Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Kolbermoor vom 01.09.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  2013. Bauausschuss, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2013. Bauausschuss 10.11.2020 ö Vorberatend 3.1
Stadtrat 2010. Stadtrat 25.11.2020 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung Stellplatzsatzung vom 01.09.2020.
§ 7 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

Ein Stellplatz für Kraftfahrzeuge muss mindestens 2,50 x 5,50 m aufweisen. Dies gilt nicht für Stellplätze innerhalb von abgeschlossenen Tiefgaragen und Parkhäusern mit einer Fahrgassenbreite von mindestens 6 m. Ansonsten gelten die Vorschriften der GaStellV des Freistaates Bayern in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2020 10:43 Uhr