Datum: 11.03.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mensa der Grund- und Mittelschule Kirchheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:39 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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03. Gemeinderatssitzung
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11.03.2025
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ö
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beschließend
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1 |
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1.1. 02. Gemeinderatssitzung vom 11.02.2025 - öffentlich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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03. Gemeinderatssitzung
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11.03.2025
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ö
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beschließend
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1.1 |
Beschlussvorschlag
Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
Beschluss
Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Dokumente
Download 02. Gemeinderatssitzung vom 11.02.2025 - öffentlich.pdf
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2. Kirchheim 2030
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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03. Gemeinderatssitzung
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11.03.2025
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ö
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beschließend
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2 |
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2.1. Bebauungsplan Nr. 100 - 1. Änderung "Kirchheim 2030"; Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Auslegung und Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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03. Gemeinderatssitzung
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11.03.2025
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister bringt den Beschluss des Gemeinderates vom 27.05.2020 in Erinnerung, mit welchem die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 - 1. Änderung „Kirchheim 2030“ beschlossen wurde. Ziel der Neuaufstellung ist die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Landesgartenschau 2024 und die Sicherung der dauerhaften Anlagen sowie erforderliche Anpassungen gegenüber den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 100 aufgrund fortgeschrittener Planungen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans trägt zu einer deutlich verstärkten Umsetzung der Ziele der Gemeinde Kirchheim bei. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 100 – 1. Änderung umfasst die in der Gemarkung Kirchheim und Heimstetten liegenden Grundstücke, welche auch dem bisherigen Bebauungsplan Nr. 100 "Kirchheim 2030" entsprechen. Die Verwaltung wurde beauftragt den Aufstellungsbeschluss gemäß „§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Zudem erhielt die Verwaltung den Auftrag, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu den Unterlagen zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 100 - 1. Änderung, aus denen sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, ihrer voraussichtlichen Auswirkungen sowie das städtebauliche und landschaftsplanerische Konzept unterrichten kann, hat durch Auslegung in der Zeit vom 04.02.2021 bis 05.03.2021 stattgefunden. Mit Schreiben vom 27.01.2021 hat die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 bis 05.03.2021 stattgefunden. Die Abwägung der Stellungnahmen aus den Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte am 04.05.2021.
Der Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde am 04.05.2021 gefasst. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 100 - 1. Änderung (Planteil, Textteil der Satzung, Begründung und Umweltbericht) in der Fassung vom 04.05.2021 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 04.06.2021 bis 12.07.2021 beteiligt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des vom Gemeinderat am 04.05.2021 gebilligten Entwurfs des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 100 - 1. Änderung (Planteil, Textteil der Satzung, Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 04.05.2021) hat auf Grundlage der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung vom 04.06.2021 in der Zeit vom 11.06.2021 bis 12.07.2021 stattgefunden. Die Abwägung der Stellungnahmen aus den Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 21.12.2021 gefasst.
Mit Beschluss vom 21.12.2021 wurde die Durchführung des erneuten Beteiligungsverfahrens gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 100 - 1. Änderung (Planteil, Textteil der Satzung, Begründung und Umweltbericht) in der Fassung vom 30.05.2022 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 07.06.2022 in der Zeit bis 12.07.2022 beteiligt. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB auf Grundlage der Bekanntmachung vom 02.06.2022 erfolgte von 13.06.2022 bis 12.07.2022. Die Abwägung der Stellungnahmen aus dem erneuten Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB wurde am 07.11.2023 gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Es wurde dabei bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Hierauf wurde in der Bekanntmachung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB hingewiesen. Die Verwaltung wurde darüebr hinaus ermächtigt, die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen zu verkürzen. Die Einholung der Stellungnahmen durfte auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden.
Mit Bekanntmachung vom 13.03.2024 wurde die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.03.2024 – 14.04.2024 durchgeführt. Gleichzeitig wurden mit Schreiben vom 14.03.2024 gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bis 14.04.2024 beteiligt. Zu den im Rahmen der erneuten und beschränkten Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden durch das planende Büro BGSM in Abstimmung mit der Rechtsberatung der Gemeinde, der Kanzlei BMMF, entsprechende Abwägungsvorschläge erarbeitet und in beigefügten Dokumenten Abwägung eingearbeitet. In den nachfolgenden Dokumenten mit der Endung Änderungsverfolgung sind die Änderungen bei Zustimmung zum Abwägungsvorschlag gegenüber der Fassung der Auslegung kenntlich gemacht. In den Dokumenten ohne Zusatz Änderungsverfolgung sind die Änderungen gemäß Abwägungsvorschlägen für die finale Fassung übernommen.
Dem Gremium wurden folgende Unterlagen zugestellt:
- Eingegangene Stellungnahmen der Bürger im Verfahren nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
- 250211_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Abwägung_4a(3)_Bürger
- Eingegangene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
- 250211_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Abwägung_4a(3)_TöB
- 250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_mitÄnderung_Plan1
- 250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_mitÄnderung_Plan2
- 250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_mitÄnderung_Gesamtplan
- 250211_Satzung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Ändverfolgung
- 250211_Begründung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Ändverfolgung
- 250211_Umweltbericht_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Ändverfolgung
- 250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Plan1
- 250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Plan2
- 250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Gesamtplan
- 250211_Satzung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd
- 250211_Begründung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd
- 250211_Umweltbericht_Kirchheim2030_1.Änd
- Stellungnahme Möhler + Partner Verkehrslärmanalyse Geschwindigkeitsbegrenzung vom 10.12.2024
Beschlussvorschlag
Das Gremium stimmt den durch das planende Büro bgsm erarbeiteten und mit der Rechtsberatung der Gemeinde, der Kanzlei BMMF, abgestimmten Abwägungsvorschlägen zu den jeweiligen Stellungnahmen, gemäß den beigelegten Dokumenten, Stand 11.02.2025, vollinhaltlich zu.
