Bebauungsplan Nr. 03 d "SO - naturnaher Kindergarten an der Hölderlinstraße" - Aufstellungs- und Billigungsbeschluss der Vorentwurfsplanung sowie Auslegungsbeschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  1905. Stadtrat, 22.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1904. Bauausschuss 07.05.2019 ö Vorberatend 3.2
Stadtrat 1905. Stadtrat 22.05.2019 ö Beschließend 2.2

Beschluss

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 741/6, 741 (TF) und 681/4 (TF) soll gemäß der Anlage der Bebauungsplan Nr. 3 d „SO - naturnaher Kindergarten an der Hölderlinstraße“ aufgestellt werden.

Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die Festsetzung eines Sondergebietes (SO) gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „naturnaher Kindergarten an der Hölderlinstraße“ zur Unterbringung von Betreuungseinrichtungen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 d „SO – naturnaher Kindergarten an der Hölderlinstraße“ erfolgt im Regelverfahren.

Mit der Ausarbeitung der Bauleit- und Objektplanung wird das Architektur- und Stadtplanungsbüro Claudia Petzenhammer, Pater-Rupert-Mayer-Straße, 83043 Bad Aibling beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen und anschließend auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung mit Stand 07.05.2019 gemäß § 3 Abs.1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie gem. § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

Datenstand vom 28.05.2019 17:53 Uhr