Anpassung der Wochenmarktgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Stadtrates, 19.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 19.05.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Durch die Verlegung des Wochenmarktes auf den Therese-von-Bayern-Platz haben sich die Ausgaben beim Wochenmarkt stark erhöht. Hinzu gekommen sind ca. 8.500,-- € jährliche Platzmiete an die LTK (100,-- € pro Markttag). Darüber hinaus werden je ca. 1.000,-- € für die Stromversorgung bei einer notwendigen Verlegung des Wochenmarktes während anderer Veranstaltungen auf dem Therese-von-Bayern-Platz fällig. Bei Rückkehr zum angestammten Marktplatz nach Fertigstellung des Umbaus Cavazzen werden diese Kosten jedoch nicht mehr anfallen.
 
Auch unabhängig von den o.g. Miet- und Stromkosten sind die Kosten für den Wochenmarkt jährlich gestiegen: Die Stromkosten erhöhen sich permanent und die Unterflurelektranten müssen immer wieder repariert werden. Der Winterdienst wird aktuell durch einen privaten Dienstleister bzw. später auf dem Marktplatz ebenfalls gegen Rechnung durch die GTL durchgeführt. Dabei richtet sich die Kostenintensität nach der Wetterlage. Der Verwaltungs- und Personalkostenbeitrag ist mit ca. 8.500,-- € ebenfalls zu berücksichtigen.

Zielsetzung der Gebührenerhöhung ist die Verbesserung des Verhältnisses zwischen Einnahmen und Ausgaben. Im Übrigen wurden die Standgebühren des Wochenmarktes seit 2013 nicht mehr angepasst.

Anzumerken ist, dass die Wochenmärkte seit Beginn der Coronapandemie einen höheren Zuspruch erfahren haben, da viele Kunden den Einkauf unter freiem Himmel bevorzugen. Eine Anpassung der Gebühren an die tatsächlichen Kosten entspricht deshalb auch dem Grundsatz der Angemessenheit bzw. Verhältnismäßigkeit und dem berechtigten Interesse der Allgemeinheit auf Kostenerstattung.

Fachliche Bewertung

Gemäß Art. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sind Gemeinden berechtigt, Abgaben zu erheben. Nach Art. 2 Abs. 1 KAG werden die Abgaben auf Grund einer besonderen Abgabensatzung erhoben. Gemeinden können für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen und ihres Eigentums Benutzungsgebühren erheben (Art. 8 Abs .1 KAG). Das Gebührenaufkommen soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken (Art. 8 Abs. 2 KAG).

1. Vorschlag der Verwaltung, Sachgebiet Märkte:

Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit der Kämmerei vor,

a) die Pauschalgebühr für das Sommerhalbjahr von 40,-- € auf 50,-- €, und für das Winterhalbjahr von 24,-- € auf 30,-- € pro laufendem Meter zu erhöhen (entspricht  25%).
Dies hätte z.B. für einen Händler mit einem 6-Meter-Stand folgende Auswirkung: Mehrkosten 96,-- € für 1 Jahr. Bei Marktteilnahme am Mittwoch und Samstag (ca. 85 Markttage) ergeben sich Mehrkosten pro Markttag von 1,13 €. Eine Umfrage in anderen Städten ergab, dass sich die Wochenmarktgebühren auch nach der Anpassung weiterhin im üblichen Rahmen bewegen würden (siehe unten).

Wochenmarktgebühren-Vergleich mit anderen Städten bei einem Verkaufsstand von
6 Metern Länge:

Lindenberg
1,50 € / m pro Tag x 6 = 9,-- € / Tag  x 52 = 468,-- € / Jahr

Wangen
85,-- € / m pro Jahr; 85,-- € x 6 m = 510,-- € / Jahr

Memmingen
40,-- bis 55,-- € pro qm pro Jahr; x 6 m = 240,-- € bzw. 330,-- € / Jahr

Kempten
2,27 € / m pro Tag x 6 = 13,62 € / Tag x 52 = 708,24 € / Jahr

Lindau bisher:
Sommer: 40,-- € / pro m; 6 x 40,-- € = 240,-- € / Sommerhalbjahr
Winter: 24,-- € / pro m; 6 x 24,-- € = 144,-- € / Winterhalbjahr
Zusammen somit 384,--€ / Jahr

Lindau neu:
Sommer: 50,-- € pro m; 6 x 50,-- € = 300,-- € / Sommerhalbjahr
Winter: 30,-- € pro m; 6 x 30,-- € = 180,-- € / Winterhalbjahr
   
Zusammen somit 480,--€ / Jahr

b) die Erhöhung der Tagesgebühren um 25% von 1,50 € auf 2,-- € je lfd. Meter, da diese 1998 das letzte Mal angehoben wurden. Die Tagesgebühren fallen insgesamt aber nicht ins Gewicht, da die Beschicker des Lindauer Wochenmarktes vor allem Stammbeschicker sind.
 
Die bisherige Unterscheidung der Tagesgebühren für den Verkauf aus a) Markttischen b) Kisten, Körben oder Säcken c) aus Fahrzeugen wird aufgehoben, da der Verkauf in der Praxis fast ausschließlich aus Verkaufsfahrzeugen oder Marktständen stattfindet und eine Unterscheidung unnötig ist. Die Höchstgebühr von 23,-- € wird aufgehoben, da diese nur Standgrößen von über 11 Meter betreffen würde, die in der Realität fast nicht vorkommen.

2. Übersicht Einnahmen und Ausgaben Wochenmarkt:

Einnahmen
2020:  10.327,43 €
2021:  12.750,-- € (Ansatz)

Ausgaben Therese-von-Bayern-Platz:
2020:
Stromkosten: 6.526,23 €
Platzmiete: 6.400.--€
Verw.kostenbeitrag: 8.500,--€
Gesamt: 21.426,23 €
2021:
Stromkosten: Ansatz: 8.300,--€
Platzmiete: 8.500,--€
Sonstige Kosten Ansatz: 3.500,--€
Verw.kostenbeitrag: 8.500,--€
Gesamt: 28.800,--€

Ausgaben Marktplatz (voraussichtlich ab Umbauende Cavazzen):
Stromkosten: geschätzt: 3.250,--€
Platzmiete: 0
Sonstige Kosten: geschätzt 1.000,--€
Verw.kostenbeitrag: 8.500,--€
Gesamt: 12.750,--€

Durch die vorgeschlagene Erhöhung würden sich demnach Mehreinnahmen von ca. 2.500,-- €/Jahr ergeben. Damit wäre nach dem späteren Umzug auf den Marktplatz voraussichtlich wieder eine Kostendeckung erreicht.

Finanzielle Auswirkungen


einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
     
ca. 2.500,--€ Mehreinnahmen jährl.
Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
73000.11000





Diskussionsverlauf

Stadtrat Strauß möchte wissen, ob die Erhöhung den Betreibern der Marktstände kommuniziert wurde.

Die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Frau Bohnert, antwortet, dass dies nicht expliziert im Vorfeld kommuniziert werden müsse. Nach Einschätzung des Marktmeisters ist die Erhöhung moderat und im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden nicht zu hoch.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Wochenmarktgebühren wie vorgeschlagen anzupassen und die Wochenmarktgebührensatzung dementsprechend zu ändern (siehe Anlage 1).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.06.2021 14:47 Uhr