Gemäß Art. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sind Gemeinden berechtigt, Abgaben zu erheben. Nach Art. 2 Abs. 1 KAG werden die Abgaben auf Grund einer besonderen Abgabensatzung erhoben. Gemeinden können für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen und ihres Eigentums Benutzungsgebühren erheben (Art. 8 Abs .1 KAG). Das Gebührenaufkommen soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken (Art. 8 Abs. 2 KAG).
1. Vorschlag der Verwaltung, Sachgebiet Märkte:
Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit der Kämmerei vor,
a) die Pauschalgebühr für das Sommerhalbjahr von 40,-- € auf 50,-- €, und für das Winterhalbjahr von 24,-- € auf 30,-- € pro laufendem Meter zu erhöhen (entspricht 25%).
Dies hätte z.B. für einen Händler mit einem 6-Meter-Stand folgende Auswirkung: Mehrkosten 96,-- € für 1 Jahr. Bei Marktteilnahme am Mittwoch und Samstag (ca. 85 Markttage) ergeben sich Mehrkosten pro Markttag von 1,13 €. Eine Umfrage in anderen Städten ergab, dass sich die Wochenmarktgebühren auch nach der Anpassung weiterhin im üblichen Rahmen bewegen würden (siehe unten).
Wochenmarktgebühren-Vergleich mit anderen Städten bei einem Verkaufsstand von
6 Metern Länge:
Lindenberg
1,50 € / m pro Tag x 6 = 9,-- € / Tag x 52 = 468,-- € / Jahr
Wangen
85,-- € / m pro Jahr; 85,-- € x 6 m = 510,-- € / Jahr
Memmingen
40,-- bis 55,-- € pro qm pro Jahr; x 6 m = 240,-- € bzw. 330,-- € / Jahr
Kempten
2,27 € / m pro Tag x 6 = 13,62 € / Tag x 52 = 708,24 € / Jahr
Lindau bisher:
Sommer: 40,-- € / pro m; 6 x 40,-- € = 240,-- € / Sommerhalbjahr
Winter: 24,-- € / pro m; 6 x 24,-- € = 144,-- € / Winterhalbjahr
Zusammen somit 384,--€ / Jahr
Lindau neu:
Sommer: 50,-- € pro m; 6 x 50,-- € = 300,-- € / Sommerhalbjahr
Winter: 30,-- € pro m; 6 x 30,-- € = 180,-- € / Winterhalbjahr
Zusammen somit 480,--€ / Jahr
b) die Erhöhung der Tagesgebühren um 25% von 1,50 € auf 2,-- € je lfd. Meter, da diese 1998 das letzte Mal angehoben wurden. Die Tagesgebühren fallen insgesamt aber nicht ins Gewicht, da die Beschicker des Lindauer Wochenmarktes vor allem Stammbeschicker sind.
Die bisherige Unterscheidung der Tagesgebühren für den Verkauf aus a) Markttischen b) Kisten, Körben oder Säcken c) aus Fahrzeugen wird aufgehoben, da der Verkauf in der Praxis fast ausschließlich aus Verkaufsfahrzeugen oder Marktständen stattfindet und eine Unterscheidung unnötig ist. Die Höchstgebühr von 23,-- € wird aufgehoben, da diese nur Standgrößen von über 11 Meter betreffen würde, die in der Realität fast nicht vorkommen.
2. Übersicht Einnahmen und Ausgaben Wochenmarkt:
Einnahmen
2020: 10.327,43 €
2021: 12.750,-- € (Ansatz)
Ausgaben Therese-von-Bayern-Platz:
2020:
Stromkosten: 6.526,23 €
Platzmiete: 6.400.--€
Verw.kostenbeitrag: 8.500,--€
Gesamt: 21.426,23 €
2021:
Stromkosten: Ansatz: 8.300,--€
Platzmiete: 8.500,--€
Sonstige Kosten Ansatz: 3.500,--€
Verw.kostenbeitrag: 8.500,--€
Gesamt: 28.800,--€
Ausgaben Marktplatz (voraussichtlich ab Umbauende Cavazzen):
Stromkosten: geschätzt: 3.250,--€
Platzmiete: 0
Sonstige Kosten: geschätzt 1.000,--€
Verw.kostenbeitrag: 8.500,--€
Gesamt: 12.750,--€
Durch die vorgeschlagene Erhöhung würden sich demnach Mehreinnahmen von ca. 2.500,-- €/Jahr ergeben. Damit wäre nach dem späteren Umzug auf den Marktplatz voraussichtlich wieder eine Kostendeckung erreicht.