Bebauungsplan Nr. 78 "Försterstraße Nordwest" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  1905. Bauausschuss, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1905. Bauausschuss 04.06.2019 ö Beschließend 4.3

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, den vorliegenden Bebauungsplanvorentwurf Nr. 78 „Försterstraße Nordwest“ in der vorliegenden Fassung zu billigen.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Försterstraße Nordwest“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt mit der Konsequenz, dass von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Die frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ist von Seiten der Verwaltung, mit der vorgestellten Vorentwurfsplanung, unter Berücksichtigung der Diskussion, durchzuführen und das Ergebnis anschließend dem Bauausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen vorzustellen.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Planungsbüro AKFU Architekten, Friedenstraße 21b, 82110 Germering, beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2019 09:26 Uhr