Der Gemeinderat stellt fest, dass aufgrund der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine wesentlich in die Planung eingreifenden bzw. materiellen Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind.
Der Bebauungsplan Nr. 100 – 1. Änderung für das Gebiet „Kirchheim 2030“ wird unter Berücksichtigung der beschlossenen, nicht materiell in die Grundzüge der Planung eingreifenden Änderungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der vorliegenden Fassung vom 11.02.2025 als Satzung beschlossen.
Den Personen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vom 11.02.2025 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).
Beschluss
Das Gremium stimmt den durch das planende Büro bgsm erarbeiteten und mit der Rechtsberatung der Gemeinde, der Kanzlei BMMF, abgestimmten Abwägungsvorschlägen zu den jeweiligen Stellungnahmen, gemäß den beigelegten Dokumenten, Stand 11.02.2025, vollinhaltlich zu.
Der Gemeinderat stellt fest, dass aufgrund der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine wesentlich in die Planung eingreifenden bzw. materiellen Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind.
Der Bebauungsplan Nr. 100 – 1. Änderung für das Gebiet „Kirchheim 2030“ wird unter Berücksichtigung der beschlossenen, nicht materiell in die Grundzüge der Planung eingreifenden Änderungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der vorliegenden Fassung vom 11.02.2025 als Satzung beschlossen.
Den Personen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vom 11.02.2025 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Dokumente
Download 250211_Begründung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd.pdf
Download 250211_Begründung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Ändverfolgung.pdf
Download 250211_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Abwägung_4a(3)_Bürger.pdf
Download 250211_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Abwägung_4a(3)_TöB.pdf
Download 250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Gesamtplan.pdf
Download 250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_mitÄnderung_Gesamtplan.pdf
Download 250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_mitÄnderung_Plan1.pdf
Download 250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_mitÄnderung_Plan2.pdf
Download 250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Plan1.pdf
Download 250211_Planzeichnung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Plan2.pdf
Download 250211_Satzung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd.pdf
Download 250211_Satzung_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Ändverfolgung.pdf
Download 250211_Umweltbericht_Kirchheim2030_1.Änd.pdf
Download 250211_Umweltbericht_Kirchheim2030_BP100_1.Änd_Ändverfolgung.pdf
Download Eingegangene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB.pdf
Download Eingegangene Stellungnahmen der Bürger im Verfahren nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.pdf
Download Stellungnahme Möhler + Partner Verkehrslärmanalyse Geschwindigkeitsbegrenzung vom 10.12.2024.pdf
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3. Kirchheim 2024 GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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03. Gemeinderatssitzung
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11.03.2025
|
ö
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|
3 |
zum Seitenanfang
3.1. Einnahmen und Ausgaben (Landesgartenschau)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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03. Gemeinderatssitzung
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11.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
3.1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Dem Aufsichtsrat der Kirchheim 2024 GmbH wurden in seiner Sitzung vom 17. Februar 2025 die finanziellen Aufstellungen über die Vorbereitungen, Durchführung sowie den Bau des neuen Ortsparks präsentiert. Zu den Gesamtergebnissen gab der Aufsichtsrat folgendes Statement ab:
„Der Aufsichtsrat der Kirchheim 2024 GmbH zeigt sich hocherfreut und äußerst zufrieden mit dem finanziellen Ergebnis der umfassenden Vorbereitungen und erfolgreichen Durchführung der Landesgartenschau Kirchheim sowie dem Bau des neuen Ortsparks.
Dieses positive Resultat ist umso beachtlicher, wenn man die lange Projektdauer, die enorme Dimension des Vorhabens sowie die zahlreichen volks- und weltwirtschaftlichen Herausforderungen bedenkt. In Anbetracht dieser Umstände sind wir stolz darauf, dass alle Beteiligten zusammengearbeitet haben, um dieses ambitionierte Projekt sehr erfolgreich zu realisieren.
