01. Änderung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Am Föhrenweg" im vereinfachten Verfahren - Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 15.05.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 15.05.2018 | ö | Beschließend | 2.4 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die 01. Änderung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Am Föhrenweg“ als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist vorzubereiten, die 01. Änderung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Am Föhrenweg“ bekannt zu geben. Die 01. Änderung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung tritt erst mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.05.2018 10:31 Uhr