (z.B. Werken und Musik). Diese könnten nachmittags von der Mittagsbetreuung genutzt werden.
Der Neubau sollte dahingehend konzipiert sein, dass die Räumlichkeiten und das Außengelände den Bestimmungen eines BayKiBiG-geförderten Hortes entsprechen, da der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen BayKiBiG-geförderten Betreuungsplatz bis 2025 umgesetzt sein soll. Somit könnte man auf Gesetzesänderungen eingehen. Auch die Fachraumzimmer sollten zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Siedlungen wieder weniger Grundschüler beherbergen, möglichst reibungslos zu Krippen- bzw. Kindergartenplätzen zur Bedarfsdeckung der Zuzug durch  Kirchheim 2030 umfunktioniert werden können.
 
Alternative zu dieser Planungsidee:
 
Die Schule bietet derzeit aufgrund der Vorgaben durch den Bebauungsplan lediglich die Möglichkeit, ein weiteres Stockwerk aufzusetzen. Das ist aus heutiger Sicht kaum im laufenden Betrieb der Schule zu bewerkstelligen. Eine Auslagerung ist finanziell nicht darstellbar. Die flächenmäßige Ausweitung des Gebäudes ist derzeit nicht möglich und müsste zunächst beim Landratsamt München in Bezug auf den Bebauungsplan eruiert werden. Aufgrund geringerer flexibler Reaktionsmöglichkeiten auf sich verändernde Bedarfe ist diese Alternative kaum  zielführend. In einer Schule sind KITAs, Horte, oder gänzlich andere Nutzungen nicht oder nur eingeschränkt möglich, im Gegensatz zu zwei voneinander getrennten, aber benachbarten Gebäuden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der stetig steigenden Bedarfslage den Neubau eines Gebäudes auf dem Grundstück Flur Nr. 116/2 Gemarkung Kirchheim für nachschulische Mittagsbetreuung von rund 200 Kindern. Die Ausgestaltung des Gebäudes trägt den Bestimmungen von BayKiBiG-förderfähigen Einrichtungen Rechnung, um dem kommenden gesetzlichen Rechtsanspruch auf Betreuung von Grundschulkindern und weiterer Altersgruppen gerecht werden zu können. Ebenso sind Fachräume vorzuhalten, die die Grundschule Kirchheim zu Unterrichtszwecken nutzt. Der derzeit genutzte Anbau der Mittagsbetreuung an der Grundschule Kirchheim wird zu weiteren Klassenzimmern umfunktioniert, um auch den steigenden Schülerzahlen mittelfristig Rechnung zu tragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Angebot für die Begleitung der Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen nach VgV einzuholen und gemäß Geschäftsordnung zu vergeben, sowie die Vergabeverfahren für die notwendigen Fachplaner und Sonderfachleute vorzubereiten und durchzuführen. Die Vergaben der einzelnen Leistungen werden dem zuständigen Gremium erneut zur Entscheidung vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der stetig steigenden Bedarfslage den Neubau eines Gebäudes auf dem Grundstück Flur Nr. 116/2 Gemarkung Kirchheim für nachschulische Mittagsbetreuung von rund 200 Kindern. Die Ausgestaltung des Gebäudes trägt den Bestimmungen von BayKiBiG-förderfähigen Einrichtungen Rechnung, um dem kommenden gesetzlichen Rechtsanspruch auf Betreuung von Grundschulkindern und weiterer Altersgruppen gerecht werden zu können. Ebenso sind Fachräume vorzuhalten, die die Grundschule Kirchheim zu Unterrichtszwecken nutzt. Der derzeit genutzte Anbau der Mittagsbetreuung an der Grundschule Kirchheim wird zu weiteren Klassenzimmern umfunktioniert, um auch den steigenden Schülerzahlen mittelfristig Rechnung zu tragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Angebot für die Begleitung der Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen nach VgV einzuholen und gemäß Geschäftsordnung zu vergeben, sowie die Vergabeverfahren für die notwendigen Fachplaner und Sonderfachleute vorzubereiten und durchzuführen. Die Vergaben der einzelnen Leistungen werden dem zuständigen Gremium erneut zur Entscheidung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
ohne GRM Glasl

Dokumente
Grundstück Nähe Grundschule Kirchheim, 116/2 Gemarkung Kirchheim (.pdf)
Überblick Mittagsbetreuung 18/19 Stand 03.05. Echo e.V. (.pdf)

Datenstand vom 02.12.2019 08:38 Uhr