Trotz widriger Planungsbedingungen und unvorhersehbarer Schwierigkeiten, die im Laufe der Projektumsetzung auftraten, konnten alle Hürden erfolgreich gemeistert werden. Ein zusätzlicher Faktor, der berücksichtigt werden musste, war das Wetter während der Landesgartenschau, welches in weiten Teilen suboptimal war. So musste die Landesgartenschau mit langanhaltenden Regenperioden, Starkregenereignissen, vielen Gewitterwarnungen und Hitzetagen zurechtkommen. An lediglich 75 von 145 Veranstaltungstagen konnte die Veranstaltung unter „Normalwetter“ stattfinden, zu denen im Schnitt ca. 4.200 Besucher / Tag gezählt werden konnten. An den 70 Regen- und Hitzetagen kamen im Schnitt ca. 2.750 Besucher/ Tag.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei allen Beteiligten und insbesondere bei den Besuchern, die trotz der teils ungünstigen Wetterbedingungen zahlreich erschienen sind und die Landesgartenschau zu einem unvergesslichen Erlebnis gemacht haben. Wir blicken voller Zuversicht in die Zukunft und sehen, dass das Motto „Zusammen.Wachsen“ aufgegangen ist. Wir wünschen der Gemeinde Kirchheim und allen Bürgerinnen und Bürgern über Generationen viel Freude mit ihren neuen Ortspark.“
Im Folgenden wird der Zuführungsbedarf der Gemeinde für den Bau des neuen Ortsparks sowie die Durchführung der Landesgartenschau dargestellt; alle Beträge verstehen sich netto:
Bau des Ortsparks (Investitionshaushalt)
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GR 01.02.2022
PLAN
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GR 12.09.2023
PLAN
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Stand 04.02.2025
IST
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Baukosten (netto) inkl. Baunebenkosten und Zusatzleistungen
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22.362.780 Euro
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23.197.577 Euro
|
23.218.245 Euro
|
Baukosten
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16.000.000 Euro
|
18.517.376 Euro
|
18.345.428 Euro
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Baunebenkosten
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4.590.600 Euro
|
3.864.199 Euro
|
3.865.719 Euro
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Bushaltestellen an der Heimstettener Straße
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185.000 Euro
|
229.269 Euro
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136.999 Euro
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Wendehammer am Hausener Holzweg
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150.000 Euro
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40.000 Euro
|
40.000 Euro
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Gehweg am Generationenplatz
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60.000 Euro
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45.900 Euro
|
45.900 Euro
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Kosten Rückübertrag an die Gemeinde
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1.377.180 Euro
|
0 Euro
|
0 Euro
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Verbindlichkeiten ggü. Dritten
|
|
|
784.199 Euro
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Erhöhung des Investitionshaushaltes GR-Beschluss vom. 12.09.2023
|
|
670.833 Euro
|
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Förderungen
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8.965.200 Euro
|
8.965.200 Euro
|
8.965.200 Euro
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Davon bereits vereinnahmt
|
0
|
0
|
4.000.000 Euro
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Zuführung durch die Gemeinde
|
13.397.580 Euro
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14.232.377 Euro
|
14.253.045 Euro
|
Planabweichung
|
20.668 Euro
|
Im Rahmen der Kostenüberprüfung ergab sich eine geringfügige Abweichung zwischen den ursprünglich geplanten Zuführungsbedarf und den tatsächlichen. Ursprünglich wurde der Zuführungsbedarf mit 14.232.377 Euro veranschlagt. Der tatsächliche zum 04.02.2025 beläuft sich nun gemäß der Aufstellung auf 14.253.045 Euro. Dies entspricht einer Planabweichung von 20.668 Euro, was prozentual etwa 0,145 % der geplanten Kosten entspricht. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass in der Gesamtsumme von 14.253.045 Euro auch Kosten enthalten sind, die zum 12.09.2023 noch nicht vorhersehbar waren. Darunter fallen unter anderem: Zusätzliche Baumpflanzungen am Spielplatz Keltenwelten und am ParkPavillon; Zusätzliche Beleuchtung der Wegeachse zwischen dem neuen Rathaus und dem Kreisverkehr; 30 zusätzliche Rohrpfosten zur Anbringung von Schildern (Parkordnung, Nutzungsregeln); Einbau eines Bewegungsmelders im ParkPavillon; Durchführung der Fällungen auf den Baugebieten der Bauträger gemäß gemeindlicher Verpflichtung aus dem städtebaulichen Vertrag; sowie die Umsetzung weiterer Maßnahmen zur ökologischen Baubegleitung im Wert von netto 63.812 Euro.
Diese geringfügige Abweichung ist als Erfolg zu werten, da sie zeigt, dass der Bau des neuen Ortsparks trotz sehr großer Herausforderungen und Unwägbarkeiten sowie zusätzlicher Maßnahmen nahezu im Rahmen des vorgegebenen Budgets realisiert wurden.
Durchführung der Landesgartenschau (Durchführungshaushalt)
|
GR 01.02.2022
Plan
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GR
12.09.2023
Plan
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IST- Stand 04.02.2025
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Durchführungskosten (netto)
|
10.455.000 Euro
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10.717.500 Euro
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10.600.289 Euro*
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Errichtung von Bauten und Anlagen
|
3.244.000 Euro
|
3.244.000 Euro
|
3.451.511 Euro
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Durchführung der Ausstellung
|
3.446.000 Euro
|
3.446.000 Euro
|
2.994.525 Euro
|
Allgemeiner betrieblicher Aufwand
|
2.165.000 Euro
|
2.165.000 Euro
|
2.068.203 Euro
|
Personalkosten
|
1.600.000 Euro
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1.862.000 Euro
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1.784.614 Euro
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Verbindlichkeiten ggü. Dritten
|
|
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301.436 Euro
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Einnahmen im Rahmen der Durchführung inkl. Förderungen
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6.885.000 Euro
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7.060.000 Euro
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6.155.428 Euro
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Offene Forderungen aus Gastronomie und Parkplatz
|
|
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347.033 Euro
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Weitergereichte Einnahmen an die Gemeinde
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106.554 Euro
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Zuführung durch die Gemeinde
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3.570.000 Euro
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3.657.500 Euro
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3.991.274 Euro
|
Planabweichung
|
333.774 Euro
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*Darin enthalten 16.050 Euro für die Fortführung der Kirchheim 2024 GmbH
Im Rahmen des Durchführungshaushalts war ein Zuführungsbedarf der Gemeinde in Höhe von 3.657.500 Euro kalkuliert worden. Tatsächlich beliefen sich die aufgewendeten Mittel jedoch auf 3.991.274 Euro, was einer Planabweichung von 333.774 Euro entspricht. Dies ergibt eine prozentuale Abweichung von etwa 9,12 %.
