Datum: 23.04.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Mensa Grund- u. Mittelschule, Heimstettner Straße 12, 85551 Kirchheim b. München
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 01. Bauausschusssitzung vom 30.01.2024 - öffentlich
1.2 02. Bauausschusssitzung vom 27.02.2024 - öffentlich
1.3 03. Bauausschusssitzung vom 19.03.2024 - öffentlich
2 Umwelt, Energie, Klimaschutz und Abfallwirtschaft
2.1 Antrag auf Baumfällung gem. Baumschutzverordnung, Ludwig-Ganghofer-Str. 15
3 Bauordnung
3.1 Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage, Hauptstraße
3.2 Standorterweiterung Gebäude D1/D2: EG im Bauteil D1: Rückbau bestehender Stahl- u. Trockenbau-Einbauten und Errichtung von 2 Reinräumen mit dazugehörigen Nebenräumen; 1. OG im Bauteil D1 u. D2: Rückbau der bestehenden Büroausbauten und Neuerrichtung von Büroausbauten mit Betriebskabine, mit Errichtung einer internen Verbindungstreppe zwischen EG und 1. OG und Verbreiterung einer bestehenden internen Verbindungstreppe zwischen 1. OG und 2. OG; 2.OG im Bauteil D1: Rückbau der bestehenden Büroausbauten und Neuerrichtung von Büroausbauten, Ammerthalstr. 6
3.3 Neubau eines dreigeschossigen Bürogebäudes mit Ausstellungsfläche, Am Werbering 2
3.4 Fällung eines Silberahorns auf einer Grünfläche am Krähenweg
3.5 Erweiterung Produktionsfläche Heimstetten - Neubau einer Lager-, Logistk- und Montagehalle mit Ausstellungsraum und Sozialräumen, Marsstraße 2
3.6 Neubau eines Gewerbeparks und eines Bürogebäudes mit dem Namen "PANNATTONI City Dock Kirchheim", Taxetstr. 1; Abweichung von der Freiflächengestaltungssatzung
4 Bauleitplanung
5 Hochbau und Projektbetreuung
6 Mobilität und Projekte
6.1 Neubau einer Wohnanlage mit 4 Wohngebäuden (108 Wohnungen) und Tiefgarage, Hauptstraße 32 - 38 und 40 - 46 - Vereinbarung zum Mobilitätskonzept - Vorlage der aktuellen Anlagen
7 Mitteilung aus der Verwaltung
7.1 Antworten zu Anfragen
7.2 Sonstiges
8 Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse
9 Anfragen aus dem Gremium
10 Antrag von GR Vogel und GR Sift vom 29.01.2024 auf Vorfahrtsänderung Kreuzung Heimstettner Str. / Kreuzstraße/Gartenstraße
11 Antrag der Gemeinderäte Dr. Harlander, Vogel und Graf zur Sperrung der Fahrradstraße während der Landesgartenschau
12 Kommunale Wärmeplanung: Zielfestlegung

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö 1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. 
Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

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1.1. 01. Bauausschusssitzung vom 30.01.2024 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö 1.1

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Dokumente
Download 01 Bauausschusssitzung vom 30.01.2024 - öffentlich2.pdf

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1.2. 02. Bauausschusssitzung vom 27.02.2024 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö 1.2

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Dokumente
Download 02. Bauausschusssitzung vom 27.02.2024 - öffentlich.pdf

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1.3. 03. Bauausschusssitzung vom 19.03.2024 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö 1.3

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Dokumente
Download 03. Bauausschutzsitzung vom 19.03.2024 - öffentlich.pdf

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2. Umwelt, Energie, Klimaschutz und Abfallwirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö 2
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2.1. Antrag auf Baumfällung gem. Baumschutzverordnung, Ludwig-Ganghofer-Str. 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Beantragt wird die Fällung einer Kiefer und drei Fichten, Ludwig-Ganghofer-Str. 15 aufgrund der Gefahr von Abbruch starker Äste auf den Gehweg, parkenden Autos und Passanten 
Die Eigentümer des Grundstücks mit der Flurnummer 115/10, Ludwig-Ganghofer-Str. 15 beantragen die Fällung von vier Bäumen, da die Bäume die Verkehrssicherheit gefährden. Nur die beantragte Kiefer fällt unter die gemeindliche Baumschutzverordnung.

Besichtigung durch das Umweltamt: 
 Bei der Kiefer handelt es sich um einen Zwiesel mit einem Stammumfang von ca. 140 cm (gemessen in 1 m Höhe) und einer Höhe von ca. 8-9 m. Der Baum steht im westlichen Bereich des Grundstückes. In der Krone befindet sich nur ein geringer Anteil an Totholz. Ein Ast befindet sich über dem Gehweg zur Hermann-Hesse-Straße. Der Baum ist augenscheinlich vital und verkehrssicher. 

Beschlussvorschlag

Der Antrag bezüglich der Fällung der Kiefer in der Ludwig-Ganghofer-Str. 15, 85551 Kirchheim b. München wird nicht genehmigt. 

Dokumente
Download Antrag Ludwig-Ganghofer-Str. 15 Foto Kiefer.pdf
Download Antrag Ludwig-Ganghofer-Str. 15 Kiefer-geschwärzt.pdf
Download Antrag Ludwig-Ganghofer-Str. 15 Luftbild.pdf

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3. Bauordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö 3
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3.1. Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage, Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Für den Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1 der Gemarkung Heimstetten, Hauptstraße 15, wurde ein Antrag auf Vorbescheid i. S. d. Art. 71 Bayerische BayBO vorgelegt.

Der Anlage dieser Beschlussvorlage sind ein Lageplan, eine Dachaufsicht mit der Fragestellung zum Vorbescheid und die Planzeichnung eines Bebauungsplans beigefügt.

Diesen Unterlagen kann entnommen werden, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 1 der Gemarkung Heimstetten eine Tiefgaragenabfahrt an die bereits bestehende Tiefgaragenabfahrt an der südlichen Grenze zum Grundstück Fl.Nr. 1/3 mit der Länge von 17 m und der Breite bis zu ca. 4 m angebaut werden soll.

