Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 91 "Gehrerstraße / Ecke Jägerstraße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 2498/17, 2498/19, 2498/20 und 2498/21 je Gem. Pang; Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Information der Öffentlichkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  1910. Bauausschuss, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1910. Bauausschuss 10.12.2019 ö Beschließend 4.3

Beschluss

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 2498/17, 2498/19, 2498/20 und 2498/21 je Gem. Pang soll gemäß der Anlage (Lageplan Stand vom 19.11.2019) der Bebauungsplan Nr. 91 „Gehrerstraße / Ecke Jägerstraße“ aufgestellt werden.

Ziel der Bauleitplanung ist die städtebauliche Ordnung der Einzelhäuser im Hinblick auf Ihre baurechtlichen Entwicklungsmöglichkeiten zur Höhe. Zudem ist eine Regelung geringerer Abstandsflächen der Gebäude zueinander festzusetzen, sodass die getroffenen Festsetzungen im künftigen rechtskräftigen Bebauungsplan, im Hinblick auf Ihre ausführende Planung auch umgesetzt werden kann und dabei der Brandschutz, aber auch die bauordnungsrechtlichen Themen hinsichtlich Belichtung, Belüftung und Besonnung Berücksichtigung finden.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 „Gehrerstraße / Ecke Jägerstraße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt mit der Konsequenz, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird, von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 Abs.3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Aufstellungs- und Änderungsbeschlusses und frühzeitigen Information der Öffentlichkeit hinzuweisen.

Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.

Mit der Ausarbeitung wird das Planungsbüro Wüstinger und Rickert, Architekten und Stadtplaner Part GmbH, Nußbaumstraße 3, 83112 Frasdorf beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 91 „Gehrerstraße / Ecke Jägerstraße“ öffentlich bekannt zu geben sowie die Frühzeitige Information der Öffentlichkeit durchzuführen.
Nach Fertigung und vor Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 § Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist die Entwurfsplanung einschließlich der Begründung im Bauausschuss der Stadt Kolbermoor vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.01.2020 10:58 Uhr