Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 "GE an der Conradtystraße - Teilbereich West" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Billigungsbeschluss zur formellen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  1904. Bauausschuss, 07.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Beschließend 5.3

Beschluss

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 84 „GE an der Conradtystraße – Teilbereich West“  wird geändert und umfasst folgende Grundstücke:

191/11, 191/15, 191/16, 191/17, 191/26, 191/13, 191/14, 216/2 TF, 191/25, 191/32, 191/33, 216/4 und 191/34.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 „GE an der Conradtystraße – Teilbereich West“ in der Fassung vom 07.05.2019 wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel am Verfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2019 13:43 Uhr