Mit dem Vorbescheid wird die Frage gestellt:
„Wird der Lage der geplanten Tiefgaragenabfahrt aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt?“

Bei der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist die Zulässigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich der 6. Änderung des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 87/H befindet.

Mit dem Vorbescheid soll nun abgeklärt werden, ob ein Abweichen von den Festsetzungen des Bebauungsplans, das durch eine Umplanung ausgelöst wird, baurechtlich zugelassen werden kann.

Begründet wird die Abweichung wie folgt:
„Für das geplante Wohnhaus steht kein Baufenster für die Tiefgarage auf eigenem Grundstück zur Verfügung. Deshalb soll eine Tiefgaragenabfahrt direkt an der benachbarten Tiefgaragenabfahrt errichtet werden. Die Grundzüge der Planung des Bebauungsplans sind dadurch nicht gefährdet. Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.“

Der Bebauungsplan Nr. 87/H - 6. Änderung geht von einer Planung aus, bei der auch das bestehende Wohngebäude Hauptstraße 15a auf dem Grundstück Fl.Nr. 3 der Gemarkung Heimstetten entfernt und entsprechend der Festsetzungen anders bebaut werden soll. Für die nördliche Bebauung des Geltungsbereichs ist eine an der nördlichen Grenze durch Planzeichen Nr. A.11 festgesetzte Fläche für eine Tiefgaragenabfahrt festgesetzt, die über den Heimstettner Moosweg zu befahren ist.

Aus Sicht der gemeindlichen Bauverwaltung kann der Lage der geplanten Tiefgaragenabfahrt aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.
Die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wegen der Errichtung einer Tiefgaragenabfahrt außerhalb der durch Planzeichen Nr. A.11 festgesetzten Flächen für Tiefgaragen kann in Aussicht gestellt werden. 
Die Frage, ob durch das Vorhaben die Grundzüge der Planung des Bebauungsplans berührt werden, wird die bauaufsichtliche Genehmigungsbehörde im Landratsamt beantworten.

H. Mayer
Kirchheim, der 17.04.2024

Beschlussvorschlag

Die im vorliegenden Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1 der Gemarkung Heimstetten, Hauptstraße 15, gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:

Der Lage der geplanten Tiefgaragenabfahrt wird gemäß Sachvortrag aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt.

Die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wegen der Errichtung einer Tiefgaragenabfahrt außerhalb der durch Planzeichen Nr. A.11 festgesetzten Flächen für Tiefgaragen wird gemäß Sachvortrag in Aussicht gestellt.

Dokumente
Download 2024-04-15, Anlage 1 Sitzungsvorlage BA 23.04.24, Lageplan, 24/09, Az: 4.1-0028/24/VB, Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage, Hauptstraße.pdf
Download 2024-04-15, Anlage 2 Sitzungsvorlage BA 23.04.24, Dachaufsicht, 24/09, Az: 4.1-0028/24/VB, Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage, Hauptstraße.pdf
Download 2024-04-15, Anlage 3 Sitzungsvorlage BA 23.04.24, Frage u. Begründung, 24/09, Az: 4.1-0028/24/VB, Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage, Hauptstraße.pdf
Download 2024-04-16, Anlage 4 Sitzungsvorlage BA 23.04.24, Planzeichnung B-Plan, 24/09, Az: 4.1-0028/24/VB, Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage, Hauptstraße.pdf
Download 2024-04-16, Anlage 5 Sitzungsvorlage BA 23.04.24, Foto, 24/09, Az: 4.1-0028/24/VB, Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage, Hauptstraße.pdf

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3.2. Standorterweiterung Gebäude D1/D2: EG im Bauteil D1: Rückbau bestehender Stahl- u. Trockenbau-Einbauten und Errichtung von 2 Reinräumen mit dazugehörigen Nebenräumen; 1. OG im Bauteil D1 u. D2: Rückbau der bestehenden Büroausbauten und Neuerrichtung von Büroausbauten mit Betriebskabine, mit Errichtung einer internen Verbindungstreppe zwischen EG und 1. OG und Verbreiterung einer bestehenden internen Verbindungstreppe zwischen 1. OG und 2. OG; 2.OG im Bauteil D1: Rückbau der bestehenden Büroausbauten und Neuerrichtung von Büroausbauten, Ammerthalstr. 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Standorterweiterung eines im Baugebiet befindlichen Betriebes im Bestandsgebäude mit gewerblicher Nutzung Ammerthalstraße 4, 6 und 8 mit der Bezeichnung D1/D2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 174 der Gemarkung Heimstetten, Hürderstraße 5, wurde in der Sitzung des Bauausschusses vom 28.02.2023 behandelt.

Es wurde der Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen zur bauaufsichtlichen Genehmigung der Nutzungsänderung für die Standorterweiterung eines im Baugebiet befindlichen Betriebes im Bestandsgebäude mit gewerblicher Nutzung Ammerthalstraße 4, 6 und 8 mit der Bezeichnung D1/D2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 174 der Gemarkung Heimstetten, wird gemäß Sachvortrag erteilt.

Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 70 wegen der Überschreitung der durch Planzeichen festgesetzten zulässigen Wandhöhe von 15,60 m durch den Aufbau einer Wärmepumpe mit Schallschutzeinhausung mit der Höhe von 3,66 m auf dem Flachdach des bereits erhöhten Treppenhauses wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:                11 (Ja) : 0 (Nein)

Im Einzelnen wurden als Umbaumaßnahme erfasst:
Im Erdgeschoss Bauteil D1:
Der Rückbau der bestehenden Stahl- und Trockenbau-Einbauten und die Errichtung von 2 Reinräumen mit dazugehörigen Nebenräumen
Im 1. Obergeschoss Bauteil D1/D2: 
Der Rückbau der bestehenden Büroausbauten und die Neuerrichtung von Büroausbauten mit Betriebskantine, mit der Errichtung einer internen Verbindungstreppe zwischen Erdgeschoss und 1. Obergeschoss und die Verbreiterung einer bestehenden internen Verbindungstreppe zwischen 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss
Im 2. Obergeschoss im Bauteil D1: 
Der Rückbau der bestehenden Büroausbauten und die Neuerrichtung von Büroausbauten

Für das Vorhaben wurde mit Bescheid vom 30.05.2023 eine bauaufsichtliche Genehmigung erteilt.
Mit den vorgelegten Unterlagen sollen nun Änderungen zugelassen werden.