Bei der Analyse der Planabweichung muss berücksichtigt werden, dass während der Landesgartenschau die Wetterbedingungen in weiten Teilen suboptimal war. So musste die Landesgartenschau mit langanhaltenden Regenperioden, Starkregenereignisse, vielen Gewitterwarnungen und Hitzetagen zurechtkommen. An lediglich 75 von 145 Veranstaltungstagen konnte die Veranstaltung unter „Normalwetter“ stattfinden, zu denen im Schnitt ca. 4.200 Besucher / Tag gezählt werden konnten. An den 70 Regen- und Hitzetagen kamen im Schnitt ca. 2.750 Besucher/ Tag.
Ferner ist zu beachten, dass in der Summe von 3.991.274 Euro auch Kosten enthalten sind, die ausschließlich dem Wunsch der Gemeinde, die Gesellschaft fortzuführen, zuzuschreiben sind.
Die geringe Abweichung von den ursprünglich veranschlagten Kosten zeigt, dass die Projektführung effektiv auf unvorhersehbare Ereignisse reagiert hat und die Planung insgesamt solide war. Unter Berücksichtigung der schwierigen Wetterbedingungen kann das Ergebnis als Erfolg gewertet werden.
Zusammenfassende und abschließende Betrachtung (Bau des Ortsparks und Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau sowie Maßnahmen außerhalb des Planungsumgriffs)
Der anfänglich veranschlagte Zuführungsbedarf der Gemeinde Kirchheim für den Bau des neuen Ortsparks belief sich auf 14.232.377 Euro. Tatsächlich wurden jedoch 14.253.045 Euro aufgewendet, was einer Planabweichung von 20.688 Euro beziehungsweise etwa 0,145 % entspricht.
Für die Durchführung der Landesgartenschau war ursprünglich ein Zuführungsbedarf von 3.657.500 Euro kalkuliert worden, tatsächlich belief sich dieser jedoch auf 3.991.274 Euro. Dies entspricht einer Planabweichung von 333.774 Euro beziehungsweise etwa 9,12 %.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gemeinde Kirchheim den Zuführungsbedarf für den Bau des neuen Ortsparks sowie die Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau und zusätzlicher Maßnahmen auf 17.889.877 Euro kalkuliert hatte. Tatsächlich mussten jedoch 18.244.319 Euro aufgewendet werden, was einer Abweichung von 354.462 Euro beziehungsweise etwa 1,98 % entspricht.
Diese Analyse zeigt, dass die Abweichungen innerhalb eines gut vertretbaren Rahmens liegen und die Projektführung, trotz der unvorhersehbaren Herausforderungen wie den Wetterbedingungen und zusätzlichen Gemeindewünschen, effektiv und vorausschauend gehandelt hat. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren kann das Gesamtergebnis als Erfolg gewertet werden.
Beschlussvorschlag
Kenntnisnahme.
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3.2. Abberufung und Entsendung von Vertretern in den Aufsichtsrat
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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03. Gemeinderatssitzung
|
11.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
3.2 |
Sachverhalt
Die Kirchheim 2024 GmbH wird, wie bekannt, zukünftig mit einem neuen Geschäftszweck fortgeführt werden, wobei die Bayerische Landesgartenschau GmbH nicht mehr beteiligt sein wird. Da der neue Geschäftszweck im Mai aufgenommen werden soll, ist es unabdingbar, dass die gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder bis zum 30. April von ihren Ämtern entbunden werden, um anschließend durch die Gesellschafterversammlung neue Aufsichtsratsmitglieder zu berufen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Aufsichtsrat auf eine Zusammensetzung von insgesamt sieben Mitgliedern, bestehend aus sechs Mitgliedern und dem Vorsitzenden, festzulegen. Es ist jedoch auch denkbar, dass der Aufsichtsrat eine analog zu den Ausschüssen des Gemeinderates größere Anzahl von insgesamt elf Mitgliedern, bestehend aus zehn Mitgliedern und dem Vorsitzenden, umfassen könnte.
Stellvertreter sind, wie bei unseren Gesellschaften üblich, nicht vorgesehen.
Zu den regulären Mitgliedern sollen noch Mitglieder in beratender Funktion hinzukommen, die allesamt Mitarbeiter*innen der Verwaltung sind, und zwar die Abteilungsleiter Finanzen, Planen und Bauen, Soziales sowie die Geschäftsleitung. Im Verhinderungsfall würden die jeweiligen Stellvertretungen eingesetzt werden.
Zuständig für die Entscheidungen ist die Gesellschafterversammlung. Die Gemeinde wird in der Gesellschafterversammlung durch den Ersten Bürgermeister vertreten, welcher jedoch bei der Vertretung der Gemeinde dem allgemeinen Kommunalrecht bzgl. Zuständigkeiten unterliegt. Die Abberufung des Aufsichtsrats bzw. die Entsendung von Mitgliedern ist keine laufende Angelegenheit für den Ersten Bürgermeister, weshalb ein beauftragender Beschluss des Gemeinderats notwendig ist.
Beschlussvorschlag
Der Erste Bürgermeister wird hiermit beauftragt und ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung die nachfolgenden Beschlüsse zu fassen:
- Die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder werden mit Wirkung zum 30. April 2025 von ihren Ämtern abberufen.
