Ortsrecht - 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung in den Ganztagsklassen der Grundschulen und der Mittelschule in Kolbermoor


Daten angezeigt aus Sitzung:  2107. Stadtrat, 28.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2107. Haupt- und Finanzausschuss 21.07.2021 ö Vorberatend 3.1
Stadtrat 2107. Stadtrat 28.07.2021 ö Beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung in den Ganztagsklassen der Grundschulen und der Mittelschule in Kolbermoor“ mit folgendem Wortlaut:




Dritte Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren

für die Mittagsverpflegung in den Ganztagsklassen 

der Grundschulen und der Mittelschule in Kolbermoor


 (Gebührensatzung Mittagsverpflegung Ganztagsklassen Kolbermoor)


Aufgrund der Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Satzung:



  1. § 2 Abs. 3 S. 2 Gebührenmaßstab


  • entfällt ersatzlos - 



  1. § 3 Abs. 1 und 2 Gebührensatz, Gebührenhöhe erhalten folgende Fassung
  1. Folgende Gebühren werden je Schüler/in und Monat erhoben:
(1.1) Gebundene Ganztagsklassen
    1. Adolf-Rasp-Grundschule        69,00 €
    2. Mangfallschule                        59,00 €
    3. Pauline-Thoma-Schule                52,00 € für die Klassen 5 – 8
                                       43,00 € für die Klassen 9 – 10
(1.2) Offene Ganztagsklassen
  1. Pauline-Thoma-Schule                27,00 € (2 Verpflegungstage)
  2. Pauline-Thoma-Schule                40,00 € (3 Verpflegungstage)
  3. Pauline-Thoma-Schule                52,00 € für die Klassen 5 – 8    (4 Verpflegungstage)
                                                       48,00 € für die Klassen 9 – 10  (4 Verpflegungstage) 
  4. Adolf-Rasp-Schule                36,00 € (2 Verpflegungstage)
  5. Adolf-Rasp-Schule                54,00 € (3 Verpflegungstage)
  6. Adolf-Rasp-Schule                69,00 € (4 Verpflegungstage)

(1.3) Sonderkost
Sofern ein Kind eine krankheitsbedingte Sonderkost benötigt, das der Caterer nur zu einem höheren Preis liefern kann, so erhöht sich die für das Kind geltende Pauschale - unter Berücksichtigung kaufmännischer Rundungsregeln - entsprechend dem Verhältnis zwischen dem Preis für die Sonderkost zu dem der Kalkulation zugrunde liegendem Einkaufspreis des Einzelessens.
    
  1. Für Lehrkräfte und sonstige Personen, die nur gelegentlich an der Mittagsverpflegung teilnehmen, werden folgende Gebühren pro Verpflegungstag erhoben: 
    1. Adolf-Rasp-Grundschule        5,50 €
    2. Mangfallschule                        4,85 €
    3. Pauline-Thoma-Schule                4,50 €


  1. § 8 Inkrafttreten erhält folgende Fassung

Diese Satzung tritt zum Schuljahr 01.09.2021 in Kraft.


Kolbermoor, den 




Kloo

Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2021 10:15 Uhr