Die Änderungen umfassen:
  1. Der große westliche Reinraum wird durch eine Mittelwand unterteilt.
  2. Zwischen Reinräumen und Logistic Warehouse wird ein eine Wand zur Abgrenzung des Warehouses über die gesamte Hallenhöhe errichtet.
  3. Die bauliche Abgrenzung zwischen dem östlichen Flur und dem östlichen Reinraum wird nicht errichtet. Die ursprüngliche Laborzone C wird zur Fläche ohne jede Nutzung.
  4. Errichtung eines Verbindungsstegs zwischen Technikbereichen.
  5. Die Personalschleuse wird unterteilt in Flur und Einzelräume.
  6. Im Verlauf der Fluchtwege werden Drehkreuzanlagen errichtet (mit BMA abhängiger Freigabe, im Bereich TH1 EG und im TH2 1.OG).
  7. Anordnung und Dimension der Außentechnikgeräte ändert sich im EG auf der Nordseite.
  8. Entfall der Abseite unter dem Treppenpodest.
  9. Fassadenklappe in Außenwand im Bereich der Anlieferungsrampe.

Den in der Anlage dieser Sitzungsvorlage befindlichen Eingabeplänen, der Betriebsbeschreibung mit Erläuterungen können das Konzept und die Gebäudeeckdaten der Umplanung entnommen werden.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 70 für das „Gewerbegebiet Heimstetten – Gewerbe im Park“. Bei der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist die Zulässigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

Mit den vorgelegten Unterlagen wird eine Befreiung beantragt, zu der das gemeindliche Einvernehmen bereits durch den Beschluss der Sitzung des Bauausschusses vom 28.02.2023 erteilt wurde: Die Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe durch die Schallschutzeinhausung der Wärmepumpe auf dem Dach des Treppenhausturms.

Nach Ansicht der Bauverwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans mit Bezug auf den Beschluss der genannten Sitzung des Bauausschusses erteilt werden.

H. Mayer,
Kirchheim, der 16.04.2024

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur bauaufsichtlichen Genehmigung der Nutzungsänderung für die Standorterweiterung eines im Baugebiet befindlichen Betriebes im Bestandsgebäude mit gewerblicher Nutzung Ammerthalstraße 4, 6 und 8 mit der Bezeichnung D1/D2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 174 der Gemarkung Heimstetten, wird gemäß Sachvortrag erteilt.

Für erforderliche Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 70 und Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften wird auf den Beschluss der Sitzung des Bauausschusses vom 28.02.2023 verwiesen.

Dokumente
Download 2024-04-15, Anl. 1 SV BA 23.04.24, 24/10, Lageplan, Standorterweiterung Gebäude D1/D2: im EG D1: Rückbau v. Einbauten u. Errichtung von 2 Reinräumen; im 1. OG D1 u. D2: Rückbau Büros u. Erneuerung Büros mit Betriebskantine..., Ammerthalstr. 6.pdf
Download 2024-04-15, Anl. 2 SV BA 23.04.24, 24/10, Freiflächengestaltung, Standorterweiterung Gebäude D1/D2: im EG D1: Rückbau v. Einbauten u. Errichtung von 2 Reinräumen; im 1. OG D1 u. D2: Rückbau Büros u. Erneuerung Büros mit Betriebskantine..., Ammerthalstr. 6.pdf
Download 2024-04-15, Anl. 3 SV BA 23.04.24, 24/10, EG, Standorterweiterung Gebäude D1/D2: im EG D1: Rückbau v. Einbauten u. Errichtung von 2 Reinräumen; im 1. OG D1 u. D2: Rückbau Büros u. Erneuerung Büros mit Betriebskantine..., Ammerthalstr. 6.pdf
Download 2024-04-15, Anl. 4 SV BA 23.04.24, 24/10,1. OG, Standorterweiterung Gebäude D1/D2: im EG D1: Rückbau v. Einbauten u. Errichtung von 2 Reinräumen; im 1. OG D1 u. D2: Rückbau Büros u. Erneuerung Büros mit Betriebskantine..., Ammerthalstr. 6.pdf
Download 2024-04-15, Anl. 5 SV BA 23.04.24, 24/10, 2. OG, Standorterweiterung Gebäude D1/D2: im EG D1: Rückbau v. Einbauten u. Errichtung von 2 Reinräumen; im 1. OG D1 u. D2: Rückbau Büros u. Erneuerung Büros mit Betriebskantine..., Ammerthalstr. 6.pdf
Download 2024-04-15, Anl. 6 SV BA 23.04.24, 24/10, Schnitte, Standorterweiterung Gebäude D1/D2: im EG D1: Rückbau v. Einbauten u. Errichtung von 2 Reinräumen; im 1. OG D1 u. D2: Rückbau Büros u. Erneuerung Büros mit Betriebskantine..., Ammerthalstr. 6.pdf
Download 2024-04-15, Anl. 7 SV BA 23.04.24, 24/10, Ansichten 1, Standorterweiterung Gebäude D1/D2: im EG D1: Rückbau v. Einbauten u. Errichtung von 2 Reinräumen; im 1. OG D1 u. D2: Rückbau Büros u. Erneuerung Büros mit Betriebskantine..., Ammerthalstr. 6.pdf
Download 2024-04-15, Anl. 8 SV BA 23.04.24, 24/10, Ansichten 2, Standorterweiterung Gebäude D1/D2: im EG D1: Rückbau v. Einbauten u. Errichtung von 2 Reinräumen; im 1. OG D1 u. D2: Rückbau Büros u. Erneuerung Büros mit Betriebskantine..., Ammerthalstr. 6.pdf
Download 2024-04-16, Anl. 9 SV BA 23.04.24, 24/10, Berechnungen, Standorterweiterung Gebäude D1/D2: im EG D1: Rückbau v. Einbauten u. Errichtung von 2 Reinräumen; im 1. OG D1 u. D2: Rückbau Büros u. Erneuerung Büros mit Betriebskantine..., Ammerthalstr. 6.pdf

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3.3. Neubau eines dreigeschossigen Bürogebäudes mit Ausstellungsfläche, Am Werbering 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines zweigeschossigen Bürogebäudes mit Ausstellungsfläche im Erdgeschoss auf den Grundstücken Fl.Nr. 165/27 und 165/25 der Gemarkung Heimstetten, Am Werbering 2, wurde in der Sitzung des Bauausschusses vom 28.09.2021 behandelt.