- Der Aufsichtsrat der Kirchheim 2024 GmbH setzt sich ab dem 1. Mai 2025 aus sechs Mitgliedern (je ein Mitglied pro Fraktion) und dem Vorsitzenden zusammen. Diese Mitglieder sind:
- Erster Bürgermeister Stephan Keck (Aufsichtsratsvorsitzender)
- In den Aufsichtsrat der Kirchheim 2024 GmbH werden ab dem 1. Mai 2025 folgende Mitarbeiter*innen der Verwaltung in beratender Funktion berufen, die jedoch kein Stimmrecht besitzen und die Aufsichtsratsmitglieder beraten. Sollten diese zu den Sitzungen verhindert sein, werden ihre Stellvertreter teilnehmen:
- Leitung der Abteilung 3 (Planen und Bauen)
- Leitung der Abteilung 4 (Finanzverwaltung)
- Leitung der Abteilung 5 (Bildung, Soziales und Generationen)
- Geschäftsleitung/Beteiligungsmanagement der Gemeinde
Beschluss
Der Erste Bürgermeister wird hiermit beauftragt und ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung die nachfolgenden Beschlüsse zu fassen:
- Die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder werden mit Wirkung zum 30. April 2025 von ihren Ämtern abberufen.
- Der Aufsichtsrat der Kirchheim 2024 GmbH setzt sich ab dem 1. Mai 2025 aus sechs Mitgliedern (je ein Mitglied pro Fraktion) und dem Vorsitzenden zusammen. Diese Mitglieder sind:
- Erster Bürgermeister Stephan Keck (Aufsichtsratsvorsitzender)
- Tanja Heidacher
- Gerd Kleiber
- Lea Zenner
- Wolfgang Heinz-Fischer
- Luis Huber
- Marianne Hausladen
- In den Aufsichtsrat der Kirchheim 2024 GmbH werden ab dem 1. Mai 2025 folgende Mitarbeiter*innen der Verwaltung in beratender Funktion berufen, die jedoch kein Stimmrecht besitzen und die Aufsichtsratsmitglieder beraten. Sollten diese zu den Sitzungen verhindert sein, werden ihre Stellvertreter teilnehmen:
- Leitung der Abteilung 3 (Planen und Bauen)
- Leitung der Abteilung 4 (Finanzverwaltung)
- Leitung der Abteilung 5 (Bildung, Soziales und Generationen)
- Geschäftsleitung/Beteiligungsmanagement der Gemeinde
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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4. Vorlage und Ergebnis Jahresrechnung 2024; Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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03. Gemeinderatssitzung
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11.03.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2024 ist gem. §§ 77, 78, 79 KommHV fertig gestellt. Das Haushaltsjahr 2024 schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 47.356.400,04 Euro, im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 43.572.150,83 Euro (s. Anlage: Feststellung des Ergebnisses).
Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2024 stellt sich insgesamt etwas negativer dar als im Haushaltsplan 2024 veranschlagt und als noch im Laufe des Jahres absehbar.
Gründe: Es ergaben sich zwar im Verwaltungshaushalt Minderausgaben in vielen Bereichen wie z.B. den Personal-, Unterhalts- und Betriebsausgaben sowie bei den Zuschüssen und auch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, jedoch auch Mindereinnahmen bei der Einkommensteuerbeteiligung und bei Zuweisungen.
Im Vermögenshaushalt wurden zwar nicht alle Investitionen im geplanten Umfang realisiert, für welche jedoch nur zum Teil Haushaltsausgabereste gebildet werden konnten und die im Jahr 2025 weitergeführt werden sollen und teilweise einen zusätzlichen Neuansatz benötigen.
Fazit:
Im Verwaltungshaushalt hat sich lediglich ein Überschuss in Höhe von 340.397,24 Euro ergeben (geplant waren laut Haushaltsansatz 1.139.300 Euro), welcher dem Vermögenshaushalt zugeführt wurde.
Im Vermögenshaushalt hat sich ein Defizit in Höhe von 163.347,79 Euro ergeben, welches durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt ausgeglichen wurde. Der verbleibende Überschuss aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 177.049,45 Euro wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Folglich liegt der Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2024 bei 2.043.812 Euro (geplant waren laut Haushaltsplan 2024 rund 3,37 Mio. Euro vor dem Nachtragshaushalt, nach dem Nachtragshaushalt rund 1,87 Mio. Euro).
Auf den beiliegenden ausführlichen Rechenschaftsbericht (Anlage A) sowie auf die Übersicht über die zum Ende des Haushaltsjahres 2024 gebildeten (neuen) Haushaltsausgabereste und Haushaltseinnahmereste (Anlage B) wird verwiesen.
Die Bestände und Veränderungen der Schulden und Rücklagen gem. § 77 Abs. 3 KommHV werden im Rechenschaftsbericht nachgewiesen.
Es liegen ebenfalls sowohl eine Vermögensübersicht (Beteiligungen) (Anlage 1), eine Aufstellung der mittelbaren Schulden (Anlage 2) und die Anlagennachweise zur Abfallwirtschaft (Anlage 3) sowie dem Bereich Friedhof (Anlage 4) als auch der Rechnungsquerschnitt (Anlage 5) und die Gruppierungsübersicht (Anlage 6) gem. § 77 Abs. 2 und § 75 KommHV bei.
