Kindertagesstätte Wiederkunft Christi - Grundsatzbeschluss über einen Zuschuss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1810. Stadtrat, 21.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1809. Hauptausschuss 14.11.2018 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 1810. Stadtrat 21.11.2018 ö Beschließend 4

Beschluss

Dem Stadtrat fasst folgenden folgenden Grundsatzbeschluss:

Die Maßnahme der Kirchenstiftung Wiederkunft Christi zur Umstellung der Heizungsanlage im Krippen- und Hortgebäude mit einem voraussichtlichen Kostenvolumen von rd. 350 T€ wird mit einem Unterhaltszuschuss in Höhe von 33 1/3 % der ungedeckten notwendigen Baukosten gefördert.

Der Anteil der notwendigen Baukosten ist noch zu ermitteln.

Als nicht notwendige Baukosten sind insbesondere all die Kosten einzustufen, die auf die Hausmeisterwohnung oder nicht als Kita genutzten Kirchengebäude entfallen oder durch diese bedingt sind.

Mit dem Zuschuss wird die Verpflichtung verbunden werden, die Räumlichkeiten 15  weitere Jahre als Kita zur Verfügung zu stellen, ansonsten tritt eine Rückzahlungsverpflichtung ein.

Vorsorglich wird im Haushaltsplan 2019 ein Betrag in Höhe von 120 T€ bereitgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2018 08:28 Uhr