Es wurde der Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen wird zur Baugenehmigung für den Neubau eines zweigeschossigen Bürogebäudes mit Ausstellungsfläche im Erdgeschoss auf den Grundstücken Fl.Nr. 165/27 und 165/25 der Gemarkung Heimstetten, Am Werbering 2, gemäß Sachvortrag erteilt.

Der Zulassung einer Abweichung von der Freiflächengestaltungssatzung wegen des Verzichts auf die Eingrünung der fensterlosen Fassadenbereiche auf der Nord- und Ostseite mit der Breite von 9 m und 6 m und der Südseite mit der Breite von 10 m gemäß § 4 wird gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe zugestimmt, dass die vorgeschlagene Ersatzpflanzung von 8 Kletterpflanzen an der Westfassade der im Osten benachbarten Lagerhalle vorgenommen wird.

Der Zulassung einer Abweichung von der Freiflächengestaltungssatzung wegen des Verzichts auf die Umgestaltung der 11 Pkw-Stellplätze auf der Westseite des Werksgeländes auf dem Grundstück Fl.Nr. 165/29 der Gemarkung Heimstetten gemäß § 5 wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:                11 (Ja) : 0 (Nein)

Mit den vorliegenden Unterlagen wird nun die Baugenehmigung für ein dreigeschossiges Bürogebäude mit Ausstellungsfläche beantragt.

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans sondern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Baugebiet als „Gewerbegebiet“ dargestellt.
Für das Vorhaben sind  
  1. die Stellplatz- und Fahrradsatzung 
  2. die Einfriedungssatzung und
  3. die Freiflächengestaltungssatzung
der Gemeinde zu beachten.

Der Anlage dieser Sitzungsvorlage sind neben dem Beschlussbuchauszug und den Zeichnungen der Sitzung des Bauausschusses vom 28.09.2021 ein Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Berechnungen beigefügt, denen die wesentlichen Merkmale entnommen werden können. 

Aus den Unterlagen ersichtliche bauliche Änderungen des Bürogebäudes zur letzten Planung:

Neu 
Alt
Geschosse
3 (EG, 1. OG +2. OG)
2 (EG + OG) mit Untergeschoss
Wandhöhe
12,02 ab OK Gelände gem. Zeichnungen der Ansichten
9,75 m ab OK Gelände
(Höhe UG ohne Fundamente: 2,225 m)
GR Gebäude
541,62 m² (21,19 m x 25,56 m) 
539,75 m² (21,15 m x 25,52 m)
Fassade
Horizontale Gliederung der Fassade
Befensterung
Vertikale Akzentuierung der Fassade
Befensterung

Wie den Unterlagen zu entnehmen ist, soll der Neubau ohne Untergeschoss dafür mit 3 Vollgeschossen umgeplant werden, wodurch die Wandhöhe um 2,27 m vergrößert wird.
Die Grundfläche soll um 1,87 m² vergrößert werden, und die Fassade mit der vormals vertikalen Akzentuierung eine horizontale Gliederung erhalten; entsprechend wird die Befensterung angepasst.

Mit den Unterlagen wird keine Abweichung von den Regelungen der o.g. örtlichen Bauvorschriften beantragt.
Die Bauverwaltung verweist auf den Beschluss der Sitzung des Bauausschusses vom 28.09.2021. Der Beschlussbuchauszug ist als Anlage beigefügt.

H. Mayer,
Kirchheim, der 17.04.2024

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen wird zur Baugenehmigung für den Neubau eines dreigeschossigen Bürogebäudes mit Ausstellungsfläche auf den Grundstücken Fl.Nr. 165/27 und 165/25 der Gemarkung Heimstetten, Am Werbering 2, gemäß Sachvortrag erteilt.

Der Zulassung einer Abweichung von der Freiflächengestaltungssatzung wegen des Verzichts auf die Eingrünung der fensterlosen Fassadenbereiche gemäß § 4 wird gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe zugestimmt, dass die vorgeschlagene Ersatzpflanzung von 8 Kletterpflanzen an der Westfassade der im Osten benachbarten Lagerhalle vorgenommen wird.

