Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i. V. m. Art. 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Sechsstreifiger Ausbau der Bundesautobahn A 7 (Fulda – Würzburg) im Abschnitt nördlich Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck – nördlich Tank- und Rastanlage Riedener Wald (Bau-km 638+000 bis Bau-km 646+000); Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Stellungnahme bzw. einer Einwendung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/54 - 2/2024. Sitzung des Gemeinderats, 06.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2020/54 - 2/2024. Sitzung des Gemeinderats 06.02.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die vorliegende Planung umfasst den nördlichen Abschnitt des geplanten 6-streifigen Ausbaus der A 7 vom Autobahnkreuz (AK) Schweinfurt/Werneck bis AK Biebelried.
Hier handelt es sich um den Abschnitt nördlich des AK Schweinfurt/Werneck (Bau-km 638+000, Station 200 / 6,581) bis nördlich der Tank- und Rastanlage (TR) Riedener Wald (Bau-km 646+000, Station 220 / 6,780) mit einer Gesamtlänge von 10,4 km einschließlich der Längen der ausbaubedingten Anpassungen an der A 70 und der B 26a.
Das im Ausbauabschnitt gelegene AK Schweinfurt/Werneck wird umgestaltet und erhält für die Übereckbeziehung Schweinfurt - Würzburg einen Overfly (halbdirekte Rampe).
Träger der Baulast für die BAB A 7, A 70 und B 26a einschließlich aller Nebenanlagen ist die Bundesrepublik Deutschland.
Vorhabensträger der Ausbaumaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung (Bund), endvertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern.

Ausgleichsvorhaben:

Aufgrund des Verlustes von 21,2 ha altem, strukturreichem Wald mit besonderer Lebensraumfunktion für Fledermäuse, sowie Verlust und Minderung der Habitateignung von Lebensraum für Brutvögel alter Wälder, insbesondere Mittel- und Schwarzspecht, ist es notwendig Ausgleich zu schaffen. Aus diesem Grund sollen auf der Gemarkung Oberleinach, Flurstück 15400 4,4 ha Wald umstrukturiert werden (Entwicklung von drei Nadelholzparzellen zu naturnahem Buchen-Laubwald). 

Die Umstrukturierung ist wie folgt geplant: 

Ein naturnaher standortgerechter Wald soll entstehen, mit mindestens 30 % Buche (Hauptbaumart) und mindestens 30 % rauborkigen Baumarten, dazu Tanne, Bergahorn, Bergulme, Vogelkirsche und Winterlinde. An anspruchsvolleren Laubbaumarten sind Bergahorn, Esche und andere Edellaubbäume beizumischen. Ziel ist die natürliche Walddynamik eines vielschichtigen und baumartenreichen Buchen-Mischwaldtyps.
- Pflanzen der Baumarten in Gruppen.
- Die Artenauswahl sollte nach Möglichkeit eine Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels berücksichtigen.
- Schrittweise Auflichtung bzw. Entnahme von nicht standortgerechten Baumarten (v.a. Kiefern und Fichten)
- Belassen von vorhandenen standortgerechten Baumarten, sowie sofern vorhanden, von älteren Bäumen
- Förderung der Ansiedlung erwünschter Baumarten durch Naturverjüngung
- Verzicht auf Kalkung, Pflanzenschutzmittel und Dünger
- Mechanische Bekämpfung von Konkurrenzvegetation
- Ggf. Wildschutzmaßnahmen wie Einzelschutz oder Zäune
- Verwendung von Pflanzgut gebietseigener Herkunft (Vorkommensgebiet: VKG 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkisches Becken). Bei Baumarten, die dem Forstvermehrungsgutgesetz unterliegen, sind die Vorgaben zu den darin ausgewiesenen Herkunftsgebieten zu beachten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den geplanten Ausgleichsmaßnahmen zu und erhebt keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2024 12:10 Uhr