Weiterhin liegt unter nö TOP 5.1 Nicht-öffentliche Anlagen der öffentlichen Sitzung als Anlage 7 eine Übersicht zu den unerledigten Verwahr- und Vorschusskonten 2024 (nö) bei.
Bevor die Jahresrechnung vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich zu prüfen ist, sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben lt. beigefügter Aufstellung (Anlage C) vom Gemeinderat zu genehmigen. Ein Großteil dieser Posten wurde bereits in der GR-Sitzung am 03.12.2024 genehmigt.
Zur Begründung wird jeweils auf die Anlage verwiesen.
Eine Präsentation mit zeitlichem Überblick zu den wichtigsten Einnahmen und Ausgaben Im Verwaltungs- sowie im Vermögenshaushalt liegt dieser Beschlussvorlage zur allgemeinen Information zusätzlich bei.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Fertigstellung der Jahresrechnung 2024 zur Kenntnis gem. Art. 102 Abs. 2 GO (Gemeindeordnung).
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2024 beauftragt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Fertigstellung der Jahresrechnung 2024 zur Kenntnis gem. Art. 102 Abs. 2 GO (Gemeindeordnung).
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2024 beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Dokumente
Download Präsentation Jahresrechnung 2024.pdf
Download Anlage: Feststellung des Ergebnisses.pdf
Download Anlage A: Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2024.pdf
Download Anlage B: Haushaltsausgabereste 2024.pdf
Download Anlage B: Haushaltseinnahmereste 2024.pdf
Download Anlage C: Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2024.pdf
Download Anlage 1: Vermögensübersicht (Beteiligungen).pdf
Download Anlage 1a und 1b.pdf
Download Anlage 2: Aufstellung mittelbare Schulden.pdf
Download Anlage 3: Anlagennachweise Abfallwirtschaft.pdf
Download Anlage 4: Anlagenachweise Friedhof.pdf
Download Anlage 5: Rechnungsquerschnitt 1.pdf
Download Anlage 5: Rechnungsquerschnitt 2.pdf
Download Anlage 6: Gruppierungsübersicht.pdf
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5. Grund- und Mittelschule / Sanierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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03. Gemeinderatssitzung
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11.03.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 04.12.2017 wurde beschlossen, die Sanierung der Grund- und Mittelschule bis auf weiteres auszusetzen, bis ein Umzug in das alte Gymnasium möglich ist.
Da der Umzug ins neue Gymnasium voraussichtlich im Jahr 2026 stattfinden kann, wäre ein Umzug für die Grund- und Mittelschule im Jahr 2027 möglich. D.h. ab August 2027 könnte mit der Generalsanierung begonnen werden.
Bei der Untersuchung der Bausubstanz von 2015 wurde klar, dass eine Generalsanierung notwendig ist.
Die Kosten einer Generalsanierung wurden von Herrn Architekt R. Baumann in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Duschl auf ca. € 21,6 Mio. bei einer Vollsanierung inkl. energetischer Sanierung.
Aus Erfahrung ist davon auszugehen, dass die damals geschätzten Kosten um einiges gestiegen sind.
Durch die Verwaltung wurde bei der Regierung von Oberbayern nachgefragt, ob für die Generalsanierung eine Förderung möglich wäre. Nach Aussage der Regierung ist eine Förderung möglich. Damit wir diese allerdings erhalten, müssen wir folgendes einhalten. Die Grundlage zukünftiger Fördermaßnahmen ist die Einhaltung der Vergaberichtlinien gemäß den Standards des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – VGV. Diese sehen eine europaweite
Ausschreibung aller Bauaufträge ab einer Nettobausumme von 5.538.000,00 € vor. Planungsleistungen sind ebenfalls ab einer Nettohonorarsumme von 221.000,00 € per Vergabeverfahren auszuschreiben. Diese Grenzen werden bei Betrachtung der o.g. Kosten überschritten. Um die Maßnahme richtlinienkonform weiterführen zu können und die Möglichkeit eine Förderung zu erhalten, sind somit die Leistungen der Fachplaner in jedem Fall neu auszuschreiben.
Die Sanierung der Turnhalle wurde immer im Zusammenhang mit der Sanierung des restlichen Schulgebäudes eingeplant. Durch den Verzug der Fertigstellung des neuen Gymnasiums und damit verbunden mit dem Verzug der Sanierung der Grund- und Mittelschule, steht diese nun seit längerem den Vereinen und der Schule nicht mehr zur Verfügung. Die parallele Sanierung hätte diverse Vorteile, wie gemeinsame Planung, Ausschreibung und Durchführung der Maßnahmen. Ob eine nun doch vorgezogene Sanierung sinnvoll und möglich ist, müsste näher geprüft werden. Insbesondere während der Sanierung der Schule ist vermutlich nur ein eingeschränkter Betrieb möglich, da der Rest des Gebäudes eine Baustelle ist und auch die Versorgung mit Strom, Wasser und Wärme nicht dauerhaft gesichert werden könnte.
Um eine zeitliche Unabhängigkeit von der Fertigstellung des neuen Gymnasiums zu erreichen und ggfs. auch die Turnhalle mit dem restlichen Gebäude sanieren zu können, müsste ein anderer Ausweichstandort gefunden werden. Dies Bedarf aber ebenfalls einer genauen Prüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Planungen für die Ertüchtigung des Gymnasiums als Übergangsquartier bereits weit fortgeschritten sind und hier ebenfalls bereits Planungsleistungen beauftragt wurden.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt im Grundsatz die Sanierung. Hierfür werden nachfolgende Schritte beschlossen:
- Die Verwaltung wird ermächtigt einen Projektsteuerer für das Bauvorhaben auszuschreiben und zu beauftragen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt ein Büro zur Betreuung eines VGV-Verfahren zu suchen und dieses beauftragen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt das Bestandsgebäude von einer Firma vermessen zu lassen bzw. beurteilen zu lassen, wie hoch der Sanierungsbedarf und die Sanierungskosten sind.