Der Zulassung einer Abweichung von der Freiflächengestaltungssatzung wegen des Verzichts auf die Umgestaltung der 11 Pkw-Stellplätze auf der Westseite des Werksgeländes auf dem Grundstück Fl.Nr. 165/29 der Gemarkung Heimstetten gemäß § 5 wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Dokumente
Download 2024-04-15, Anlage 1 Sitzungsvorlage BA 23.04.24, Lageplan, 24/11, Az: 4.1-0078/24/N, Neubau eines dreigeschossigen Bürogebäudes mit Ausstellungsfläche, Am Werbering 2.pdf
Download 2024-04-15, Anlage 2 Sitzungsvorlage BA 23.04.24, Abstandsflächen, 24/11, Az: 4.1-0078/24/N, Neubau eines dreigeschossigen Bürogebäudes mit Ausstellungsfläche, Am Werbering 2.pdf
Download 2024-04-15, Anlage 3 Sitzungsvorlage BA 23.04.24, Übersicht, 24/11, Az: 4.1-0078/24/N, Neubau eines dreigeschossigen Bürogebäudes mit Ausstellungsfläche, Am Werbering 2.pdf
Download 2024-04-15, Anlage 4 Sitzungsvorlage BA 23.04.24, Freiflächengestaltung, 24/11, Az: 4.1-0078/24/N, Neubau eines dreigeschossigen Bürogebäudes mit Ausstellungsfläche, Am Werbering 2.pdf
Download 2024-04-15, Anlage 5 Sitzungsvorlage BA 23.04.24, EG, 24/11, Az: 4.1-0078/24/N, Neubau eines dreigeschossigen Bürogebäudes mit Ausstellungsfläche, Am Werbering 2.pdf
Download 2024-04-15, Anlage 6 Sitzungsvorlage BA 23.04.24, 1. OG, 24/11, Az: 4.1-0078/24/N, Neubau eines dreigeschossigen Bürogebäudes mit Ausstellungsfläche, Am Werbering 2.pdf
Download 2024-04-15, Anlage 7 Sitzungsvorlage BA 23.04.24, 2. OG, 24/11, Az: 4.1-0078/24/N, Neubau eines dreigeschossigen Bürogebäudes mit Ausstellungsfläche, Am Werbering 2.pdf
Download 2024-04-15, Anlage 8 Sitzungsvorlage BA 23.04.24, Dachaufsicht, 24/11, Az: 4.1-0078/24/N, Neubau eines dreigeschossigen Bürogebäudes mit Ausstellungsfläche, Am Werbering 2.pdf
Download 2024-04-15, Anlage 9 Sitzungsvorlage BA 23.04.24, Schnitt, 24/11, Az: 4.1-0078/24/N, Neubau eines dreigeschossigen Bürogebäudes mit Ausstellungsfläche, Am Werbering 2.pdf
Download 2024-04-15, Anlage 10 Sitzungsvorlage BA 23.04.24, Ansichten 1, 24/11, Az: 4.1-0078/24/N, Neubau eines dreigeschossigen Bürogebäudes mit Ausstellungsfläche, Am Werbering 2.pdf
Download 2024-04-15, Anlage 11 Sitzungsvorlage BA 23.04.24, Ansichten 2, 24/11, Az: 4.1-0078/24/N, Neubau eines dreigeschossigen Bürogebäudes mit Ausstellungsfläche, Am Werbering 2.pdf
Download 2024-04-15, Anlage 12 Sitzungsvorlage BA 23.04.24, Berechnungen, 24/11, Az: 4.1-0078/24/N, Neubau eines dreigeschossigen Bürogebäudes mit Ausstellungsfläche, Am Werbering 2.pdf
Download 2024-04-15, Anlage 13 Sitzungsvorlage BA 23.04.24, Zeichnungen alt, 24/11, Az: 4.1-0078/24/N, Neubau eines dreigeschossigen Bürogebäudes mit Ausstellungsfläche, Am Werbering 2.pdf
Download 2024-04-17, Anlage 14 Sitzungsvorlage BA 23.04.24, Beschlussbuchauszug 28.09.21, 24/11, Az: 4.1-0078/24/N, Neubau eines dreigeschossigen Bürogebäudes mit Ausstellungsfläche, Am Werbering 2.pdf

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3.4. Fällung eines Silberahorns auf einer Grünfläche am Krähenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Beantragt wird die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, die für die Fällung eines Baumes auf dem Grundstück Fl.Nr. 99/85 der Gemarkung Heimstetten in der Nähe des Grundstücks mit dem Reihenendhaus Krähenweg 1 erforderlich wird.

Bei dem Baum handelt es sich um einen Silberahorn, der in der Grünordnung des Bebauungsplans Nr. 18 durch Planzeichen Nr. A.3. als zu pflanzender Einzelbaum festgesetzt ist. Er befindet sich auf einer Grünfläche, die durch Planzeichen Nr. A.9 als Kinderspielplatz festgesetzt.

Der Anlage dieser Sitzungsvorlage sind ein Planzeichnungsausschnitt des Bebauungsplans, Fotos und eine Begründung für die Fällung beigefügt.

Die Zulässigkeit des Vorhabens ist auf der Grundlage des der § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18 befindet.

Aus Sicht der Bauverwaltung kann der Silberahorn gefällt werden, wenn 
  1. ein der Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes entsprechendes Gutachten einer anerkannten Fachstelle vorgelegt wird, das belegt, dass die Verkehrssicherheit durch den Bestand des Baumes nicht mehr gesichert und er nicht mehr erhaltenswert ist,
und 
  1. für den durch Planzeichen festgesetzten Baum in Absprache mit dem Umweltamt eine Ersatzpflanzung vorgenommen wird – spätestens in der nächsten Pflanzperiode nach der Baumfällung. 

Für die Fällung des Baumes auf dem Grundstück Fl.Nr. 126/8 der Gemarkung Heimstetten kann eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 18 erteilt werden, wenn die genannten Bedingungen eingehalten und die anfallenden Kosten vom Antragsteller bzw. den Grundstückseigentümern getragen werden.

H. Mayer, 
Kirchheim, der 15.04.2024

Beschlussvorschlag

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 18 wegen der Fällung eines in der Grünordnung durch Planzeichen Nr. A.3. festgesetzten zu pflanzenden Einzelbaums (hier: Silberahorn) auf der Grünfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 99/85 der Gemarkung Heimstetten in der Nähe des Grundstücks mit dem Reihenendhaus Krähenweg 1, wird gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass ein der Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes entsprechendes Gutachten einer anerkannten Fachstelle vorgelegt und eine Ersatzpflanzung gemäß der Festsetzung Nr. B.2 vorgenommen wird. Diese Ersatzpflanzung und die zeitliche Vorgabe der Pflanzmaßnahme sind mit dem Umweltamt der Gemeinde abzusprechen. Die Kosten sind vom Antragsteller bzw. von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.

