Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Kolbermoor vom 01.09.2020
Daten angezeigt aus Sitzung: 2013. Bauausschuss, 10.11.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 2013. Bauausschuss | 10.11.2020 | ö | Vorberatend | 3.1 |
Stadtrat | 2010. Stadtrat | 25.11.2020 | ö | Beschließend | 2 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung Stellplatzsatzung vom 01.09.2020.
§ 7 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
Ein Stellplatz für Kraftfahrzeuge muss mindestens 2,50 x 5,50 m aufweisen. Dies gilt nicht für Stellplätze innerhalb von abgeschlossenen Tiefgaragen und Parkhäusern mit einer Fahrgassenbreite von mindestens 6 m. Ansonsten gelten die Vorschriften der GaStellV des Freistaates Bayern in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.11.2020 10:43 Uhr