Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1451/38, Gem. Kolbermoor, Staatsstraße/Albert-Schalper-Straße; Abwägung und Billigung der Entwurfsplanung zur erneuten Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 1902. Bauausschuss, 12.03.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 1902. Bauausschuss | 12.03.2019 | ö | Beschließend | 2.2 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, sich den Ausführungen und Empfehlungen der Verwaltung anzuschließen.
Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ in der Fassung vom 12.03.2019 wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB mit dem Planungsstand vom 12.03.2019 durchzuführen und das Ergebnis dem Bauausschuss zur Abwägung erneut vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.03.2019 11:12 Uhr