Ortsrecht - Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Kolbermoor vom 01.09.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  2010. Stadtrat, 25.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2013. Bauausschuss 10.11.2020 ö Vorberatend 3.1
Stadtrat 2010. Stadtrat 25.11.2020 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Änderung des § 7 Abs. 5 der Stellplatzsatzung vom 01.09.2020.
§ 7 Abs. 5 mit folgendem Wortlaut:

Satzung zur Änderung der
Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen der Stadt Kolbermoor
(Stellplatzsatzung)

Die Stadt Kolbermoor erlässt aufgrund des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408) geändert worden ist folgende

Satzung

§ 1
Änderung

§ 7 Abs. 5 der Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen der Stadt Kolbermoor (Stellplatzsatzung) vom 04.06.2020 wird wie folgt geändert:

Ein Stellplatz für Kraftfahrzeuge muss mindestens 2,50 m x 5,50 m aufweisen. Für Stellplätze innerhalb von abgeschlossenen Tiefgaragen und Parkhäusern mit einer Fahrgassenbreite von mindestens 6 m gilt ein Mindestmaß von 2,50 m x 5,0 m. Ansonsten gelten die Vorschriften der GaStellV des Freistaates Bayern in ihrer jeweils gültigen Fassung.


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Kolbermoor, den 26. November 2020



K l o o

Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Datenstand vom 03.12.2020 10:14 Uhr