02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Nördlich des Werkskanals" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB für die Grundstücke Fl.Nrn. 191/62 und 191/63 je Gem. Kolbermoor - Änderungs- und Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2007. Bauausschuss, 19.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2007. Bauausschuss 19.05.2020 ö Beschließend 3.3

Beschluss

Für den Bereich des WA 5 und WA 8 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70 „Nördlich des Werkkanals“ der Grundstücke Flst.-Nrn. 191/62 und 191/63 der Gemarkung Kolbermoor soll gemäß der Anlage die insgesamt 02. Änderung durchgeführt werden.

Ziel der Bauleitplanung ist Verschiebung der Bauräume unter Einhaltung der im Bebauungsplan geforderten offenen Bauweise sowie Anpassung der Tiefgaragenumgrenzungen, welche zugleich eine Verbesserung des Entwässerungskonzepts in den östlich angrenzenden Grün- und Entwässerungsfinger darstellt.

Das Verfahren zur 02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „nördlich des Werkskanals“ wird als vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB mit der Konsequenz durchgeführt, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Mit der Ausarbeitung wird das Planungsbüro Wüstinger und Rickert, Architekten und Stadtplaner Part GmbH, Nußbaumstraße 3, 83112 Frasdorf, beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt die Entwurfsplanung dem Bauausschuss zur Billigung und einem Auslegungsbeschluss zu erarbeiten und vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.05.2020 10:27 Uhr