Bebauungsplan Nr. 7b NEU "Rechts der Mangfall - Schwarzenbergstraße" - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Billigung der Entwurfsplanung zur verkürzten Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 06.11.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 06.11.2018 | ö | Vorberatend | 2.1 |
Stadtrat | 1810. Stadtrat | 21.11.2018 | ö | Beschließend | 2 |
Beschluss
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, sich den Ausführungen und der Empfehlung der Verwaltung anzuschließen. Der Diskussions- und Beschlussstand ist, sofern noch nicht durchgeführt, in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten und auf den Stand 21.11.2018 zu setzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die verkürzte Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB vorzubereiten und durchzuführen. Das Ergebnis ist dem Stadtrat erneut vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.11.2018 08:53 Uhr