Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1619/10 Gem. Kolbermoor, Asternweg 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 13.07.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 13.07.2010 ö Beschließend 4.9

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben im beantragten Umfang.
Hinweis an das Landratsamt:
Eine Abgrabung ist zu vermeiden, insb. darf eine solche Maßnahme nicht dazu führen, dass das UG zum Vollgeschoss wird.
Das Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht auf dem Grundstück Fl.Nr.1621/2 Gem. Kolbermoor ist ggü. dem Landratsamt nachzuweisen. Eine Grundabtretung an die Stadt ist nicht erforderlich.
Das Gebiet soll nach dem Abwasserkonzept an die städtische Kanalisation angeschlossen werden, eine Kleinkläranlage darf nur als Übergangslösung zugelassen werden. Etwaige Mehraufwändungen gehen zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0