Bebauungsplan Nr. 92 "Spinnereipark Nord-Ost" mit Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58 "Spinnerei West"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2005. Bauausschuss, 10.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2005. Bauausschuss 10.03.2020 ö Beschließend 4.3

Beschluss

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 193/42, 193/43, 193/45, 216, 216/1, 216/3, 216/6, 216/9 T, 216/10 , 216/11, 216/12, 216/13, 216/16, 218 T, je Gem. Kolbermoor soll gemäß der Anlage (Lageplan – Stand vom 03.03.2020) der Bebauungsplan Nr. 92 „Spinnereipark Nord-Ost“ mit Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58 „Spinnerei West“ aufgestellt werden.

Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist, die
  • Schaffung von qualifiziertem Baurecht unter städtebaulichen, geordneten Gesichtspunkten im Eingangsbereich zur Innenstadt der Stadt Kolbermoor
  • Sicherung von Flächen für eine zentrale Energieversorgung mit dem Ziel einer Wärmeversorgung über das Planungsgebiet hinaus und
  • die Festsetzung eines Urbanen Gebietes (MU) nach § 6a BauNVO

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Spinnereipark Nord-Ost“ mit Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58 „Spinnerei West“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit der Konsequenz durchgeführt, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 Abs.3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und frühzeitigen Information der Öffentlichkeit hinzuweisen.

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird der Architekt + Stadtplaner Helmut Breunig, Seitzstraße 19, 80538 München beauftragt.

Mit der Ausarbeitung des Grünordnungsplanes wird das Büro liebald + aufermann Landschaftsarchitekten und Stadtplaner PartGmbB, Manzingerweg 11, 81241 München beauftragt.

Mit der Ausarbeitung eines Schalltechnischen Gutachtens zum Bebauungsplan wird das Büro PMI GmbH, Hauptstraße 42, 82008 Unterhaching beauftragt.

Mit der Ausarbeitung eines Verkehrsgutachtens zum Bebauungsplan wird das Büro LANG + BURKHARD VERKEHRSPLAUNG UND STÄDTEBAU, Josephspitalstraße 7, 80331 München beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanes Nr. 92 „Spinnereipark Nord-Ost“ mit Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58 „Spinnerei West“ öffentlich bekannt zu geben sowie die Frühzeitige Information der Öffentlichkeit durchzuführen.

Nach Vorliegen und vor Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 § Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist die Entwurfsplanung einschließlich der Begründung und der notwendigen Gutachten im Bauausschuss der Stadt Kolbermoor vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.03.2020 12:35 Uhr