Dokumente
Download 2024-04-11, Anlage 1 Sitzungsvorlage Bauausschuss 23.04.24, Begründung, 24/12, Fällung eines Silberahorns auf einer Grünfläche am Krähenweg.pdf
Download 2024-04-11, Anlage 2 Sitzungsvorlage Bauausschuss 23.04.24, Lageplan, Grünordnung, 24/12, Fällung eines Silberahorns auf einer Grünfläche am Krähenweg.pdf
Download 2024-04-11, Anlage 3 Sitzungsvorlage Bauausschuss 23.04.24, Fotos, 24/12, Fällung eines Silberahorns auf einer Grünfläche am Krähenweg.pdf
Download 2024-04-11, Anlage 4 Sitzungsvorlage Bauausschuss 23.04.24, Stellungnahme Umweltamt, 24/12, Fällung eines Silberahorns auf einer Grünfläche am Krähenweg.pdf

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3.5. Erweiterung Produktionsfläche Heimstetten - Neubau einer Lager-, Logistk- und Montagehalle mit Ausstellungsraum und Sozialräumen, Marsstraße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö beschließend 3.5

Sachverhalt

Der Bauantrag „Erweiterung Produktionsfläche Heimstetten - Neubau einer Lager-, Logistik- und Montagehalle mit Ausstellungsraum und Sozialräumen auf den Grundstücken Fl.Nr. 156 und 156/35 der Gemarkung Heimstetten, Marsstraße 2“ wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 26.09.2023 behandelt.

Es wurde der Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen wird zum Antrag auf Baugenehmigung für die Erweiterung der Produktionsfläche Heimstetten mit dem Neubau einer Lager-, Logistk- u. Montagehalle mit Ausstellungsraum und Sozialräumen auf den Grundstücken Fl.Nr. 156 und 156/35 der Gemarkung Heimstetten, Marsstraße 2, mit den vorgelegten Antragsunterlagen gemäß Sachvortrag erteilt.
Es wird auf die Fassadenbegrünung gemäß Freiflächengestaltungssatzung hingewiesen.

Abstimmungsergebnis:                10 (Ja) : 0 (Nein)

Bei der Genehmigungsprüfung stellte die bauaufsichtliche Genehmigungsbehörde im Landratsamt fest, dass das Erfordernis besteht, seitens der Gemeinde noch über zwei Befreiungstatbestände zu entscheiden, die mit den vorgelegten Unterlagen nicht beantragt wurden.

Mit dem Planzeichen Nr. A.3.1 (Baugrenzen) ist im qualifizierten Bebauungsplan Nr. 65/1 eine überbaubare Fläche festgesetzt, die im Südwesten des Grundstücks Fl.Nr. 156 der Gemarkung Heimstetten durch eine Lagerfläche bzw. den Wertstoffhof überschritten wird. Mit der Fläche von 82,5 m² (5,50 m x 15 m) wird damit zudem eine durch Planzeichen Nr. A.5.2 festgesetzte „private Grünfläche“ überbaut. 

Für die Erteilung der Baugenehmigung mit dieser Planung ist die Zustimmung der Gemeinde zu einer Befreiung von den Festsetzungen des genannten Bebauungsplans betreffend die Planzeichen Nr. A. 3.1 und Nr. A.5.1 erforderlich.

Als Anlage sind der Lageplan und der Freiflächengestaltungsplan sowie ein Ausschnitt desselben beigefügt.

Nach Meinung der Bauverwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt und den Befreiungen zugestimmt werden.

H. Mayer
Kirchheim, der 16.04.2024

Beschlussvorschlag

Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 65/1 wegen der Überschreitung der mit dem Planzeichen Nr. A.3.1 festgesetzten Baugrenzen und der Überbauung der mit dem Planzeichen Nr. A.5.1 festgesetzten „privaten Grünfläche“ durch eine Lagerfläche bzw. den Wertstoffhof im Südwesten des Grundstücks Fl.Nr. 156 der Gemarkung Heimstetten wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Dokumente
Download 2024-04-15, Anlage 1 Sitzungsvorlage BA 23.04.24, 23/49, Lageplan, 4.1-0142/23/N, Erweiterung Produktionsfläche Heimstetten - Neubau e. Lager-, Logistk- u. Montagehalle m. Ausstellungsraum u. Sozialräumen, Marsstraße 2.pdf
Download 2024-04-15, Anlage 2 Sitzungsvorlage BA 23.04.24, 23/49, Ausschnitt Freiflächengestaltung, 4.1-0142/23/N, Erweiterung Produktionsfläche Heimstetten - Neubau e. Lager-, Logistk- u. Montagehalle m. Ausstellungsraum u. Sozialräumen, Marsstraße 2.pdf
Download 2024-04-15, Anlage 3 Sitzungsvorlage BA 23.04.24, 23/49, Freiflächengestaltung, 4.1-0142/23/N, Erweiterung Produktionsfläche Heimstetten - Neubau e. Lager-, Logistk- u. Montagehalle m. Ausstellungsraum u. Sozialräumen, Marsstraße 2.pdf

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3.6. Neubau eines Gewerbeparks und eines Bürogebäudes mit dem Namen "PANNATTONI City Dock Kirchheim", Taxetstr. 1; Abweichung von der Freiflächengestaltungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö beschließend 3.6

Sachverhalt

Mit Beschluss des Bauausschusses vom 17.10.2023 wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Gewerbeparks und eines Bürogebäudes mit dem Namen „PANATTONI City Dock Kirchheim“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 156/6 der Gemarkung Heimstetten, Taxetstraße 1, anhand der eingereichten Planunterlagen wird gemäß Sachvortrag erteilt.

Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 15 H hinsichtlich der Überschreitung der durch Planzeichen Nr. A. festgesetzten Baugrenzen
  1. an der Achse P.b - 1.b mit der nordöstlichen Ecke des „Kopfbaus“ (Bürogebäude) über eine Länge von 16,33 m mit einer Maximaltiefe um bis zu 2,53 m und 
  2. an der Achse 1 - A mit der westlichen Ecke der Halle um ca. 1 m auf einer Länge von ca. 2 m
wurde gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Der Zulassung von Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften wurde gemäß Sachvortrag nicht zugestimmt.

Der Bauherr wird darauf hingewiesen den Baumbestand zu erhalten und zusätzliches Fassadengrün zu integrieren.

Mit Schreiben des Landratsamtes München vom 15.03.2024 wurde mitgeteilt, dass das Bauvorhaben zwischenzeitlich planungsrechtlich geprüft wurde. Über folgende Abweichung muss die Gemeinde noch entscheiden:

Von den Festsetzungen der Freiflächengestaltungssatzung vom 21.05.2021, von § 3 Abs. 1 wegen lediglich 45 Bäumen statt der geforderten 160 (80 Bäume 1. Oder 2. Wuchsordnung und 80 Bäume 3. Wuchsordnung.

