Bebauungsplan Nr. 7b NEU "Rechts der Mangfall - Schwarzenbergstraße" - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Billigung der Entwurfsplanung zur verkürzten Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 1810. Stadtrat, 21.11.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 06.11.2018 | ö | Vorberatend | 2.1 |
Stadtrat | 1810. Stadtrat | 21.11.2018 | ö | Beschließend | 2 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, sich den Ausführungen und Empfehlungen der Verwaltung anzuschließen. Der Dis
kussions- und Beschlussstand ist, sofern noch nicht durchgeführt, in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten und auf den Stand 21.11.2018 zu setzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren mit dem Planungsstand vom 21.11.2018 einzuleiten und das Ergebnis dem Stadtrat erneut vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4
Datenstand vom 03.12.2018 08:28 Uhr