Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  1905. Stadtrat, 22.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1905. Hauptausschuss 15.05.2019 ö Vorberatend 2.5.1
Stadtrat 1905. Stadtrat 22.05.2019 ö Beschließend 7.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den § 10 Abs. 2 u. Abs. 6 der BGS-EWS anzupassen und erlässt folgende Änderungssatzung:


Dritten Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Stadt Kolbermoor (BGS-EWS)


Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes – KAG – erlässt die Stadt Kolbermoor folgende

Satzung

§ 1
 Änderung:

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kolbermoor vom 30.05.2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 03.12.2018, wird wie folgt geändert:

Streichung des § 10 Abs. 6 BGS-EWS

Zusatz zu § 10 Abs. 2 BGS-EWS

7Für einen gewerblichen Betrieb, der im Ablauf seines Produktions- und Leistungsprozesses Wasser sparende Vorkehrungen trifft und dadurch die eingeleitete Abwassermenge senkt, wird auf Antrag bei seiner Einleitung von mehr als 5.000 m³ Abwasser im Jahr die Gebühr, abweichend von Abs. 1,  wie folgt festgesetzt:

bis          5.000 m³                        1,29 €/m³
von          5.001 m³   bis  10.000 m³        1,25 €/m³
von        10.001 m³   bis  30.000 m³        1,18 €/m³
von        30.001 m³   bis  50.000 m³        1,13 €/m³
ab        50.001 m³                                   1,07 €/m³


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Juli 2019 in Kraft

Kolbermoor, den
Stadt Kolbermoor




Kloo
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2019 17:53 Uhr