Beschluss 2:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen ob eine vorgezogene Sanierung der Turnhalle einen erheblichen zeitlichen Vorteil bringt und ob dies überhaupt möglich ist.
Beschluss 3:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen ob eine alternative Unterbringung der Grund- und Mittelschule möglich und sinnvoll ist, um eine zeitliche Unabhängigkeit von der Fertigstellung des Gymnasiums zu erreichen.
haushaltsrechtliche Auswirkungen
Im Haushaltsplan 2025 mit Finanzplanung bis 2028 sind insgesamt für die Sanierung Grund- und Mittelschule inkl. Umbau Gymnasium rund 33 Mio. Euro eingeplant (Kostenaufteilung Gemeinde und Schulverband Mittelschule), davon in 2025 ca. 700 Tsd. Euro Planungskosten, in 2026 ca. 5,6 Mio. € sowie in 2027 und 2028 insgesamt rund 27 Mio. €. Die Genehmigung des Haushaltsplanes 2025 durch die Rechtsaufsichtsbehörde ist abzuwarten.
Beschluss
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt im Grundsatz die Sanierung. Hierfür werden nachfolgende Schritte beschlossen:
- Die Verwaltung wird ermächtigt einen Projektsteuerer für das Bauvorhaben auszuschreiben und zu beauftragen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt ein Büro zur Betreuung eines VGV-Verfahren zu suchen und dieses beauftragen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt das Bestandsgebäude von einer Firma vermessen zu lassen bzw. beurteilen zu lassen, wie hoch der Sanierungsbedarf und die Sanierungskosten sind.
Beschluss 2:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen ob eine vorgezogene Sanierung der Turnhalle einen erheblichen zeitlichen Vorteil bringt und ob dies überhaupt möglich ist.
Beschluss 3:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen ob eine alternative Unterbringung der Grund- und Mittelschule möglich und sinnvoll ist, um eine zeitliche Unabhängigkeit von der Fertigstellung des Gymnasiums zu erreichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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6. Antrag der Ausschussgemeinschaft GR Jännert und GR Kleiber auf Einrichtung von Längsparkern im Heimstettener Moosweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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03. Gemeinderatssitzung
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11.03.2025
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Ausschussgemeinschaft Gerd Kleiber (parteifrei) und Thomas Jännert (FDP) hat den Antrag (s. Anlage) gestellt, die Gemeindeverwaltung möge die Einrichtung von Längsparkern entlang des Heimstettener Mooswegs (Münchner Str. Richtung Staatsstraße, westliche Seite) zur Verlangsamung des fließenden Verkehrs prüfen und dem Gemeinderat einen entsprechenden Beschlussvorschlag unterbreiten.
Der Antrag wird damit begründet, dass die Geschwindigkeitskontrollen innerhalb des Gemeindegebietes besonders erhöhte Werte im o.g. Bereich ergaben. Es soll in Absprache mit den Landwirten der anliegenden Flächen geprüft werden, inwieweit durch Einrichten von Längsparkern die Straße optisch verschmälert werden kann, um eine Verlangsamung zu erreichen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt,
a, dass die Verwaltung den Antrag näher prüfen soll.
b, dass der Antrag abgelehnt wird.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass der Antrag abgelehnt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2
Dokumente
Download Antrag Längsparker Heimstettener Moosweg.pdf
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7. Bericht Wirtschaftsförderung: Stand und Entwicklung des Smart-City-Projektes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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03. Gemeinderatssitzung
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11.03.2025
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ö
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zur Kenntnis
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7 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Kirchheim gehört zu einer vom BMWSB geförderten Smart City Modellkommunen. Der Förderzeitrahmen wurde bis 30 Juni 2025 verlängert. In den vergangenen Jahren konnte die Gemeinde durch verschiedene Maßnahmen und Initiativen wertvolle Erfahrungen sammeln und wichtige Fortschritte erreichen. Bis Förderende ist das Ziel, die bestehenden Projekte unter anderem aus den Bereichen Stadtplandung, Umwelt und Bürgerbeteiligung zu verstetigen. Gleichzeitig gilt es, das Gesamtprojekt um neue Teilmaßnahmen zu ergänzen, die die Gemeinde noch effizienter, nachhaltiger und lebenswerter machen. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf der Digitalisierung von Prozessen und der Verbesserung der kommunalen Infrastruktur durch intelligente Technologien.
Das übergeordnete Ziel ist es, eine zukunftsfähige, digitale und vernetzte Gemeinde zu schaffen, die den aktuellen und künftigen Herausforderungen gewachsen ist und Bürgerinnen und Bürgern eine hohe Lebensqualität bietet.
Dokumente
Download GR_SmartCity_250311.pdf
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8. Mitteilungen aus der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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03. Gemeinderatssitzung
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11.03.2025
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Zu diesem TOP liegt nichts vor.
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8.1. Eingegangene Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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03. Gemeinderatssitzung
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11.03.2025
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ö
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beschließend
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8.1 |
Sachverhalt
Zu diesem TOP liegt nichts vor.