Eine Überprüfung des beantragten Vorhabens hat ergeben, dass für die zu pflanzenden 160 Bäume auf dem beantragten Grundstück keine ausreichende Pflanzfläche (derzeit 1.920 m² gemäß Freiflächengestaltungssatzung) mehr zur Verfügung steht. 

Gemäß § 3 Abs. 1 sind „Für Freiräume im Geschosswohnungsbau (hier: Wohngebäude ab vier abgeschlossenen Wohneinheiten), Abstandsgrün in Gewerbegebieten und institutionelles Grün ist pro 200 m² angefangene Grundstücksfläche ein Baum 1. Ordnung oder 2. Ordnung und ein Baum 3. Ordnung zu pflanzen.“ 

Aufgrund der Formulierung in der Freiflächengestaltungssatzung ist für die Ermittlung der geforderten Bäume die Grundstücksfläche maßgebend. Für die dadurch ermittelten Bäume steht als Pflanzfläche jedoch nur mehr die unbebaute Fläche zur Verfügung. Der Orientierungswert für Obergrenzen gemäß § 17 BauNVO beträgt in Gewerbegebieten für die Grundfläche 0,8. Hieraus ergibt sich ohne Berücksichtigung möglicher Nebenanlagen, dass je 200 m² Grundstücksfläche 40 m² unbebaute Fläche für die Pflanzung von zwei Bäumen (1. oder 2. und 3. Wuchsordnung) zur Verfügung steht. Faktisch ist bei Ausnutzung der gesetzlichen Orientierungswerte in Gewerbegebieten die Forderung der Freiflächengestaltungssatzung kaum erfüllbar. Aus diesem Grund soll in der kommenden Überarbeitung der Freiflächengestaltungssatzung die Bemessungsfläche zur Ermittlung zu pflanzender Bäume konkretisiert werden. Für das vorliegende und bereits beantragte Vorhaben ist eine Abweichung zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Das Gremium stimmt auf Grundlage des Sachvortrages der zusätzlichen Abweichung von der Freiflächengestaltungssatzung unter der Maßgabe zu, dass für die zu pflanzenden Bäume 1. Ordnung die Pflanzqualität StU 25 – 30 cm, 2. Ordnung die Pflanzqualität StU 20 – 25 cm und 3. Ordnung die Pflanzqualität StU 18 - 20 cm erfüllt wird. 
Die Gemeindliche Stellungnahme ist entsprechend zu ergänzen. 

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4. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö 4
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5. Hochbau und Projektbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö 5
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6. Mobilität und Projekte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö 6
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6.1. Neubau einer Wohnanlage mit 4 Wohngebäuden (108 Wohnungen) und Tiefgarage, Hauptstraße 32 - 38 und 40 - 46 - Vereinbarung zum Mobilitätskonzept - Vorlage der aktuellen Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Der Bauantrag wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 26.09.2023 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde unter der Maßgabe erteilt, dass ein qualifiziertes Mobilitätskonzept vorgelegt wird. 

Laut gemeindlicher Stellplatz- und Fahrradsatzung können die laut Satzung notwendigen Kfz-Stellplätze durch die Vorlage eines qualifizierten Mobilitätskonzeptes im Einvernehmen mit der Gemeinde reduziert werden. 

Das von der DIBAG Industriebau Aktiengesellschaft vorgelegte, überarbeitete Mobilitätskonzept (Stand 16.04.2024) für das Baugebiet WR 11 (2) + (3) wurde von der Gemeinde geprüft und ist aus Sicht der Verwaltung geeignet, die Anforderungen bezüglich einer Reduzierung der Stellplätze, gemäß Stellplatzsatzung, zu erfüllen. 

Laut Stellplatzsatzung muss die Reduzierung der Stellplätze vertraglich mit der Gemeinde vereinbart werden. Dies dient der langfristigen Sicherung des Mobilitätskonzeptes. Diese Vereinbarung vom 16.04.2024 wurde in Zusammenarbeit mit einem Juristen erarbeitet, sie liegt als Anlage bei. Laut der Vereinbarung ist eine Genehmigung durch den Bauausschuss oder Gemeinderat vorgesehen. Dies dient der Rechtssicherheit. 

Als Teil des Bauantrages ist die Vereinbarung der zuständigen Erlaubnisbehörde, dem Landratsamt München, vorzulegen. Die Genehmigung des Bauantrages durch das Landratsamt kann nur nach Beschlussfassung des Bauausschusses erteilt werden. 

Kirchheim, 17.04.2024
Wirtschaftsförderung und Mobilität

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss stimmt der vorgelegten Vereinbarung vom 16.04.2024 zwischen der Gemeinde Kirchheim b. München und der DIBAG Industriebau Aktiengesellschaft, Lilienthalallee 25, 80939 München über eine Stellplatzreduzierung für das Bauvorhaben Kirchheim, Baugebiet WR 11 (2) + (3) zu. 
Darüber hinaus sind die eingereichten Bauvorlagen um die zusätzlichen Fahrradüberdachungen Nord und Süd (dreiseitig eingehaust) zu ergänzen. Der erforderlichen Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenzen nach Planzeichen Nr. 7.10 Flächen für Müllentsorgung: Müllhaus + 7.7 Flächen für Fahrradabstellplätze an der Südgrenze WR 11(3) zur öffentlichen Grünfläche für die Fahrradüberdachung Süd wird zugestimmt. 

