05. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Östlich der Mitterharter Straße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1418/4, 1418/5, 1419/4 und 1419/8 je Gem. Kolbermoor, Anton-Elsperger-Platz 3 - 5; Aufstellungs- und Änderungsbeschluss zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  1910. Bauausschuss, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö Beschließend 4.2

Beschluss

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 1418/4, 1418/5, 1419/4 und 1419/8 je Gem. Kolbermoor soll gemäß der Anlage der Bebauungsplan Nr. 36 „Östlich der Mitterharter Straße“ geändert werden.

Ziel der Bauleitplanung ist die städtebauliche Ordnung der Einzelhäuser im Hinblick auf Ihre baurechtlichen Entwicklungsmöglichkeiten um diese der bestehenden Umgebungsbebauung auf ein innerstädtisches, verträgliches Maß anzupassen.

Das Verfahren zur 05. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Östlich der Mitterharter Straße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt mit der Konsequenz, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird, von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 Abs.3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Aufstellungs- und Änderungsbeschlusses und frühzeitigen Information der Öffentlichkeit hinzuweisen.

Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.

Mit der Ausarbeitung wird das Büro Fuchs Architekten, Architekten und Stadtplaner, Spinnereiinsel 3A, 83059 Kolbermoor, beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungs- und Änderungsbeschluss zur 05. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Östlich der Mitterharter Straße“ öffentlich bekannt zu geben sowie die Frühzeitige Information der Öffentlichkeit durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.01.2020 10:58 Uhr