Der Stadtrat beschließt den § 10 Abs. 2 u. Abs. 6 der BGS-EWS anzupassen und erlässt folgende Änderungssatzung:
Dritten Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Stadt Kolbermoor (BGS-EWS)
Aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes – KAG – erlässt die Stadt Kolbermoor folgende
Satzung
§ 1
Änderung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kolbermoor vom 30.05.2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 03.12.2018, wird wie folgt geändert:
Streichung des § 10 Abs. 6 BGS-EWS
Zusatz zu § 10 Abs. 2 BGS-EWS
7Für einen gewerblichen Betrieb, der im Ablauf seines Produktions- und Leistungsprozesses Wasser sparende Vorkehrungen trifft und dadurch die eingeleitete Abwassermenge senkt, wird auf Antrag bei seiner Einleitung von mehr als 5.000 m³ Abwasser im Jahr die Gebühr, abweichend von Abs. 1, wie folgt festgesetzt:
bis 5.000 m³ 1,29 €/m³
von 5.001 m³ bis 10.000 m³ 1,25 €/m³
von 10.001 m³ bis 30.000 m³ 1,18 €/m³
von 30.001 m³ bis 50.000 m³ 1,13 €/m³
ab 50.001 m³ 1,07 €/m³
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Juli 2019 in Kraft
Kolbermoor, den
Stadt Kolbermoor
Kloo
1. Bürgermeister