Bebauungsplan Nr. 7a NEU "Rechts der Mangfall - Gärtnerstraße" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 1905. Stadtrat, 22.05.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 1904. Bauausschuss | 07.05.2019 | ö | Vorberatend | 3.3 |
Stadtrat | 1905. Stadtrat | 22.05.2019 | ö | Beschließend | 2.3 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die vorgestellte Planvariante für den Bebauungsplan Nr. 7a NEU „Gärtnerstraße“ zu billigen. Die Verwaltung wird beauftragt, sobald die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen der öffentlichen Erschließungsflächen gesichert sind, die weiteren Verfahrensschritte gemäß den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.05.2019 17:53 Uhr