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8.2. Antworten zu Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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03. Gemeinderatssitzung
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11.03.2025
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ö
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beschließend
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8.2 |
Sachverhalt
Antwort zur Anfrage aus dem Gremium 01. Gemeinderatssitzung vom 14.01.2025 TOP 8 ö
GRM Siegel zum Hundekotbeutelspender:
Wäre die Aufstellung eines Spenders bei der Brücke an der Ludwigstraße möglich?
Antwort Umweltamt:
Die Aufstellung einer Hundetoilette wird zeitnah veranlasst.
GRM Dr. Hausladen zur Verlegung der Elektroleitung in der Flurstraße:
Ist die Sanierung der Teerdecke bereits abgeschlossen oder ist dies nach wie vor ein Provisorium?
Antwort Abteilung 3 – Planungs- und Bauwesen:
„Der Kabelgraben wurde von der ausführenden Firma verfüllt, verdichtet und die Oberfläche endgültig wiederhergestellt. Da es sich dabei um einen Asphalthandeinbau handelt, ist die Ebenheit aus Sicht der Verwaltung innerhalb der vorgegebenen Toleranz.“
Die Leistung wurde entsprechend durch die Gemeinde abgenommen.
Antwort zur Anfrage aus dem Gremium 02. Gemeinderatssitzung vom 11.02.2025 TOP 10 nö
GRM Proffert zur Familienkarte:
Die Familienkarte existiert seit einigen Jahren. Wie groß ist die Akzeptanz? Was sind die Errungenschaften?
Antwort Referat für Wirtschaftsförderung:
Mit der familienfördernden Maßnahme möchte die Gemeinde ganz bewusst Kinder, Eltern und Großeltern unterstützen und zugleich auf die Attraktivität, den Service und die Vielfalt der lokalen Einzelhändler und Dienstleister aufmerksam machen. Der Vorteil für die Gewerbetreibende: Sie haben die Möglichkeit, die Kaufkraft der Karteninhaber in unserer Gemeinde zu binden und sich mit den Familien die Kunden von heute und morgen zu sichern. Die Familienkarte stärkt so das Gewerbe sowie unsere engagierten Vereine vor Ort.
Allein in den vergangenen 18 Monaten wurden mehr als 100 Karten ausgegeben. Seit dem Start der Familienkarte wurden 646 Karten angelegt. Die rund 30 beteiligten Kooperationspartner bieten zusätzliche Extras, verbilligte Eintrittspreise, oder kleine Preisnachlässe. Branchenübergreifend – von Mode, Sport über Kultur, Gesundheit bis hin zu Wellness - sind bei dem Programm lokale und regionale Einzelhändler, Dienstleister, Gewerbetreibende, Vereine und Freizeiteinrichtungen involviert und präsentieren ihr breites Angebot.
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8.3. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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03. Gemeinderatssitzung
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11.03.2025
|
ö
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beschließend
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8.3 |
Sachverhalt
Zu diesem TOP liegt nichts vor.
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9. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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03. Gemeinderatssitzung
|
11.03.2025
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Zu diesem TOP liegt nichts vor.
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10. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
|
03. Gemeinderatssitzung
|
11.03.2025
|
ö
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|
10 |
Sachverhalt
Zu diesem TOP liegt nichts vor.
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11. Anfragen aus dem Gremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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03. Gemeinderatssitzung
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11.03.2025
|
ö
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beschließend
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11 |
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12. Antrag GRM Gerd Kleiber vom 26.02.2025: "Kommunale Verpackungssteuer"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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03. Gemeinderatssitzung
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11.03.2025
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ö
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beschließend
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12 |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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05. Gemeinderatssitzung
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13.05.2025
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der TOP wird vertagt.
Auf beiliegenden Antrag wird verwiesen.
Information der Verwaltung: Am 27. März findet eine Informationsveranstaltung für Kommunen zum Thema Kommunale Verpackungssteuern statt. Über einen Erlass der Steuer kann frühestens in der Gemeinderatssitzung im Mai beraten werden.
Beschlussvorschlag
Der Antrag wird angenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer zu prüfen und dem Gemeinderat einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Dokumente
Download Antrag Verpackung.pdf
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13. Auftragsvergabe: Entwicklungs- und Unterhaltungspflege Ortspark und Gelände Grund- und Mittelschule für 2025
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München)
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03. Gemeinderatssitzung
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11.03.2025
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ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Die Entwicklungs- und Unterhaltungspflege des Ortsparks und der Freiflächen der Grund- und Mittelschule wurde nach DIN 18919 öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 04.03.2025 gingen insgesamt vier Angebote ein. Nach Prüfung durch das Büro „Großberger Beyhl Partner Landschaftsarchitekten mbB“ ergibt sich ein Bestbieter.
Da es sich um ein noch laufendes Vergabeverfahren handelt, dürfen in der öffentlichen Sitzung keine Angaben zu Bewerbern und deren Angebotsinhalten gemacht werden. Den Vergabevorschlag finden Sie in den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Entwicklungs- und Unterhaltungspflege für den Ortspark sowie die Freiflächen der der Grund- und Mittelschule an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Vergabevorschlag aus den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen wird Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Entwicklungs- und Unterhaltungspflege für den Ortspark sowie die Freiflächen der der Grund- und Mittelschule an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Vergabevorschlag aus den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen wird Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.04.2025 13:22 Uhr