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7. Mitteilung aus der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö 7

Sachverhalt

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Dokumente
Download Fällung von Gemeindebäumen Mitteilung aus der Verwaltung 4_2024.pdf

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7.1. Antworten zu Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö 7.1

Sachverhalt

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7.2. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö 7.2

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

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8. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö 8

Sachverhalt

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9. Anfragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö 9

Sachverhalt

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10. Antrag von GR Vogel und GR Sift vom 29.01.2024 auf Vorfahrtsänderung Kreuzung Heimstettner Str. / Kreuzstraße/Gartenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö 10

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 29.01.2024 hat Frau Gemeinderätin Vogel einen gemeinsamen Antrag mit Herrn Gemeinderat Sift auf Vorfahrtsänderung in der Heimstettner Straße an den Kreuzungen zur Kreuzstraße und Gartenstraße gestellt. (s. Anlage 1)

Die Verwaltung hat die Sach- und Rechtslage überschlägig geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass es Möglichkeiten geben könnte, die Vorfahrt an den beiden Kreuzungen zu ändern. 
Die Verwaltung gibt jedoch zu bedenken, dass sich die derzeit angespannte Situation an den Kreuzungen mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Sperrung der St 2082 und den damit verbundenen Umfahrungsverkehr zurückführen lässt.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den Antrag vom 29.01.2024 näher zu prüfen.

  1. Der Gemeinderat beschließt, den Antrag vom 29.01.2024 abzulehnen.

Dokumente
Download 23.04.2024 - Antrag GR Vogel & GR Sift auf Vorfahrtsänderung Heimstettner Str. Anlage 1.pdf

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11. Antrag der Gemeinderäte Dr. Harlander, Vogel und Graf zur Sperrung der Fahrradstraße während der Landesgartenschau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 25.03.2024 haben die Gemeinderäte Frau Dr. Harlander, Frau Vogel und Herr Graf einen gemeinsamen Antrag auf Sperrung der Fahrradstraße zum Heimstettener See während der Landesgartenschau für jeglichen Autoverkehr gestellt. (s. Anlage 1)

Die Verwaltung hat die Sach- und Rechtslage überschlägig geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass dieser Antrag nicht nur nach dem Straßenverkehrsrecht, sondern auch nach dem Straßen- und Wegerecht zu prüfen ist.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den Antrag vom 25.03.2024 näher zu prüfen.

  2. Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den Antrag vom 25.03.2024 und darüber hinaus auch hinsichtlich zukünftiger Planungen zu prüfen.
  3. Der Gemeinderat beschließt, den Antrag vom 25.03.2024 abzulehnen.

Dokumente
Download 23.04.2024 - Antrag GRe Dr. Harlander, Vogel, Graf - Fahrradstraße Anlage 1.pdf

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12. Kommunale Wärmeplanung: Zielfestlegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Bauausschuss 23.04.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Inhalte der Wärmeplanung: 

  1. Eignungsprüfung: 
Gibt es Teilgebiete, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für ein Fernwärme- oder Wasserstoffnetz in Betracht kommen?

  1. Bestandsanalyse: 
    • Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs sowie der aktuellen Versorgungsstruktur und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen
    • Erhebung von Informationen zu Gebäuden (Gebäudetyp, Baualtersklasse, Sanierungsstand, etc.)

  1. Potentialanalyse: 
Analyse von Energieeinsparpotentialen sowie Analyse des zur Verfügung stehenden nutzbaren Potentials an erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme zur Deckung des Bedarfs

  1. Zielszenario: 
Darstellung der künftigen Entwicklung des Wärmebedarfs und der geplanten Versorgungsstruktur für das Zieljahr, dabei Aufteilung des Untersuchungsgebiets in Wärmenetzgebiete, Wasserstoffnetzgebiete, Gebiete für die dezentrale Wärmeversorgung und Gebiete mit weiterem Untersuchungsbedarf (sog. Prüfgebiete) und Darstellung der Eignung der Teilgebiete 

  1. Wärmewendestrategie:
Aufstellung eines Fahrplans, Handlungsstrategien und konkreten Maßnahmen zur Erreichung einer erneuerbaren Wärmeversorgung

Zusammenfassung Ziele der Wärmeplanung:
  • Aufzeigen eines kosteneffizienten und praktikablen Wegs zu einer klimafreundlichen und langfristigen Wärmeplanung
  • Der Wärmeplan soll als strategisches Planungs- und zentrales Koordinierungssystem dienen, welches den Kommunen ermöglichen soll, langfristige Versorgungssicherheit und Planungssicherheit zu erreichen.

Aktueller Stand Wärmeplanung:
Für die Erstellung einer interkommunalen Wärmeplanung wurde am 08.11.2023 ein Förderantrag beim Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gestellt. Die voraussichtliche Förderquote beträgt 90 %. Der Antrag befindet sich derzeit in Bearbeitung. Erst nach Erhalt des Förderbescheids darf der Auftrag vergeben werden. Für die Auftragsvergabe ist ein detailliertes Leistungsverzeichnis zu erstellen. Ein Entwurf des Leistungsverzeichnisses wurde bereits erarbeitet. Um das Leistungsverzeichnis zu finalisieren, wird es Anfang Mai einen von der AFK Geothermie GmbH organisierten Beratungstermin mit der Fa. ecb (Gesellschaft zur Optimierung der Nutzung regenerativer Energien) geben. Ziel des Termins soll es sein, die Gemeinden und die AFK auf dem Weg zur kommunalen Wärmeplanung zu unterstützen und das Leistungsverzeichnis hinsichtlich der bereits vorhandenen Datenbasis (Wärmenetzplanung der AFK, Nutzung der AFK-Daten möglich?) zu präzisieren. 

Ergebnis des Termins soll ein finalisiertes Leistungsverzeichnis für die Vergabe der kommunalen Wärmeplanung sein. Der Beratungstermin kann genutzt werden, um konkrete Fragestellungen aus den Gemeinden zu berücksichtigen und deren Beantwortung im Wärmeplan zu fordern. Damit sollen schon vor der Vergabe der Wärmeplanung die Wünsche der Gemeinden in die Planung miteinfließen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1: Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den anderen Gemeinden Feldkirchen und Aschheim und der AFK Geothermie GmbH das Leistungsverzeichnis zu finalisieren und unverbindliche Angebote für die kommunale Wärmeplanung einzuholen.

Beschluss 2: Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, folgende konkrete Fragestellungen und Zielsetzungen in die Diskussion zu bringen und im weiteren Verlauf der Wärmeplanung zu berücksichtigen:

Datenstand vom 19.04.2024 10:50 Uhr