Stromkonzessionsvertrag
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stromkonzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Kranzberg und der Bayernwerk Netz GmbH endet zum 12.02.2023. Gemäß § 46 Abs. 3 EnWG haben Gemeinde das Ende von Konzessionsverträgen mindestens zwei Jahres vor deren Ablauf bekannt zu machen. Dies ist geschehen (vgl. Beschluss GR v. 08.09.20). Die Bekanntmachung der Gemeinde Kranzberg erfolgte im Oktober 2020 mit einer Frist zum 28.02.21.
Bis zum Ablauf dieser Frist ist eine Bewerbung eingegangen.
Dieser Bewerber bietet der Gemeinde Kranzberg den Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages an, der dem zwischen dem Bayerischen Städte- und Gemeindetag einerseits und dem Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e. V. (VBEW) andererseits vereinbarten und vom Bayerischen Innenministerium 2015 genehmigten Musterkonzessionsvertrag entspricht. Die bisherigen Regelungen über die Zahlung der Konzessionsabgabe werden beibehalten. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre.
Beschluss
Der Gemeinderat ermächtigt den ersten Bürgermeister den Konzessionsvertrag über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie mit dem Bewerber abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.05.2021 14:33 Uhr