02. Änderung Bebauungsplan Nr. 35 "Zentrum IV" - Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2003. Bauausschuss, 11.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2003. Bauausschuss 11.02.2020 ö Beschließend 5.4

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, die 02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Zentrum IV“ in der Fassung vom 11.02.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss amtlich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt die 02 Änderung des Bebauungsplan Nr. 35 „Zentrum IV“ gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Zudem enthält dieser Bebauungsplan den Hinweis, dass der ursprünglich erlassen Bebauungsplan Nr. 35 „Zentrum IV“ seine Rechtskraft durch die Überplanung verliert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.02.2020 15:41 Uhr