Nutzung einer Wohnung im 3. OG mit unterjährigen kurzfristigen Mietverhältnissen weniger als vier Wochen als Beherbergung von Feriengästen, Fl.Nr. 191/87 Gem. Kolbermoor, Forellenstraße 3
Daten angezeigt aus Sitzung: 2502. Bauausschuss, 11.02.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 2502. Bauausschuss | 11.02.2025 | ö | Beschließend | 4.4 |
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 BauGB im beantragen Umfang nicht.
Einer entsprechenden Befreiung wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 17.02.2025 11:38 Uhr