Die vorliegende Planung umfasst den nördlichen Abschnitt des geplanten 6-streifigen Ausbaus der A 7 vom Autobahnkreuz (AK) Schweinfurt/Werneck bis AK Biebelried.
Hier handelt es sich um den Abschnitt nördlich des AK Schweinfurt/Werneck (Bau-km 638+000, Station 200 / 6,581) bis nördlich der Tank- und Rastanlage (TR) Riedener Wald (Bau-km 646+000, Station 220 / 6,780) mit einer Gesamtlänge von 10,4 km einschließlich der Längen der ausbaubedingten Anpassungen an der A 70 und der B 26a.
Das im Ausbauabschnitt gelegene AK Schweinfurt/Werneck wird umgestaltet und erhält für die Übereckbeziehung Schweinfurt - Würzburg einen Overfly (halbdirekte Rampe).
Träger der Baulast für die BAB A 7, A 70 und B 26a einschließlich aller Nebenanlagen ist die Bundesrepublik Deutschland.
Vorhabensträger der Ausbaumaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung (Bund), endvertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern.
Ausgleichsvorhaben:
Aufgrund des Verlustes von 21,2 ha altem, strukturreichem Wald mit besonderer Lebensraumfunktion für Fledermäuse, sowie Verlust und Minderung der Habitateignung von Lebensraum für Brutvögel alter Wälder, insbesondere Mittel- und Schwarzspecht, ist es notwendig Ausgleich zu schaffen. Aus diesem Grund sollen auf der Gemarkung Oberleinach, Flurstück 15400 4,4 ha Wald umstrukturiert werden (Entwicklung von drei Nadelholzparzellen zu naturnahem Buchen-Laubwald).
Die Umstrukturierung ist wie folgt geplant:
Ein naturnaher standortgerechter Wald soll entstehen, mit mindestens 30 % Buche (Hauptbaumart) und mindestens 30 % rauborkigen Baumarten, dazu Tanne, Bergahorn, Bergulme, Vogelkirsche und Winterlinde. An anspruchsvolleren Laubbaumarten sind Bergahorn, Esche und andere Edellaubbäume beizumischen. Ziel ist die natürliche Walddynamik eines vielschichtigen und baumartenreichen Buchen-Mischwaldtyps.
- Pflanzen der Baumarten in Gruppen.
- Die Artenauswahl sollte nach Möglichkeit eine Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels berücksichtigen.
- Schrittweise Auflichtung bzw. Entnahme von nicht standortgerechten Baumarten (v.a. Kiefern und Fichten)
- Belassen von vorhandenen standortgerechten Baumarten, sowie sofern vorhanden, von älteren Bäumen
- Förderung der Ansiedlung erwünschter Baumarten durch Naturverjüngung
- Verzicht auf Kalkung, Pflanzenschutzmittel und Dünger
- Mechanische Bekämpfung von Konkurrenzvegetation
- Ggf. Wildschutzmaßnahmen wie Einzelschutz oder Zäune
- Verwendung von Pflanzgut gebietseigener Herkunft (Vorkommensgebiet: VKG 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkisches Becken). Bei Baumarten, die dem Forstvermehrungsgutgesetz unterliegen, sind die Vorgaben zu den darin ausgewiesenen Herkunftsgebieten zu beachten.